Einbürgerung Deutschland

Hallöchen…
Warum wird in Deutschland eine Mehrstaatigkeit größtenteils verhindert?

Hallo auch,

Warum wird in Deutschland eine Mehrstaatigkeit größtenteils
verhindert?

Die Staatsbürgerschaft wird in Deutschland nicht nur als ein Recht, sondern auch als ein Pflicht gesehen. Als deutscher Staatsbürger hast Du die Pflicht Dich zur deutschen Verfassung und den freiheitlichen Grundrechten zu bekennen und diese auch (mehr oder weniger aktiv) zu vertreten.
Die „Aufgabe“ kollidiert oft mit anderen Staatsbürgerschaften, die z.B. einen Eid auf den (oftmals nicht demokratisch gewählten) Präsidenten des anderen Landes vorsehen oder aber gar in offener Feindschaft zur Demokratie sind (z.B. Saudi-Arabien).
Dazu kommen dann natürlich auch praktische Überlegungen (was passiert bei einem Krieg der beiden Länder?) und mehr oder weniger emotional geprägte Überlegungen (will man den einen „doppelten“-Staatsbürger?).

Aus all den genannten Gründen lehne auch ich prinzipiell eine doppelte Staatsbürgerschaft ab, auch wenn es für manche Menschen (mich eingeschlossen) schwerwiegende Probleme mit sich bringt.

Grüße,

Anwar

Warum wird in Deutschland eine Mehrstaatigkeit größtenteils
verhindert?

Vielleicht weil die Idee, mit mehr als einem Land in einer persönlichen Beziehung aus Verantwortlichkeit und mit Heimatgefühl zu stehen, unvorstellbar ist? Ich frage mich auch, warum manche Staaten es zulassen und manche nicht. Nach dieser Auflistung http://en.wikipedia.org/wiki/Multiple_citizenship erlauben 89 Staaten der Welt eine mehrfache Staatsangehörigkeit, darunter die klassischen Einwanderungsländer wie Australien, wo ein Viertel (!) eine weitere SA hat.

Gruß
dataf0x

Hallo,

Die Staatsbürgerschaft wird in Deutschland nicht nur als ein
Recht, sondern auch als ein Pflicht gesehen. Als deutscher
Staatsbürger hast Du die Pflicht Dich zur deutschen Verfassung
und den freiheitlichen Grundrechten zu bekennen und diese auch
(mehr oder weniger aktiv) zu vertreten.

das hast du schön erklärt, so ähnlich „empfinde“ ich es auch.
Früher haben wir in der Schule immer schön getrennt die Begriffe:
„Staatsangehörigkeit“ und „Nationalität“ (bei uns waren das z.B. „DDR“ und „deutsch“!). Ich finde diese Trennung eigentlich ganz plausibel, denn über die Nationalität kann man seine Herkunft, kulturelle Zugehörigkeit definieren, auch wenn man sich entschieden hat, in einem anderen Staat zu leben.

Beatrix

Hallo,

zunächst einmal widerspricht eine generelle Hinnahme von mehrfachen Staatsangehörigkeiten mehreren internationalen Konventionen, denen Deutschland beigetreten ist (auf gut deutsch: dem Völkerrecht)

Zu nennen wäre:

  • Die Haager Konvention vom 12.4.1930
  • Das UN-Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen vom 20.2.1957
  • Das Europäische Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6.5.1963

Alle diese Regelungen basieren auf der Erkenntnis das es doppelte Staatsangeörigkeit und fordern von den Signatarstaaten Maßnahmen zur Verringerung derselben.

Probleme, die zu diesem Vereinbarungen geführt haben sind aus Sicht des Völkerrechts Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen die im Falle der mehrfachen Staatsangehörigkeit zu Konflikten führen:

  • Wehrpflicht in mehreren Staaten?
  • Doppeltes Wahlrecht
  • Welches Steuerrecht gilt (z.B. Erbrecht)
  • Konsularischer Beistand

Daneben gibt es ähnliche Konflikte auch im internationalen Privatrecht. z.B. hier:

http://migration.uni-konstanz.de/content/center/even…