Einbürgerung mit Verurteilung zu 150 Tagessätzen

Hallo,

mal angenommen, Person X war seit 2003 in Deutschland verheiratet. Im selben Jahr begeht sie eine Straftat und wird zu 150 Tagessätzen verurteilt, weswegen sie dann auch kein Visum mehr bekommen hat.
2003 ist Person X in ihr Heimatland zurückgegangen, nach 1 Monat und 10 Tagen aber wieder nach Deutschland gekommen und hat da auch ein Visum bekommen. (Von dieser kurzen Unterbrechung abgesehen lebt Person X inzwischen seit zehn Jahren in Deutschland.)

Ist es nicht so, dass, wenn man Deutschland freiwillig verlassen hat und dann wieder einreist, die Verurteilung gelöscht wird?
(Die 150 Tagessätze waren zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt.)

Im Jahre 2006 wurde X geschieden, 2011 hat er einen Integrationskurs gemacht, genauer: die B1-Prüfung für die Einbügerung, und dann den Einbürgerungstest gemacht und bestanden. 2012 ist X dann zum Rathaus gegangen und hat einen Einbürgerungsantrag gestellt. Das Rathaus schickte X daraufhin einen Brief, dass er wegen o. g. Strafe bis 2014 auf die Einbürgerung warten müsse.

Aber diese Strafe wurde doch schon längst beglichen, oder?

Danke schön!

Hallo, lieber Fragender,

zuerst mal könnte Dich diese Lektüre vielleicht weiterbringen:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ node.html? nnn=true%23doc257952bodyText1)

Wenn im Führungszeugnis Straftaten aktenkundig sind, so kann dies eine Einbürgerung bis nach Ablauf der Löschfrist Selbiger verzögern.

Da nicht klar ist, worum es in der Straftat geht (tut auch hier wenig zur Sache) kann nicht abschließend geklärt werden, warum Selbige noch immer im Führungszeugnis vermerkt ist.
Jedoch wird genau das der Auslöser sein.

Ist es nicht so, dass, wenn man Deutschland freiwillig verlassen hat und dann wieder einreist, die Verurteilung gelöscht wird?

Nein, das tut rein formal gar nichts zur Sache. Und dabei kann man noch froh sein, dass es nicht so ist wie in den USA, wo „einmal straffällig, nie wieder einreisen“ bedeutet.

Aber diese Strafe ist doch schon längst beglichen, oder?

Beglichen heißt nicht, „aus dem Behördenregister herausgealtert“.
Es gibt viele Gründe, warum vergangene, verbüßte Straftaten noch jahrelang nachgehalten werden. Einbürgerung ist nur ein ganz Spezieller. Rückfälligkeit ein weiterer.

Gruß,
Michael

Danke schön für diese Information