angenommen ich passe auf das Eigenheim meines Nachbarn auf. Heute Morgen stelle ich einen Einbruch fest. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, in das Haus hereingekommen ist der Einbrecher nicht, folglich dürfte auch nichts entwendet worden sein. Der Schaden an der Balkontür ist lt. Fensterbauer aber erheblich.
Ich habe nun in den FAQ gelesen das auch die beim Versuch beschädigten Sachen versichert sind. Ist das nun die Regel?
Wenn der Besitzer nun noch 10 Tage nicht erreichbar wäre (Urlaub) und die Versicherung somit nicht informiert werden kann, könnte das irgendwelchen Ärger mit der Versicherung geben? Ich wüßte ja nicht wo mein Nachbar versichert ist und ich würde den Teufel tun seine Unterlagen durchzuwälzen …
angenommen ich passe auf das Eigenheim meines Nachbarn auf.
Heute Morgen stelle ich einen Einbruch fest. Die Polizei hat
den Schaden aufgenommen, in das Haus hereingekommen ist der
Einbrecher nicht, folglich dürfte auch nichts entwendet worden
sein. Der Schaden an der Balkontür ist lt. Fensterbauer aber
erheblich.
Ich habe nun in den FAQ gelesen das auch die beim Versuch
beschädigten Sachen versichert sind. Ist das nun die Regel?
Wenn eine Hausratversicherung besteht dann ja!
Wenn der Besitzer nun noch 10 Tage nicht erreichbar wäre
(Urlaub) und die Versicherung somit nicht informiert werden
kann, könnte das irgendwelchen Ärger mit der Versicherung
geben? Ich wüßte ja nicht wo mein Nachbar versichert ist und
ich würde den Teufel tun seine Unterlagen durchzuwälzen …
In der Regel sollte das keine Probleme geben. Ich würde allerdings alles tun, damit der Schaden nicht noch größer wird.
Kannst du den Nachbar nicht telefonisch erreichen?
angenommen ich passe auf das Eigenheim meines Nachbarn auf.
Heute Morgen stelle ich einen Einbruch fest. Die Polizei hat
den Schaden aufgenommen, in das Haus hereingekommen ist der
Einbrecher nicht, folglich dürfte auch nichts entwendet worden
sein. Der Schaden an der Balkontür ist lt. Fensterbauer aber
erheblich.
Ich habe nun in den FAQ gelesen das auch die beim Versuch
beschädigten Sachen versichert sind. Ist das nun die Regel?
Wenn eine Hausratversicherung besteht dann ja!
Wenn der Besitzer nun noch 10 Tage nicht erreichbar wäre
(Urlaub) und die Versicherung somit nicht informiert werden
kann, könnte das irgendwelchen Ärger mit der Versicherung
geben? Ich wüßte ja nicht wo mein Nachbar versichert ist und
ich würde den Teufel tun seine Unterlagen durchzuwälzen …
In der Regel sollte das keine Probleme geben. Ich würde
allerdings alles tun, damit der Schaden nicht noch größer
wird.
Ja, die Tür hat ein Fensterbauer wieder fest verrammelt. Nun bin mal gespannt was das nächste Woche gibt…
Kannst du den Nachbar nicht telefonisch erreichen?
Nein keine Chance, und ein Reiseruf in Asien ist auch nicht der Bringer. Naja, ich denke es wurde alles Machbare und Mögliche getan. Ich hoffe nur das sich heute Nacht niemand bei uns an der Wohnung vergreift. Allerdings ist das ganze Dorf alarmiert die Ohren offen zu halten. So’n Dorftratsch ist manchmal ganz praktisch …
beschädigten Sachen versichert sind. Ist das nun die Regel?
Entscheidend ist nicht die Regel, sondern der Versicherungsvertrag Deines Freundes.
(Urlaub) und die Versicherung somit nicht informiert werden
kann, könnte das irgendwelchen Ärger mit der Versicherung
geben?
Nein, kann es nicht. Aus Deiner Äußerung weiter unten entnehme ich, dass alles Zumutbare getan wurde. Warte jetzt entspannt die Rückkehr des Freundes ab.
ich würde den Teufel tun seine Unterlagen durchzuwälzen …