Einbruchsdiebstahlschaden mit Folgen

Hallo!

Bei uns im Büro ist eingebrochen worden. Es wude der Zweitschlüssel für einen Firmenwagen aus der Kasse gestohlen. Da dieser zur allgemeinen Verfügung gedacht ist, steht er kontinuierlich vor der tür, so das ein geringfügig denkender Krimineller dahinter kommen sollte, für welchen wager er den Schlüssel hat, zumal dieser auch noch beschriftet ist.
Ich will das Risiko nicht eingehen und die Schlösser austauschen, die Kosten betragen 360,00 Euro.
Ist es richtig, das ich, sofern Schlüssel nicht extra versichert sind, ich die Kosten weder von der KFZ-Versicherung noch von der Betriebsversicherung erstattet bekomme?

Danke im voraus

Ingo

Hallo Ingo,
leider ja. Im Bereich der gewerblichen Inventarversicherung ist dieses der Fall. Wenn also in eurem Versicherungsschutz kein entsprechender Leistungsvermerk (Diebstahl von Schlüßeln und Schloßänderungskosten)vorhanden ist, so bleibt Ihr auf den Kosten sitzen. Die KFZ Versicherung ist dort ebenfalls nicht zuständig. Ich kann euch nur empfehlen, die Kostennote als Kulanzanfrage an beider Versicherungen zu schicken. Vielleicht kann eine Teilentschädigung gezahlt werden.

Sorry für die nicht so positive Antwort und alles Gute wünscht

Martin

Danke Dir, Martin!

Den Versuch werden wir auf jeden Fall unternehmen, obwohl die Versicherung eh’ schon Magengeschwüre bekommt, wenn wir sie kontakten, das war der fünfte Einbruch in einem Jahr.

Gruß

Ingo

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