mal angenommen, eine Person X bewohnt zur Miete ein Haus.
Bei einem Einbruchdiebstahl wurde die Haustuer beschaedigt und Geld entwendet.
Welche Versicherung kommt fuer die Schaeden auf?
Meiner Meinung nach:
Fuer das gestohlene Geld die Hausratversicherung (bis zum vereinbarten Hoechstbetrag…)
Fuer die Beschaedigungen an der Haustuer die Gebaeudeversicherung.
Mal angenommen, die Person X hat nach Regulierung des Geldschadens durch die Hausrat eine Verzichtserklaerung unterzeichnet, nach der alle Schaeden, die durch die Hausrat abgedeckt werden, reguliert wurden.
Nun bekommt die Person X einen Brief vom Anwalt des Hausbesitzers, in dem geschrieben wird, dass die Gebaeudeversicherung die Schaeden der Haustuer wohl nicht abdecke, sondern dass dies durch die Hausrat des Mieters abgedeckt werde.
Der Anwalt deutet in seinem Schreiben an, dass er einen in Bezug auf die Geltendmachung der Kosten bei der Versicherung (Hausrat) vertreten wolle - Vollmacht liegt bei.
Muss Person X dann auch noch die Anwaltsgebuehren bezahlen?
Kann aufgrund der unterschriebenen Verzichtserklaerung der Vermieter die Person X persoenlich fuer die Schaeden an der Haustuer belangen und wenn ja, greift hier vielleicht die Haftpflichtversicherung von Person X (fahrlaessiges Verhalten - dadurch entstandener Geldschaden beim Vermieter?).
Person X moechte sich nicht unbedingt anwaltlich vertreten lassen, da Person X keine Rechtsschutzversicherung hat, die bezahlen wuerde…
mal nen ganz anderer Ansatz: Der Vermieter ist, übrigens auch bei laufenden Mietverhältnissen, für die Instandhaltung der Wohnung zuständig… Das ist, in Bezug auf die Tür, also prinzipiell gar keine Versicherungs- sondern eine Rechtsfrage. Der Vermieter ist dafür zuständig, die Tür zu ersetzen… Zahlt irgendeine Versicherung hätte der Vermieter Glück und nicht du. Also, verlange von deinem Vermieter, dass er die Tür instand setzen lässt.
Gruß Matthias
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Hallo,
erst mal ist für diesen Scvhasden die Hausratversicherung
zuständig wenn nur einer im Haus wohnt.
Ja, es ist ein Einfamilienhaus.
Ist dies polizeilich gemeldet worden?
Ja Polizeiakte liegt der Versicherung vor.
War ein Regulerer von der Versicherung vor Ort ?
Ja, der Regulierer der Versicherung war vor Ort, hat den Schaden nochmals aufgenommen, sich alles angeschaut, und meinte dann vor dem Gehen, dass das mit der Tuer Sache der Gebaeudeversicherung waere. (Gebaeudeversicherung des Vermieters und Hausrat des Mieters ist zufaelligerweise bei der gleichen Gesellschaft.)
sind wir da jetzt etwa ganz mies von der Versicherung ausgetrickst worden?
mal nen ganz anderer Ansatz: Der Vermieter ist, übrigens auch
bei laufenden Mietverhältnissen, für die Instandhaltung der
Wohnung zuständig… Das ist, in Bezug auf die Tür, also
prinzipiell gar keine Versicherungs- sondern eine Rechtsfrage.
Der Vermieter ist dafür zuständig, die Tür zu ersetzen…
Zahlt irgendeine Versicherung hätte der Vermieter Glück und
nicht du. Also, verlange von deinem Vermieter, dass er die Tür
instand setzen lässt.
Gruß Matthias
Dank Dir Matthias, das war eigentlich auch mein Ansatz, aber momentan weiss ich da echt nicht mehr weiter und hab die Befuerchtung, dass das ganze an mir haengen bleibt, weil ich die Verzichtserklaerung bei der Hausrat unterschrieben habe.
Gruss Tata
Hallo, beauftragst du den RA, musst du ihn auch bezahlen… Die Verzichtserklärung hat im Prinzip nix mit der Haustür zu tun. Dafür ist der Eigentümer zuständig… Tür kaputt = Miete mindern. Darüber hinaus den Eigentümer davon in Kenntnis setzen, dass dein Hausrat-Versicherer einen nächsten Einbruchschaden erst dann wieder zahlen würde, wenn die Tür ganz ist… Momentan ist das doch eine Einladung für Einbrecher, oder? Ist zwar unangenehm, dem Vermieter gegenüebr entsprechend aufzutreten, aber du zahlst Miete = du hast Rechte…
Gruß Matthias
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Hallo,
In der Hausratversicherung sind dein Hausrat sowie die Eingänge zu deiner Wohnung mitversichert gegen ED. In der Gebäudeversucherung ist kein Diebstahl versichert. Da du die Wohnung gemietet hast kannst du also auch die Tür versichern was du auch hast.
Dem Vermieter trifft kein Verschulden weil er nichts für den Einbruch kann und die Tür vorher ja in Ordnung war.
Also nur Hausrat.
Wenn der Schaden polizeilich gemeldet ist und du es in dem Regulierer gesagt hat vielmehr er es gesehen hat könnte es sein das er es in der Pauschale mit drin hatte? Solltet ihr nicht über die Tür gesprochen haben spreche ihn nochmal darauf an.
Wenn ihr euch aber pauschal geeinigt habt kann es sein das dein Anspruch an dir hängen bleibt.
Gruß Anno
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bei Mitversicherung der Gefahr Einbruchdiebstahl gilt die Hausbeschädigung infolge eines Einbruchs über die Gebäudeversicherung ebenso abgesichert, wie über die Hausratversicherung. Hier läge somit Doppeltversicherung vor.
im Übrigen gilt eine solche Verzichtserklärung mehr oder weniger nur dafür, dass du nicht in 2 Wochen ankommst und sagst: hier die Hose fehlt noch, weitere 2 Wochen später: Ah, das Armband auch…
Der Sachbearbeiter will die Akte nämlich schließen.
zuerstmal danke fuer die Infos.
Der Regulierer hat gesagt, dass die Tuer nichts mit der Hausrat zu tun haette und er diese Angelegenheit mit dem Vermieter (Geb.Vers.) regeln wuerde.
In meinen Hausratversicherungsunterlagen hab ich jetzt auch nichts bezueglich der Zugangstueren gefunden.
Die Pauschale Einigung belief sich auf den Hoechstbetrag des Geldwertes gemaess Versicherungsunterlagen. Und dass ich mehr Geld daheim hatte, konnte ich gluecklicherweise belegen, da ich das Geld erst kurze Zeit vorher abgehoben hatte.
Dem Vermieter trifft kein Verschulden weil er nichts für den
Einbruch kann und die Tür vorher ja in Ordnung war.
Es war schon ein Vorschaden an der Tuer durch einen Einbruch (das Haus scheint begehrt zu sein), als das Haus leer stand - also bevor wir drin gewohnt haben.
Solltet ihr
nicht über die Tür gesprochen haben spreche ihn nochmal darauf
an.
Bringt das jetzt ueberhaupt noch was, nachdem die Verzichtserklaerung unterzeichnet ist?
im Übrigen gilt eine solche Verzichtserklärung mehr oder
weniger nur dafür, dass du nicht in 2 Wochen ankommst und
sagst: hier die Hose fehlt noch, weitere 2 Wochen später: Ah,
das Armband auch…
Das heisst, die hat nichts mit der Tuer zu tun?
Gruss Tata
Der Sachbearbeiter will die Akte nämlich schließen.
bei Mietobjekten handelt es sich in der regel um Mehrfamilienhäuser und da sind die Hauseigangstüren versichert und nicht die Wohnungtüren.
Deshalb bringt deine Einwand hier nur verwirrung und das finde ich schade für den hier fragenden, aber schön das ihr euer wissen hier immer so versucht herauszuputzen auch wenn es nicht dem jenigen hilft, kotzt mich immer wieder an.
Ende
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ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass in der Gebäudeversicherung sehr wohl auch die ED-Versicherung bei sein kann. Insbesondere, wenn es sich um Ein-Familien-Haus handelt und die Vertragsgrundlage die Verbundenen Gebäudeversicherungsbedingungen sind.
Dies ist jedoch, wie ich ergänzend sagte, eher die Ausnahme.
Somit sollte der wahrscheinlichere Fall der sein, dass der Vermieter diesen Baustein eher nicht versichert hat. Weiß nur gerade nicht, wo es verwirrend war.
Deshalb bringt deine Einwand hier nur verwirrung und das finde
ich schade für den hier fragenden, aber schön das ihr euer
wissen hier immer so versucht herauszuputzen auch wenn es
nicht dem jenigen hilft, kotzt mich immer wieder an.
Ende
Kann ich so unterschreiben! Daumen nach oben!! Da vergeht einem der spaß!
Jesch
Wie schon oft erwähnt wurde, sprich deinen Versicherungsvertreter oder auch den Regulierer nochmal an und bitte ihn die beschädigte Tür zu regulieren! Fertig. Die Tür ist im übrigen über „versicherte Kosten (nach Einbruchdiebstahl)“ mitversichert. Schau in deine Bedingungen, dort wirst du den Punkt finden!
Gruß
Jesch
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hey leute ich weiß nicht wo hier das problem liegt. die haus- bzw. wohnungstür ist gebäudebestandteil für das der vermieter die haftung trägt. wie ihr sicher wißt sind gebäudenbestandteile, die der vn nicht in die wohnung eingebracht hat, NICHT in der HR versichert. also hier äpfel aus amen. die tür ist in der hr nicht versichert. wenn der vermieter es nicht für nötig hielt ed zu versichern ist das sein bier.
@anno1959: ich hab diese woche schon mal was von respektierungsgrundsätzen gefaselt, aber offensichtlich haben hier etliche leute diese weder gelesen noch unterschrieben. dein kommentar war schlicht und ergreifend eine frechheit und ist es nicht würdig weiter darauf einzugehen.
ENDE
gruß SnakeShit