Einbruch und Diebstahl?

Hallo,
wer kann uns sagen, wann die Versicherung zahlt?
WIr haben im Haus eine Diskussion,
aber keinen Schaden :smile:

Zahlt die Versicherung nur, wenn die gemneinschaftliche Haustür abgeschlossen war, oder reicht es, wenn die Wohnungstür abgeschlossen war, ohne dass die Haustür abgeschlossen war?

Oder müssen beide Türen abgeschlossen sein?

Danke Oliver

Hallo,
die Wohnungsabschlußtür muss entsprechend gesichert sein. D.h. Abschließen bei Abwesenheit und die Erfüllung gewisser Sicherheitsmerkmale (Schloßmerkmale).

Zum Einen hat der Einzelne keinen Einfluß darauf, ob ein anderer die Haustür offen lässt oder nicht. Deswegen kann der Einzelne ja in der Frage des Versicherungsschutzes nicht für die Handlung eines völlig anderen verantwortlich gemacht werden.

Zweitens, noch viel wichtiger: Die Haustür ist ein Fluchtweg. Falls die abgeschlossen ist und Du aus Panik vor dem Feuer ohne Haustürschlüssel fliehst, tja dann prost Mahlzeit.

Viele Grüße
Andreas

Naja, das heisst ja, das die Haustür nie abgeschlossen werden darf!?
Das scheint mir ja nicht so richtig schlüssig.

Kann das jemand bestätige?

sorry für das mißtrauen!
oli

Hallo,

von nicht darf habe ich nicht gesprochen, das weiss ich schlicht nicht. Ich empfehle es aber nicht. Zuziehen ja, Abschließen nein - es sei denn die Tür hat einen Panikverschluß.

Was ist daran unschlüssig?

Gruß
Andy

Hallo,

der Versicherungsschutz erlöscht nicht, falls die Haustüre nachts mal nicht abgeschlossen wurde. Es liegt in einem MFH ja nicht im Einflussbereich des VN, falls der Nachbar die Türe nicht abschließt.
Wenn das so wäre, könnten sich die Hausratversicherungen jedesmal um die Entschädigungen drücken.

Allerdings würde ich mir nicht allzu viele Sorgen, da die meisten Wohnungseinbrüche tagsüber geschehen und da ist Haustüre auch nicht verschlossen und zu Hause sind die meisten auch nicht.

Gruß

Wolfgang