Einbürgerung-Nachweise der Sprachkenntnisse

Guten Tag,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Es geht um Folgendes:
Eine der Voraussetzungen der Einbürgerung lautet: ausreichende Deutschkenntnisse und zwar als Nachweis wird die Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) verlangt.
Von der Prüfung abgesehen werden kann, wenn man einen Hauptschulabschluss in Deutschland erworben hat.
Werden solche Nachweise wie DSH-Prüfung oder Prüfungszeugnis über die akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt auch anerkannt?

Vielen Dank im Voraus für eure HIlfe!

Die Prüfungen wurden in Deutschland erworben ??
Der Mann/die Frau hat hier eine akademische Zwischenprüfung abgelegt ???

Da verstehe ich etwas nicht: ich dachte immer, um zu studieren muss man einen entsprechenden Schulabschluss nachweisen können - als Ausländer geht das, wenn man sich eine entsprechende Qualifikation aus seinem Heimatland in Deutschland bereits bestätigen ließ - und diese dürfte doch wohl über unserem Hauptschulniveau liegen ???!

natürlich wurden die Prüfungen in DEutschland erworben und natürlich wurden die Deutschkenntnisse im Heimatland in der Schule und später im Studium erworben.
Meine Frage bezieht sich auf die Nachweise der Sprachkenntnisse zu Zwecken der Einbürgerung.

Guten Tag,

Nach meinem Verständnis müssten die hier abgelegten Prüfungen, aureichen.

Grundgedanke der Verordnung ist doch das ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen, damit sich der Einbürgerungsbewerber in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtfinden könne. Hierzu reicht die bloße Fähigkeit, sich mündlich zu verständigen, nicht aus. Der Ausländer müsse zusätzlich in der Lage sei, einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens zu lesen, zu verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiederzugeben ( in der Rechtpraxis sollen das wohl Zeitungsartikel sein ) .

So, eine nicht ganz einfache Prüfung für die Zulassung auf ein Studium zu bestehen, sollte doch dann ausreichen.

Ist aber nur meine Meinung.

danke schön für deine Meinung!

Guten Tag,

Hallo, ich kenne durchaus Leute, die in Deutschland studieren ohne großartig Deutsch zu können. Es gibt dann zwar diesen Deutschkurs für sie, aber hinterher reicht es immer noch nicht, um sich wirklich verständlich zu machen oder für einen Plausch in der Mensa auf Deutsch. Aber die wollen auch nicht eingebürgert werden, sondern eben nur zum Studium hier leben. Und an der Uni kommt man mit Englisch auch ganz gut durchs Leben.
Die Frage ob dieses oder jenes Zertifikat also ausreicht ist denk ich brerchtigt. Aber ich denke mal dass lässt sich bei der entsprechenden Behörde erfragen oder eben ertesten.

Gruß und viel Glück
Susanne

Hallo,

ich bin in diesem Bereich tätig und soweit ich weiß, ist die DSH-Prüfung im Niveau viel höher als B1, also kann man sicher davon ausgehen, dass die Nachweise über erfolgreich abgelegte Prüfungen (Niveau B1 und höher) ausreichend für die Teilnahme an dem Einbürgerungstest sind.

Melden Sie sich mit vorhandenen Zeugnissen einfach für den Test an und Sie werden weiter sehen.
Viel Erfolg beim Test!

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Guten Tag,