Einbruchdiebstahl - Haftung des Vermieters

Hallo liebe Rechtsexperten,

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

In den Kellerverschlag des M wurde eingebrochen. Dabei wurden Fahrräder und Zubehör im Wert von mehreren tausend EUR entwendet. Der Einbruchdiebstahl wurde bei der Polizei angezeigt.

Im Zeitraum vor und nach der Tat wurden sämtliche verschließbare Türen zwischen der öffentlich zugänglichen Tiefgarage und den privaten Kellerräumen durch ein Kabel für einen elektrischen Bautrockner offengehalten. Dieser wurde vorher vom Vermieter V aufgestellt, um einen kleinen Wasserschaden zu beheben. Unbefugte hatten also ungehinderten Zutritt bis vor den Kellerverschlag des M (Fotos und Zeugen vorhanden).

Besteht darin eine Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter wodurch der Einbruch begünstigt wurde? Kann V haftbar gemacht werden?

M hat zwar eine Hausratversicherung, diese würde aber nur einen Teil des Schadens erstatten. Würde die Versicherung den V aufgrund seiner Pflichtverletzung in Regress nehmen oder möglicherweise gar nicht erst am M zahlen?

Vielen Dank für eine Anlyse des Sachverhalts.

Viele Grüße
Nadine

Hausratversicherung zahlt Zeitwert. Ein größerer Schaden ist dem Mieter nicht entstanden. Daher hat er keinen weitergehenden Anspruch an den VM.
Ob die Versicherung an den VM herantritt, kann (und sollte) dem Mieter gleichgültig sein.

vnA

Der entstandene Schaden ist höher als der versicherte Wert der Räder. Nach Regulierung durch die Versicherung bleibt also noch eine deutliche Lücke.

Hausratversicherung zahlt Zeitwert.

Hi,
ich kenne seit VHB 74 nur Neuwert

Gruß Keki

Hi,

schaden an was? - Komm schon etwas genauer kannst du doch die Sache beschreiben, dann kann man auch genauer antworten.

Irgendwie falle ich auf mein altes Wissen immer wieder herein. Danke für den Tipp.

Somit wird die Berechnung eines weiteren Schadens für das Opfer immer undurchschaubarer.

vnA

Somit wird die Berechnung eines weiteren Schadens für das
Opfer immer undurchschaubarer.

Ist eigentlich ganz einfach:

Der angenommene Schaden sei: x €
Die angenommene Vers.-Summe: Y €

Demnach wäre die Schadenshöhe: (Y-X) €

Gruß Keki

Der angenommene Schaden sei: x €
Die angenommene Vers.-Summe: Y €

Demnach wäre die Schadenshöhe: (Y-X) €

Uh ein negativer Schaden

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Uh ein negativer Schaden

1:0 für dich. …die Hitze und die kurze Nacht :wink:

Vermutlich an den Fahrräder.

Für Fahrräder wird in der Hausratvers. der versicherte Wert mit einer Summe angegeben.

Beispiel: 2 Fahrräder im Gesamtwert von 2.000 € wurden entwendet.
Versichert wurden nur 1.000 €.

Genauso ist es!

Die Frage ist nun ob eine Klage gegen den Vermieter auf Schadenersatz (entweder die Differenz zur Versicherungssumme oder man lässt die Versicherung gleich ganz raus) Aussicht auf Erfolg hätte.

Danke schon Mal!

Ich wage mal zu mutmaßen, dass der Mieter, wenn er wusste, dass die Türen nicht verschlossen waren und trotzdem so hochwertige Dinge im Kellerabteil lagerte, eine Mitschuld trägt.

Gruß florestino

Hallo Nadine,

meiner Meinung, hat die unverschlossene Verbindungstür mit dem Einbruch-Diebstahl der Fahrräder im abgeschlossenen Keller nichts zu tun.

Die Hausratversicherung leistet auf Grund des Einbruch-Diebstahls.
Für im Haushalt, verschlossener Garage bzw. Kellerraum ist auch keine eigenständige Fahrrad-Versicherung erforderlich.
Hier wird der Schaden nach dem Versicherungswert des Hausrats, bzw. nach der versicherten Wohnfläche abgerechnet.

Eine ergänzende Fahrradversicherung ist nur notwendig, wenn Fahrräder auserhalb dieser obengenannten Räume versichert werden sollen.
Also im Außenbereich (Schwimmbad, Schule, Arbeitsstelle, usw.)

Viele Grüße!

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Überflüssige Bemerkung
Hi, Deine Antwort ist vollkommen nebensächlich. Erzähle lieber vom langen Teil und der Hitze der Nacht :wink:)
Gespannte Grüße, R

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen und mir damit die Woche gerettet!!
Vielen Dank und dickes Lob!!!

Thema erledigt.

LG, Nadine