Hallo also ich studiere an der Goethe Uni in Frankfurt und würde mich gerne einbürgern lassen. Ich bekomme BAFÖG und besitze die Niederlassungserlaubnis… Mir wurde aber in Offenbach gesagt, dass Bafög alleine nicht ausreicht ich müsste wenigstens eine Job auf 400 Euro basis haben… Ich weiss aber dass in NRW es nicht so ist… Kann mir jemand bitte da helfen…
und falls es so ist könnte mir jemand das Gesetz nennen wodrin es festgelegt ist…
Danke im Voraus…
Zehnah
… bin hier in BadenWürttemberg, kann keine verlässliche Auskunft geben
Ich kann Dir leider nicht helfen.da ich im Ausland lebe.Montigny
Hallo also ich studiere an der:würde mich gerne einbürgern lassen. Ich bekomme BAFÖG und
besitze die Niederlassungserlaubnis… Mir wurde aber in
Offenbach gesagt, dass Bafög alleine nicht ausreicht ich
müsste wenigstens eine Job auf 400 Euro basis haben… Ich
weiss aber dass in NRW es nicht so ist… Kann mir jemand
bitte da helfen…
und falls es so ist könnte mir jemand das Gesetz nennen wodrin
es festgelegt ist…
Danke im Voraus…
Zehnah
Tschuldigung. Ich kann leider nicht helfen.
Pascal
Hallo,
Voraussetzung für die Einbürgerung ist eine ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts, d.h. Einkommen ohne staatliche Hilfe. Bafög reicht daher nicht, da Bafög steuerfinanziert ist und eine staatliche Transferleistung ist.
alwosa
Ist es irgendwo im Gesetz fesstgelegt??
Wo genau…
Weil ich habe etwas von NRW wo drin steht dass es bei studenten nicht relevant sei!
Der Bezug öff. Leistungen ist dann unschädlich, wenn der Bezug nicht zu vertreten ist. Das steht im § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Anwendungshinweise sagen in Nr. 10.1.1.3 pauschal, dass bei Schülern und Studenten der Bezug öff. Leistungen regelmäßig nicht zu vertreten ist. Die Bundesländer können da aber auch etwas anderes regeln. Hessen hat m.W.nur die Einschränkung, dass dies nur für junge Antragsteller gilt (vermutlich für unter 23 jährige). Halte mich über den Fortgang auf dem Laufenden.
Ist es irgendwo im Gesetz fesstgelegt??
Wo genau…
Weil ich habe etwas von NRW wo drin steht dass es bei
studenten nicht relevant sei!
Hallo, war in Urlaub, daher erst jetzt: Bei uns steht in den vorläufigen Anwendungshinweisen, das Personen, dich sich in einer berufl. oder schulichen Auusbildung befinden, kein Einkommen nachweisen müssen. So halten wirs dann auch beim Studenten. Ob diese Anwendungshinweise auch in Hessen so bestehen, kann ich leider nicht sagen.