war ein paar Tage im Urlaub, habe deswegen Deine Antwort erst heute gelesen.
Also, im Polizeiprotokoll ist von Einbruchsdiebstahl die Rede. Viel steht aber nicht drin. Nur Zeitangaben, was gestohlen und beschädigt wurde. Die haben sich den Wagen aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich angesehen. Denen hätte ich sonst was erzählen können…
In den AGBs der Versicherung ist Vandalismus ein Vollkaksoschaden, Diebstahl Teilkasko. Allerdings will die Versicherung eben den Schaden nicht als Diebstahl werten, da wie schon geschrieben keine Gegenstände gestohlen wurden, die zum Auto gehören. Eine genaue Definition, die besagt, das Diebstahl nur die Entwendung von Autobestandteilen (und nicht von Inventar!) bedeutet, habe ich allerdings nicht finden können. Steht wohl mal wieder zwischen den Zeilen
Hab jetzt zwar den Artikel auf den sich dieser hier bezieht nicht gelesen, aber ich hatte vor ein paar Monaten ein ähnliches Problem mit meiner Versicherung. Bei meinem Twingo wurde eine der hinteren Scheiben rausgeschnitten und es wurden mehrere Dinge aus dem Auto entwendet (CDs, Bargeld, Klamotten und Krimskrams). Wieso die Diebe allerdings das Radio und die (transportablen!!!) Boxen drin gelassen haben, weiß kein Mensch. Jedenfalls hat mir meine Versicherung ebenfalls gesagt, dass die Teilkasko nur haftet, wenn Autobestandteile zu schaden gekommen oder entwendet worden wären. Lediglich eine neue Scheibe hätten sie mir bezahlt (da ich eine Selbstbeteiligung von 150 € habe und die Scheibe teurer gewesen wäre), aber „netterweise“ haben die Diebe die Scheibe heilegelassen, so dass ich sie für ein paar € wieder neu einsetzen lassen konnte. Stand allerdings auch erstmal im Regen, als die mir sagten, dass definitv nichts des Gestohlenen ersetzt wird … naja, man lernt dazu … Verträge immer gut lesen! :o)
mit Deiner Antwort hast Du mir schon weiter geholfen.
Bei mir wurde das Verdeck aufgeschlitzt und CDs geklaut. Allerdings will mir die Versicherung die Kosten für das neue Verdeck eben nicht über die Teilkasko zahlen! Sie besteht auf Vollkasko, die natürlich eine wesentlich höhere Selbstbeteiligung hat.
Meine Versicherung behauptet nämlich, dass die Teilkasko nur zahlt, wenn Bestandteile des Autos gestohlen werden (was aber meiner Ansicht nach nicht ausdrücklich in den AGBs steht!). In Deinem Fall (der im Prinzip vom Sachverhalt her ähnlich ist wie meiner) hätte also doch die Teilkasko gegriffen!
Ich denke mal, ich werde in meinem nächsten Brief erneut auf Teilkasko bestehen! Nur interessehalber, bei welcher Versicherung bist Du?