wieso schreibst du denn was ?
wenn du nicht darauf eingehen willst .
*grins
und dein fachlicher Rat grandios.
Danke für das lächeln was ich hatte.
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wieso schreibst du denn was ?
wenn du nicht darauf eingehen willst .
*grins
und dein fachlicher Rat grandios.
Danke für das lächeln was ich hatte.
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Hallo
nach m.M. ist die Einganstür /Wohnungstür als Folgeschaden des ED mitversichert und wird erstattet. Die Aussage des Versicherungsvertreters war falsch-> deshalb Verzichtserklärung fragwürdig!
Wohnungstür in der Wohngebäude nicht versichert!
Immer relativ da es auf Bedingungen ankommt jedoch o.g. Aussage basierend auf Vers.Bed. allgemein!
Gruß
Timo