Einbürgerung mit Ausweisersatz

Guten Tag,.

Hab ein Ausweiserstz ( Aufenthaltserlaubnis AE gemäß
25 abs.5 AufenthG ) gültig bis August 2012. Staatsangehörigkeit ungeklärt.

Meine frage: Kann ich mit damit einbürgern lassen, gibt es Möglichkeiten auf Erfolgschancen ?
( „Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 StAG“, „Ermessenswege nach § 8 StAG.“ )

Vielen Dank im Voraus.

MFG Artjom

Hallöchen,

über Einbürgerung (Fachgebiet Staatsangehörigkeit) an sich kann ich leider nichts sagen.

Viel Erfolg

LG

Hi

Einbürgerungsfragen sind nicht so meine Kragenweite. Aber im Board von info4alien kann man dir da sicher helfen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Grüssies fons

Bitte wende Dich mit diese speziellen Frage bei :
http://www.info4alien.de
dort lesen und schreiben u.a.a Mitarbeiter von Ausländerbehörden.
Sorry, ich kann Dir leider nur so helfen.
Toi Toi Toi
M.P.

Hallo,

gern Antworte ich Ihnene auf Ihre Frage.

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist kein Ausweisersatz. Zur Ausstellung der AE haben Sie doch sicherlich einen Reisepass vorlegen müssen, oder?

Eine Einbürgerung wird nicht klappen. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist befristet auf ein Jahr, da die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erfolgte.

Mit Ablauf von einem Jahr wird erneut geprüft!

Tut mir leid, Ihnen nichts Positiveres mitteilen zu können!

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Einbürgerung.

Mangels unbefristeten Aufenthaltstitels wird die Einbürgerung nach § 10 StAG nicht möglich sein.
Allerdings käme eine Einbürgerung im Ermessenswege in Betracht. Hier müssten aber weiter geklärt werden, was für Ihre bzw. gegen Ihre Einbürgerung spricht.

Gerne bin ich bereit Sie in dieser Angelegenheit zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de

Hallo Artjom,

da kann ich nicht helfen. Nur vermuten.

Ich denke jedoch wenn der Grund der ungeklären Staatsangehörigkeit von dir zu vertreten ist, wird das nichts.

Grüße

Hallo,
mit einer AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG (=humanitäres Aufenthaltsrecht) kann man sich nicht einbürgern lassen. Übrigens: Ausweisersatz bedeutet nicht, dass die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist.

Grüsse
alwosa

Hallo, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Die Einbürgerung ist nicht mein Fachgebiet.
Gruß Maike

hallo,
kenne mich leider mit der Thema Einbürgerung ohne Passersatz nicht aus,
wünsche dir trotzdem viel Erfolg.
Gruß, Xana

Hallo Artjom,

grundsätzlich muss die Frage mit nein beantwortet werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Hinweis oder auch Vorbote für eine grundsätzliche Einbürgerung. Diese ist abhängig von den persönlichen Umständen bzw. von dem Werdegang der letzten Jahre, die nachgewiesen werden müssen. Ansonsten schlechte Karten!
Tut mir leid darüber nicht mehr positives berichten zu können, aber so ist die Realität.
Trotzdem alles Gute für die Zukunft!

Gruß,
DNeu

Hallo Artjom,

im Prinzip kommt es natürlich auch darauf an. woher man eigentlich kam, welche eventuelle Staatsangehörigkeiten zutreffen könnten.

Auszug aus einem Urteil:
"(…), denn für den Fall ihrer Staatenlosigkeit habe sie (die Klägerin) einen Anspruch auf Einbürgerung nach Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit und als libanesische Staatsbürgerin einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG. Da hier die Voraussetzungen der Rechtsgrundlage, die die höheren Anforderungen an die Einbürgerung stelle, nämlich § 10 StAG, vorlägen, sei eine weitere Klärung der Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit der Klägerin entbehrlich. Die Voraussetzungen des § 10 StAG lägen insbesondere auch im Hinblick auf die Vermeidung einer doppelten Staatsangehörigkeit und die Sicherung des Lebensunterhalts vor. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit stehe der Einbürgerung der Klägerin nicht entgegen.
Quelle: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?I…

Ansonsten rate ich Ihnen die Konsultation eines Fachanwaltes.

Mit freundlichen Grüßen

Han W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg

hallo,
das kann ich im moment nicht sagen.sorry