Hallo,
folgende Situation: Der Einbruchsversuch in eine Eigentumswohnung war zwar erfolglos,
dabei wurde aber die Balkontür (Holz) erheblich beschädigt. Es geht nun darum, ob die erheblich beschädigte Tür reparierbar ist oder erneuert werden muß. Damit will der Versicherer (Hausrat) zur Begutachtung u. Schadensbeseitigung selber eine Firma beauftragen. Der Versicherte befürchtet
(nicht zu unrecht), daß der Versicherer aus Kostengründen die billigste, d. h. eine fachlich unzureichende Reparatur anstrebt.
Frage: Muß der Versicherte das Vorgehen des Versicherers akzeptieren, oder kann er selber 1-2 neutrale Angebote von kompetenten Fachfirmen einholen, die der Versicherer dann zu zahlen hat? Welches Vorgehen ist ratsam?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.