Einbruch und Polizei lässt Einbrecher laufen

Guten Tag,

wie ist die rechtliche Lage hier?

Ein Mann hat einen Schrebergarten, in dem jugendliche ständig einbrechen, den Innenbereich beschädigen, Zäune eintreten, Schlößer zerstören und vieles mehr. Motorrad wurde leergefahren und am See angezündet, usw.
Die Polizei wurde öfter gerufen, die Jugendlichen jedesmal freigelassen, und deren Familie ebenso wenig belangt, da kein Einkommen („da ist nichts zu holen“ Zitat vom Polizisten) und Jugendliche eben keine Erwachsenen.
Ebenso wurde da genauso auch von einem Polizisten vermerkt, dass man nichts unternehmen können, bei der gängigen Rechtslage.

Die Polizei hilft also nicht. Und welche Rechtslage sprach der Ermittler an?
Bzw. was kann der Besitzer des Gartens unternehmen? Elektrozaun wäre sinnvoll, jedoch würde das erneut wohl gegen andere Gesetze verstoßen. Was kann man unternehmen, um diese Banden vom eindringen zu hindern. Es dürfen in diesem Gebiet keine Mauern errichtet werden.

"freigelassen " ?
na klar, die Polizei kann und darf sie ja nicht einsperren.
Gab es denn noch nie ein Gerichtsverfahren ?

Ich würde ja erwarten, wenn die Namen der Täter bekannt sind, weil man sie auf frischer Tat antraf, dann läuft da ein Verfahren (mind. Sachbeschädigung, evtl. auch Einbruchdiebstahl) Und das muss ja auch mal zum Urteil kommen. Gut, Haftstrafen (Jugendhaft) werden da wohl erst einmal nicht bei rauskommen, eher Erziehungsmaßnahmen, Sozialauflagen usw.

Schadenersatz kannst Du unabhängig davon stellen. Ob die es zur Zeit oder irgendwann (30 Jahre) mal bezahlen können, wer weiß. Wenn Du den Schuldtitel hast, kannst du ihn immer wieder versuchen einzutreiben.
Natürlich kostet das alles erst mal dein Geld, also nahezu aussichtslos.

Ein Schrebergarten lässt sich nicht so absichern, das auf dem Garten kein Schaden angerichtet werden kann. Die Laube selbst noch am ehesten.

Vergiss am besten alles was Du dir da als Außensicherung ausgedacht hast.
Ist teuer und unpraktikabel.

MfG
duck313

Die Täter und Familien sind bekannt durch die Polizei, doch wird einem gesagt, dass es sich nicht lohne ein Verfahren zu eröffnen, da nichts zu holen sei. Schadenersatz könne man nicht erwarten. Auch werden die Jugendlichen nicht belangt.
Das heißt die Familie ist „vogelfrei“. Was kann man tun, wenn das Gesetz keine Lösung vorsieht, bzw. wenn es kein Recht gibt für die Opfer in diesem Fall? Absichern wird in der Tat schwierig.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

PS: Mit „laufenlassen“ meinte ich, dass sie nicht belangt werden.

Die Polizei hat das nicht zu entscheiden. Das macht immer die Staatsanwaltschaft.
Wenn man bei Polizei einen Strafantrag stellt dann läuft die Sache.

Dann könnte höchsten die Staatsanwaltschaft entscheiden kein Verfahren zu eröffnen, weil es kein öffentliches Interesse gäbe. Dass sehe ich hier bei offenbar mehrfacher Sachbeschädigung nicht.

Unter 14 Jahren mag natürlich was anderes sein. so junge Täter können nicht bestraft werden, sie sind strafunmündig.

Und mit den Eltern der Täter hat das alles nichts zu tun. Schließlich werden immer noch die Täter und nicht deren Eltern angeklagt.

Danke für die Antwort.

D.h. sind die Jugendlichen unter 14 Jahren gilt „Narrenfreiheit“ und weder deren Eltern kann man belangen für evtl. Schaden, den ihre Schutzbefohlenen anrichteten?

Fazit: Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man ein Verfahren eröffnen, bzw. eine Anzeige verfassen bei der Polizei gegen jene Familien und deren Kindern. Oder sollte man dem Hinweis der Polizei folge leisten, und alles über sich ergehen lassen, da von den Beteiligten nichts „zu holen“ sei?
Falls dem so sein sollte, gibt es keinen Schutz vor Einbrechern, die selber entweder zu jung oder zu arm sind, sehe ich das richtig? Und verteidigen darf man seinen Platz ebenso wenig, da man dann belangt wird, da man ja nicht unter 14 ist und bei einem „was zu holen“ ist. Sehe ich das richtig?

Strafrechtlich ja, Schadenersatz ist eine andere Sache.

Die Eltern könnte man schon belangen, wenn sie die Aufsicht nicht wahrnehmen und auch nach mehreren Vorfällen immer noch nicht einschreiten.

Und meiner Auffassung nach können auch Jugendlich zu Schadenersatz herangezogen werden. Wenn sie so alt und geistig reif sind, dass sie das Unrecht einsehen können.
Nur sie haben zur Zeit kein Geld. Aber vielleicht später im Leben ?

Und so ganz „Narrenfreiheit“ besteht sicher nicht. Das Jugendamt wird sich schon um diese Problemfälle kümmern und zusammen mit den Eltern versuchen helfend einzuwirken. Erfolg ?