Einbruchschaden Tür

Hallo,
folgende Situation: Der Einbruchsversuch in eine Eigentumswohnung war zwar erfolglos,
dabei wurde aber die Balkontür (Holz) erheblich beschädigt. Es geht nun darum, ob die erheblich beschädigte Tür reparierbar ist oder erneuert werden muß. Damit will der Versicherer (Hausrat) zur Begutachtung u. Schadensbeseitigung selber eine Firma beauftragen. Der Versicherte befürchtet
(nicht zu unrecht), daß der Versicherer aus Kostengründen die billigste, d. h. eine fachlich unzureichende Reparatur anstrebt.
Frage: Muß der Versicherte das Vorgehen des Versicherers akzeptieren, oder kann er selber 1-2 neutrale Angebote von kompetenten Fachfirmen einholen, die der Versicherer dann zu zahlen hat? Welches Vorgehen ist ratsam?

Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.

Moinsen,

dabei wurde aber die Balkontür (Holz) erheblich beschädigt.

Böse Sache!

Damit will der Versicherer (Hausrat) zur Begutachtung u. Schadensbeseitigung selber eine Firma beauftragen.

Demnach gehört die Balkontür dem Mieter?

Welches Vorgehen ist ratsam?

  1. Abklärung, wem die Balkontür gehört
  2. der zugehörigen (ggf. vorhandenen) Versicherung melden
  3. Einbrecher schnappen und Balkontür bezahlen lassen.

Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.

Hoffe es war keine „Müllaussage“!

VG René

Demnach gehört die Balkontür dem Mieter?

Die Frage wäre in der Tat zu klären…

Firma beauftragen. Der Versicherte befürchtet
(nicht zu unrecht), daß der Versicherer aus Kostengründen die billigste,

Diese Befürchtung ist berechtigt.

d. h. eine fachlich unzureichende Reparatur anstrebt.

Diese Befürchtung ist unberechtigt, eine fachlich unzureichende Reparatur muß der Versicherte nicht akzeptieren…

Frage: Muß der Versicherte das Vorgehen des Versicherers akzeptieren,

Nein.

oder kann er selber 1-2 neutrale Angebote von kompetenten Fachfirmen einholen,

Ja, aber auf eigene Kosten. Kann der Versicherte die Kompetenz von Handwerksfirmen besser einschätzen, als eine Schadensabteilung ?

die der Versicherer dann zu zahlen hat?

Nein.

Welches Vorgehen ist ratsam?

Mit dem Schandessachbearbeiter sprechen und verhandeln. Und sich von de Denken verabschieden, die Versicherung hätte alles zu bezahlen, was der Versicherte möchte.

Einbruchschaden Tür
In meine Erstinformation steht, daß es sich um eine Eigentums- und keine Mietwohnung
handelt.
Es geht allein darum, wie sich der geschädigte Versicherte am besten verhält, um eine
fachgerechte(!) Schadensbeseitigung im Rahmen der V-Deckung sicherzustellen.
Kann der Versicherer einseitig verlangen, daß nur eine von ihm selbst beauftragte Firma, die dem Versicherten völlig unbekannt ist und die nicht in der Nähe seines Wohnorts sitzt, den Schaden begutachtet und auch selber beseitigt?
Soweit mir anderweitig inzw. bekannt, hat der geschädigte Versicherte das Recht, im eigenen Interesse auf jeden Fall mind. ein Vergleichsangebot von einer Fachfirma seines Vertrauens
einholen. Sollten sich daraus erhebliche Differenzen über Art und Umfang der Schadens-
beseitigung ergeben (z. B. Reparatur oder neue Tür) u. mit der Versicherung darüber keine Einigung erzielbar sein, so bliebe wohl nur Einschaltung ein vereid. Sachverständigen.
Oder besteht eine andere Vertragslage?

Es geht allein darum, wie sich der geschädigte Versicherte am besten verhält, um eine
fachgerechte(!) Schadensbeseitigung im Rahmen der V-Deckung sicherzustellen.

Wurde bereist beantwortet.

Kann der Versicherer einseitig verlangen, daß nur eine von ihm
selbst beauftragte Firma, die dem Versicherten völlig
unbekannt ist und die nicht in der Nähe seines Wohnorts sitzt,
den Schaden begutachtet und auch selber beseitigt?

Ja, das darf er. Der Versicherter muß das nicht akzeptieren, aber dann gibt es nachher mit Sicherheit Diskussionen um die Rechnung.

Soweit mir anderweitig inzw. bekannt, hat der geschädigte
Versicherte das Recht, im eigenen Interesse auf jeden Fall
mind. ein Vergleichsangebot von einer Fachfirma seines Vertrauens einholen.

Das steht außer Zweifel. Aber er hat nicht das Recht die Kosten hierfür von der Versicherung zu verlangen.

Sollten sich daraus erhebliche Differenzen über Art :und Umfang der Schadens-
beseitigung ergeben (z. B. Reparatur oder neue Tür) u. mit der
Versicherung darüber keine Einigung erzielbar sein, so bliebe
wohl nur Einschaltung ein vereid. Sachverständigen.

Nein, es bliebe nur der Gang zum Anwalt. Warum sollte die Versicherung den vereidigten Sachverständigen außerhalb eines Gerichstverfahrens akzeptieren ? Und wer trägt dessen Honorar ?

Sollten sich daraus erhebliche Differenzen über Art :und Umfang der Schadens-
beseitigung ergeben (z. B. Reparatur oder neue Tür) u. mit der
Versicherung darüber keine Einigung erzielbar sein, so bliebe
wohl nur Einschaltung ein vereid. Sachverständigen.

Nein, es bliebe nur der Gang zum Anwalt. Warum sollte die
Versicherung den vereidigten Sachverständigen außerhalb eines
Gerichstverfahrens akzeptieren ? Und wer trägt dessen Honorar
?

Der Gang zum Anwalt ist bei Uneinigkeit keineswegs sofort zwingend,
vielmehr ermöglichen die allgem. Hausratversicherungsbedingungen
auch Klärung über Sachverständige!