Einbruch - Wie wird Schaden berechnet?

Hallöchen…

Angenommen bei Person A wird eingebrochen. Es werden einige „geringwertige“ Dinge gestohlen. Darunter sind Kleidungsstücke, Technische Geräte…
Nun wurde der Täter gefasst und ist geständig. Jetzt will Person A im zivilrechtlichen Verfahren Schadenersatz gegen den Täter geltend machen. Wie berechnet Sie den Schaden ? Belege über die gestohlenen Dinge sind nicht mehr vorhanden.

Wäre dankbar für eure Hilfe

Denn Fall zu den Akten legen, das ist meine Erfahrung in einem anderen Fall.
Der Kerl hat kein Geld und sicher noch erstrangige Forderungen von anderer Seite. Der Gewinner in diesem Fall ist nur der Rechtanwalt mit seiner Rechnung an dich.

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