Einbürgerung / doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo Experten,

wer hat Erfahrungen mit der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft - unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft? Welche Gründe für die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft werden vom „Regierungspräsidium“ akzeptiert? Ich habe schon gegooglet und einiges herausgefunden - z.B. die offiziell anerkannten Gründe…aber ich glaube nicht, daß sie in meinem Fall zutreffen würde…aber vielleicht gibt es Ausnahmen für Personen mit einer guten Ausbildung und hohem Einkommen, Bereitschaft Kinder zu kriegen, etc. :smile:
Mit einer Dame beim Ausländeramt (Hessen) habe ich schon gesprochen - und sie konnte (oder wollte) mir keine Tipps dazu geben.

Zu mir:
Ich bin Amerikanerin, wohne mit meinem deutschen Ehemann seit 1996 in D (eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitze ich schon) und würde gerne die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen - aber nur wenn ich meine Amerikanische Staatsbürgerschaft behalten kann.
Die Hauptgründe für den Einbürgerungsantrag:
Wahlrecht und die Möglichkeit bei den Institution der EU zu arbeiten
Die Gründe für die Beibehaltungen der amer. Staatsbürgerschaft:
-Möglichkeit offen zu halten, mit meinem Mann in der Zukunft in den USA zu wohnen und arbeiten - obwohl eher unwahrscheinlich
-doppelte Staatsbürgerschaft für unsere zuküftigen Kinder
-Amerikanerin zu sein ist ein Teil meines Selbstbewußtseins

Vielen Dank
Sarah

Hallo Sarah,

ich kenne einige Chinesen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Keiner hat es geschafft, einen Doppelpaß zu bekommen, obwohl insbesondere die zu Deutschen gewordenen Rotchinesen in ihrer Heimat ordentlich schlecht behandelt werden.

Deine Kinder kannst Du wohl bei der amerikanischen Botschaft genauso anmelden wie beim deutschen Standesamt. Dann haben sie beide Staatsbürgerschaften. Bei Eintritt der Volljährigkeit wird das ein bißchen illegal, aber man braucht es ja nicht an die große Glocke zu hängen, wenn man keine Strafe zahlen will…

Wenn Du vom Wesen her Amerikanerin bleiben möchtest, dann würde ich persönlich Dir sagen wollen, daß Du Amerikanerin bleiben und keine Deutsche werden solltest. Wir haben noch keinen Friedensvertrag.

Gruß,

Wolfgang Berger

Mußte meine für die Deutsche aufgeben
Hi Sarah,

ich bin selbst mit 16 „eingedeutscht“ worden und ich weiß, daß es nicht, oder nur schwer möglich ist beide Staatsbürgerschaften zu erhalten…habe einen ganzen Aktenordner voll davon…außerdem kostet das bisweilen richtig Geld.
Kinder die in USA geboren wurden, haben meines Wissens eh die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Kinder die vor 1981 in D geboren wurden, haben automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters, nach 1981 die beider Elternteile.

Sind Deine Kinder in D geboren, kannst Du so ohne weiteres auch nicht ausgewiesen werden, selbst wenn Du mal vergessen solltest Deine Aufenthaltsgenehmigung aufzufrischen…oder nach Scheidung.

Wenns „nur“ um das Wahlrecht geht…weiß nicht ob es das wert ist…

Gruß Maja

Betreff- Friedensvertrag
Hi Wolfgang
Ich erlaube mich, dich zu Korrigieren
Friedensvertrag haben wir, bzw ein Äquivalent:
Den 2 + 4 Vertrag

ARTIKEL 7

(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortunglichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Gefunden: Hier:
http://www.glasnost.de/hist/verein/90zwei.html

(By the way: der Kriegszustand wurde mit der Kapitulation gegenüber den Alliierten in Reims beendet)

Hallo Michael,

Hi Wolfgang
Ich erlaube mich, dich zu Korrigieren,

danke, gleichfalls.

Friedensvertrag haben wir, bzw ein Äquivalent:
Den 2 + 4 Vertrag

in dem an anderer Stelle die Fortgeltung wesentlicher besatzungsrechtlicher Statuten bestimmt wird.

ARTIKEL 7

(By the way: der Kriegszustand wurde mit der Kapitulation
gegenüber den Alliierten in Reims beendet)

Naja, es wurden damit die regulären militärischen Kampfhandlungen beendigt, wenn auch England weiterhin Bomben auf Helgoland warf. Der Status von Deutschland als Feindstaat wurde durch die Kapitulation der Armee jedenfalls nicht beendet.

Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo Sarah,

ich habe vor 7 J. eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen.
Bei mir wurde der Antrag bewilligt, weil die Voraussetzungen für den Verlust meine damalige Staatsbürgerschaft unzumutbar waren (die Länge bis zu der Entlassung-ca. 2 J. und die hohen Kosten).

Ich hab damals (das ist schon 7 J. her) die Erfahrung gemacht dass die Ausländerämter nicht so viel Ahnung davon haben, oder nicht haben wollen (?). Eine große Hilfe war für mich die Landesbeauftragte für Ausländerfragen bei der Staatskanzlei in Mainz. Sie hat mich sozusagen *aufgeklärt* :wink:

Was ähnliches findest du auch in Hessen, versuch dich mal dort zu erkundigen welche Anlaufstellen für dich in Frage kommen:

Hessisches Sozialministerium
Abteilung VI - Integration
Herr Hans-Achim Michna
Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/817-3624, Fax: 0611/817-3594
E-mail: [email protected]
Internet: http://www.hessen.de/hsm
http://www.sozialnetz.de
http://www.hessen-grenzen-los.de

Übrigens: deine Kinder haben automatisch eine doppelte Staatsbürgerschaft, zumindest bis sie erwachsen werden.

Viele Grüße und viel Glück,
Maja

Vielen Dank für eure Tips und Ratschläge
ot