Hallo liebe Rechtsexperten,
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In den Kellerverschlag des M wurde eingebrochen. Dabei wurden Fahrräder und Zubehör im Wert von mehreren tausend EUR entwendet. Der Einbruchdiebstahl wurde bei der Polizei angezeigt.
Im Zeitraum vor und nach der Tat wurden sämtliche verschließbare Türen zwischen der öffentlich zugänglichen Tiefgarage und den privaten Kellerräumen durch ein Kabel für einen elektrischen Bautrockner offengehalten. Dieser wurde vorher vom Vermieter V aufgestellt, um einen kleinen Wasserschaden zu beheben. Unbefugte hatten also ungehinderten Zutritt bis vor den Kellerverschlag des M (Fotos und Zeugen vorhanden).
Besteht darin eine Verletzung der mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch den Vermieter wodurch der Einbruch begünstigt wurde? Kann V haftbar gemacht werden?
M hat zwar eine Hausratversicherung, diese würde aber nur einen Teil des Schadens erstatten. Würde die Versicherung den V aufgrund seiner Pflichtverletzung in Regress nehmen oder möglicherweise gar nicht erst am M zahlen?
Vielen Dank für eine Anlyse des Sachverhalts.
Viele Grüße
Nadine