Hallöchen…
Angenommen bei Person A wird eingebrochen. Es werden einige „geringwertige“ Dinge gestohlen. Darunter sind Kleidungsstücke, Technische Geräte…
Nun wurde der Täter gefasst und ist geständig. Jetzt will Person A im zivilrechtlichen Verfahren Schadenersatz gegen den Täter geltend machen. Wie berechnet Sie den Schaden ? Belege über die gestohlenen Dinge sind nicht mehr vorhanden.
Wäre dankbar für eure Hilfe