die Polizei stellt nach einem Einbruch durch die Terrassentür fest, dass
die Tür einfach aufzuhebeln war, weil die Sicherheitsbeschläge (Pilzköpfe)
nicht richtig eingestellt waren und zu 80 Prozent ohne Funktion waren.
Dadurch ging die Tür mit einem einfachen SChraubenzieher auf.
Ist hier der Handwerker in irgendeiner ARt haftbar?
Die Pilzköfe verriegelten gar nicht in dem Schließblech ? Sie befanden sich bei Tür zu außerhalb des Schließbleches = wirkungslos . Von z.B. 10 Riegeln verschlossen also nur 2 die Tür ?
Hätte das nicht auch der Kunde (selbst als Laie) bemerken müssen ?
Das wäre ein schlimmer Herstellungsfehler, so falsch kann man es m.E. gar nicht einstellen.
Klingt fast nach bewußtem Fehleinstellen um eine Ungenaugigkeit auszugleichen und einwandfreie Arbeit vorzutäuschen.
Sicherlich wäre das ein Haftungsgrund. Mindestens für Gewährleistungsrecht, darüber hinaus könnte man schon weitergehende Ansprüche(Schadenersatz) stellen.
Kommt aber (wie immer) auf den konkreten Einzelfall an.
Gewährleistung endet aber nach 2 oder 5 Jahren und somit vorbei?
Die Polizeit hat innerhalb einer Minute festgestellt, dass die Verriegelung nicht funktioniert…
Nachfrage
Hallo,
müsste der Hausbesitzer nicht für einen Schadensersatzanspruch trotzdem nachweisen, dass bei richtig eingebauter Tür der Einbruch gar nicht stattgefunden hätte? Und könnte der Handwerker entgegenhalten oder alternativ gegenrechnen, dass bei funktionierendem Einbau das Fenster eingeschlagen worden wäre und der Einbruch trotzdem (mit gleichem Erfolg) stattgefunden hätte?
Gruß
l.
Aus dem Stegreif kann ich das gerade nicht abschließend beantworten. Generell muss natürlich der Schaden kausal auf die Pflichtverletzung zurückzuführen sein. Spontan würde ich sagen, dass es reicht zu sagen, der Einbruch wäre *so* nicht geschehen, wenn die Pflichtverletzung (falscher Einbau - ob der aber wirklich vorliegt, kann ich hier selbstverständlich nicht einschätzen^^) nicht vorliegen würde.
Hat jemand tatsächlich eine Pflicht verletzt, steht er schon prinzipiell vor Schwierigkeiten, wenn er sich entlasten will. Und hypothetische Verläufe - der Einbrecher hätte sonst vllt die Scheibe eingeschlagen - sind eine sehr umstrittene und komplizierte Problematik.
Gern angeführtes Beispiel: Kind zerstört beim Fußballspielen fahrlässig eine Fensterscheibe; noch bevor diese Scheibe ersetzt wird, brennt das Haus vollständig ab. Die Scheibe wäre also so oder so zerstört worden.
Erinnere mich aber gern am Wochenende per PN, dann lese ich mich direkt noch mal rein in das Thema; das sollte ich ohnehin von Zeit zu Zeit tun. Wenn du selbst suchen möchtest, wirst du zB fündig unter: Schadensrecht und (Hypothetische) Kausalität.