Hallo Forum,
A hat in einem Mehrparteienhaus eine Wohneinheit gemietet und benutzt diese als Arztpraxis.
Nach einem massiven Einbruchschaden an der Eingangstür zur Wohneinheit meint der Vermieter, dass der Schaden nicht von ihm, sondern von den Versicherungen des A gezahlt werden müsste. Ist dies korrekt? Falls ja:
Welche Versicherung des müsste den Schaden regulieren?
Danke
irgendwieundsowieso
Hallo Forum,
Auch Hallo,
A hat in einem Mehrparteienhaus eine Wohneinheit gemietet und
benutzt diese als Arztpraxis.
Nach einem massiven Einbruchschaden an der Eingangstür zur
Wohneinheit meint der Vermieter, dass der Schaden nicht von
ihm, sondern von den Versicherungen des A gezahlt werden
müsste. Ist dies korrekt? Falls ja:
Welche Versicherung des müsste den Schaden regulieren?
Wenn vorhanden, die Einbruch/Diebstahl-Versicherung des Arztes.
Danke
irgendwieundsowieso
Grüße
Mike
Guten Tag irgendwie…
das dürfte die sog. Geschäftsinhaltsversicherung des Arztes sein.
Falls so eine abgeschlossen wurde. Sie ist das Pendant im
gewerblichen bzw. beruflichen Bereich zur Hausratversicherung
im Privatbereich.
Gruß
Günther
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