Einbruchdiebstahl/Zeugenbefragungstermin

Mir ist vor einem Jahr ein groesserer Geldbetrag aus meiner abgeschlossener Wohnung verschwunden. Ich liess eine versteckte Miniaturkamera montieren, nach 2 Wochen hat sie einen Mann aufgezeichnet, der (mit einem Nachschluessel) in meine Wohnung kommt. Es war ein ehemaliger Nachbar. Habe das Video der Polizei uebergeben, bald ist Zeugenbefragungstermin beim Amtsgericht.Der Nachbar wird sicher zugeben, dass er es war (ihm bleib ja nichts anderes uebrig, auf dem Video sieht man ganz klar wie er meine Wohnung nach Geld durchsucht) und er wird vermutlich behaupten, es war nur ein geringer Betrag den er gestohlen hat.
Habe ich ueberhaupt die Moeglichkeit mein gestohlenes Geld wieder zurueckzubekommen?
Danke fuer Eure Antworten!

Hallo Chris,

wenn der Richter das Video überhaupt als Beweismittel akzeptiert,
beweist es ja nur dass der Nachbar am Tag der Videoaufzeichnung in der Wohnung war.
Warum sollte der Nachbar zugeben, vor einem Jahr schon dort gewesen und Geld gestohlen zu haben?

Fragt
BT

Hallo Bt,
danke fuer Deine Antwort!
Der Richter kann das Video also auch als Beweismittel ablehnen?
Auch wenn eindeutig sichtbar ist dass der Mann meine Schubladen durchsucht?
Ohne das Video waere ich niemals darauf gekommen wer in meiner Wohnung war. Ich kann ja nicht Tag und Nacht auf Lauer liegen.

Hi Chris,

In Deutschland kann ein Richter meines Wissens ein Video als Beweismittel ablehnen, wenn es von Privat aufgenommen wurde.
Aber das Hauptproblem ist doch, dass dieses Video nur beweist, dass der Mann deine Schubladen durchsucht.
Ob vor einem Jahr der gleiche Mensch in deiner Wohnung war und ob er damals Geld genommen hat, beweist es nicht.

Gruß
BT

Die Frage, die hier gestellt wird, gehört (in abgewandelter Form) ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Ob jemand einen Anspruch gegen einen anderen hat, egal ob nun auf Grund einer Straftat oder aus anderen Gründen, ist nämlich eine allgemeine Rechtsfrage und keine Frage, die die Polizei kümmert.

Was die Beweisbarkeit angeht: Das Video beweist in der Tat nicht, dass ein Jahr zuvor dieser Nachbar das Geld genommen hat. Es kann aber ein sehr starkes Indiz sein. Beweiswürdigung funktioniert anders, als die meisten denken: Das Gericht muss sich eine Überzeugung bilden, und diese (letztlich persönliche) Überzeugung der Richter entscheidet. So sagt es § 261 StPO:

„Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.“

Levay

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PS
Jetzt habe ich mich quasi selbst reingeritten, denn der Rückforderungsanspruch wird ja vor dem Zivilgericht durchgesetzt. Dort gitl natürlich nicht die StPO, sondern die ZPO, wo allerdings ebenfalls die freie Beweiswürdigung greift, vgl. § 286 ZPO:

  1. Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

Hallo;

Levay.

( …) Beweiswürdigung
funktioniert anders, als die meisten denken: Das Gericht muss
sich eine Überzeugung bilden, und diese (letztlich
persönliche) Überzeugung der Richter entscheidet. So sagt es §
261 StPO:

„Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht
nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung
geschöpften Überzeugung.“

Levay

Bemerkung am Rande, wenn sie erlaubt ist:

Eigentlich ist es doch irgendwie logisch, daß Beweiswürdigung in dieser Art funktioniert: Wie denn sonst? ("…anders, als die meisten denken" hast Du geschrieben.)

Solls so gehen, daß der Richter zusammen mit dem Geschädigten ans Meer fährt, eine Klippe hochklettert, Sand runterstreut, dadurch den Salzgehalt nach Hypothesen ausrechnet und dann dem Verteidiger sagt, daß ein Verteidiger immer Recht hat weil das Gesetz allwissend ist?

Also: Von mir großes Lob für deine Anmerkung: „Die Meisten“ haben recht komische Vorstellungen vom Rechtsstaat. Wenn da ein Video ist, das einen in der Schublade kramenden Menschen zeigt, ist die Schuld am Diebstahl nicht bewiesen im Zweifel. Manchmal kann es aber dennoch zum Schuldspruch führen, wenn das Gericht meint, die Beweise sind ausreichend.

Grüße, Michael; Hof / Saale

Huhu.

Wie Beweiswürdigung sonst funktionieren soll? Durch feste Beweiswürdigungsregeln, wie es sie die meiste Zeit der Rechtsgeschichte über gegeben hat, etwa dass die Anzahl der Zeugen entscheidet oder dass ein Gestädnis per se nicht auf Glaubwürdigkeit zu überprüfen ist.

Ich sehe oft Leute sich wundern, wenn sie erfahren, dass das Gericht nach seiner FREIEN Überzeugung entscheidet. Die meisten glauben, es gäbe eben immer noch irgendwelche festen Regeln der Beweiswürdigung.

Levay

Tag und auch Huhu.

Huhu.

Wie Beweiswürdigung sonst funktionieren soll? Durch feste
Beweiswürdigungsregeln, wie es sie die meiste Zeit der
Rechtsgeschichte über gegeben hat, etwa dass die Anzahl der
Zeugen entscheidet oder dass ein Gestädnis per se nicht auf
Glaubwürdigkeit zu überprüfen ist.

Ich sehe oft Leute sich wundern, wenn sie erfahren, dass das
Gericht nach seiner FREIEN Überzeugung entscheidet.
( …)

Gut kann sein.

Wird wohl stimmen; Ich glaube Dir einmal, daß es feste Beweiswürdigungsregeln früher, wie Du es in Deinem Posting schriebst, gegeben hat (Denn ich bin ein ziemlicher Laie auf dem Gebiet).

Aber den Zustand halte ich für eine riesen Katastrophe, das ist meine Meinung.

Das Leben kann doch nicht primitivst frei von jeder vernünftig normalen Art von Flexibilität und unter Verzicht auf flexible Gestaltung beim Ermessen von Umständen einer Handlung ablaufen. Das Leben läuft nicht nach festen Regeln ab, die dampfwalzengleich alles einebnen und plattmachen.

Ein Lehrbeispiel liefern die Naturwissenschaft: Quanten - Theorie (beziehungsweise -Lehre).

So erscheint mir persönlich die Variante mit der freien Überzeugung sinnvoller und auch unbedingt geboten.

Sie wird nur andererseits allzu oft mißbraucht: Treibt ein normaler Mensch „leichten Beschiß“, heißt es Betrug;

Treibt ein „Großkopferter“ „leichten Beschiß“, werten es unsere werten Richter als „Cleversuper - ach - sosupisuper - clever“

So, habe soeben 13200 bar Druck abgelassen, das mußte mal sein, Entschuldigung, werte Richter. Nix für Ungut, wie man - bei uns - sagt.

Grüße, Michael.

Hallo.

Wird wohl stimmen; Ich glaube Dir einmal, daß es feste
Beweiswürdigungsregeln früher, wie Du es in Deinem Posting
schriebst, gegeben hat (Denn ich bin ein ziemlicher Laie auf
dem Gebiet).

Ich auch. Das ist ja Rechtsgeschichte. Und wer kann schon ehrlich von sich behaupten, davon viel zu wissen?

Aber den Zustand halte ich für eine
riesen Katastrophe, das ist meine Meinung.

Mit der Meinung bist du wohl nicht allein da. Besonders katastrophal finde ich zum Beispiel, dass es eine Zeit lang überhaupt nur ein Beweismittel gab: das Geständnis. Wer nicht gestehen wollte, wurde gefoltert, bis er doch gestand. Bei solchen Sachen geht einem die Hutschnur hoch!

Sie wird nur andererseits allzu oft mißbraucht: Treibt ein
normaler Mensch „leichten Beschiß“, heißt es Betrug;

Treibt ein „Großkopferter“ „leichten Beschiß“, werten es
unsere werten Richter als „Cleversuper - ach - sosupisuper -
clever“

Das ist eine weit verbreitete Meinung, die aber jeder Grundlage entbehrt. Richter sind in ihrer Entscheidungsfindung völlig unabhängig und daher insoweit nicht beeinflussbar. Ihre Urteile müssen richtig sein und werden sonst von der nächsten Instanz aufhehoben. Bevor nur noch der blaue Himmel kommt, kommt der BGH, und der ist allgemein bekant dafür, ziemlich streng zu urteilen. Da macht er bei „großen Leuten“ keine Ausnahme.

Levay

Hallo;

Hallo.

Wird wohl stimmen; Ich glaube Dir einmal, daß es feste
Beweiswürdigungsregeln früher, wie( …)

( …)sein und werden sonst von der nächsten
Instanz aufhehoben. Bevor nur noch der blaue Himmel kommt,
kommt der BGH, und der ist allgemein bekant dafür, ziemlich
streng zu urteilen. Da macht er bei „großen Leuten“ keine
Ausnahme.

Levay

Gut - mag in vielen Fällen auch durchaus zutreffen. Aber meine eigenen persönlichen (Womöglich subjektiven) Eindrücke lauten da in wesentlichen Teilen ganz anders. Man betrachte sich eventuell unter mehreren Anderen die Prozesse, in denen um Untreue (>0,565 Millionen €!) als Anklagepunkt dasteht (Ein gewisser Telephon - Netzbetreiber).

Also wie gesagt, meine Meinung möge an mehreren Stellen subjektiv genannt werden können, jedoch so sieht mein Eindruck von der ganzen Story, zumindest in Einzelfällen, aus.

Grüße, Michael; Hof

Falls du auf Ackermann & Co anspielst…

Das war wirklich skandalös! Niemand kann nachvollziehen, was in den Köpfen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft vor sich gegangen ist.

Ich habe ja im Rahmendes Referendariats derzeit einen Staatsanwalt als AG-Leiter. Der hat erzählt, das Gericht habe quasi an alle Staatsanwaltschaften Deutschlands ein Fax geschickt und sich für die Entscheidung gerechtfertigt. So etwas habe es noch nie gegeben.

Die Vorgabe vom BGH war klar: Ackermann & Co hätten verurteilt werden müssen.

Es ist wirklich mehr als bedauerlich, dass nicht nur eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen wurde, sondern dass auch noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung und in die Justiz Schaden genommen hat.

Allerdings, und das muss ich auch klar sagen, darf man die „Großen“ auch nicht nur deswegen härter angehen als andere, damit niemand sagen kann, es würde ungerecht zugehen. Sie müssen genauso behandelt werden wie alle anderen auch. In vielen Fällen wird eine Einstellung unter Auflagen daher gerechtfertigt sein (hier wohl nicht). Und: Ich glaube, die meisten Deutschen hätten nicht mal sagen können, worum es in dem Prozess überhaupt ging. Der Wunsch nach Strafe hatte auch viel mit Missgunst zu tun.

Levay

Hallo.

Falls du auf Ackermann & Co anspielst…

Ja!

( …)
Der Wunsch nach Strafe hatte auch
viel mit Missgunst zu tun.

Ist richtig - Damit hat es auch zu tun.

Gruß, Michael; Hof / Saale