Einbürgerung Russin mit Deutschem verheiratet

Hallo Experten,

eine etwas komplizierte Situation, zu der ich gern - möglichst auf Erfahrung beruhende - Tipps hätte.

Der hypothetische Fall: Eine Russin, seit 20 Jahren mit permanentem Aufenthaltrecht in der Bundesrepublik Deutschland lebend, heiratet im Oktober 2010 einen Deutschen. Wohnsitz der Eheleute ist in Nordrhein-Westfalen. Der Ehemann wird kurzfristig von seiner Firma für drei Jahre in die USA entsendet - die Ehefrau kommt mit in die USA, hat dort aber keine Arbeitserlaubnis.

Ehefrau überlegt, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, hat aber ab 1. Januar zusammen mit ihrem Ehmann ihren Wohnsitz in den USA.

Wäre es ausreichend, in Deutschland einen ZWEITEN Wohnsitz zu haben und darüber die deutsche Staatsangehörigkit zu beantragen. Oder müsste es ein Erstwohnitz sein? Ginge das überhaupt, wenn sich die Person tatsächlich in den USA aufhält?

Für möglichst nicht auf Glauben basierende Hinweise dankt
Burkhard

Hallo,

§§ 8, 9, 10 und 14 Staatsangehörigkeitsgesetz geben Hinweise dazu.

Das Melderecht in Deutschland gilt für Wohnungen in Deutschland.
USA Hauptwohnung/Deutschland Nebenwohnung geht also gar nicht, weil ausländische Wohnung unbeachtet bleiben.

Gruß von Sid