Einbürgerung für einbürgerungswillige Staatenlose

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Gibt es Einbürgerung für einbürgerungswillige Staatenlose in den deutschen Staatsverband?

Haben einbürgerungswillige Staatenlose das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit?

Wenn ein Staatenlose niemals die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals das deutsche Wahlrecht bekommt, bleibt er für immer staatenlos?

Darf er niemals als Deutsche sterben? Muss seine staatenlose herrenlose Leiche nach dem Sterben in der Müllverbrennungsanlage als Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es sogar gar keine Bestattung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist! Die Ordnungsämter lassen die staatenlosen herrenlosen Leichen in der Müllverbrennungsanlage heimlich verbrennen…

Was tun mit Staatenlosen, man will sie nicht einbürgern, man kann sie nicht abschieben, man darf sie nicht umbringen?

Weiter sieht bitte hier:
staatenlos.go.to

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… und was ist jetzt die Frage? Staatenlose werden einbürgerungsrechtlich wie Ausländer behandelt.