als ich eingebürgert wurde, übergab ich der zuständigen Behörde meinen ausländischen Reisepaß. Von mir wurde nach dem damaligen Einbürgerungsverfahren die Ausbürgerungsurkunde nicht verlangt, nur die Übergabe des ausländischen Reisepasses.
Jahre später wurde ich im Rahmen eines Entwicklungshelfereinsatzes zufälligerweise in mein Geburtsland geschickt. Um meinen Aufenthaltsstatus zu regeln, beantragte ich dort einen Ausländerausweis. Erst dann erfuhr ich, daß ich nicht ausgebürgert wurde, da die deutsche Einbürgerungsbehörde verpasst hatte, meinen Reisepass beim zuständigen Konsulat abzugeben bzw. meine Ausbürgerung zu beantragen.
Ich informierte darüber meinem zuständigen Vorgesetzter und er wiederum dem deutschen Konsul, der für meine Situation Verständnis zeigte und diese auch duldete. Lediglich wurde nur meine Aufenthaltsstatus erleichtert und dadurch entstand für mich keine Begünstigung.
Wie ich geschildert habe, bin ich in dieser Situation unverschuldet hineingeraten.
Frage: muß ich nachträglich, wenn ich wieder in Deutschland bin, meine Ausbürgerung beantragen? Lediglich war dies die Aufgabe der damalige Einbürgerungsbehörde. Und wenn ich das nicht tue, Was hat das für Konsequenzen für mich?
Bitte wenden Sie sich mit dem Problemm an http://www.info4alien.de/ dort schreiben u.a.a. Mitarbeitzer von Ausländerbehörden, Ihnen kann dort sicher eine fundierte Auskunft gegeben werden.
Toi Toi Toi
MP
leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen, das ist zu spezifisch für mich, sorry. Würde mich an eine Hilfsorganisation für Migranten wenden, z.B. Karawane e.v. oder ähnliche, oder an einen Anwalt für Ausländerrecht.
da stimmt einiges nicht zusammen und kann so wie geschildert nicht sein. Wahrscheinlich ist die alte Staatsangehörigkeit automatisch durch die Einbürgerung verloren gegangen und dein alter Staat checkt dies nur nicht richtig oder ist über die Einbürgerung nicht informiert worden. Geh am besten mal zu deiner Einbürgerungsbehörde damit die das klären können.
Hallo, grundsätzlich ist es so, dass man vor einer Einbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigekeit austreten muss. Da muss man sich auch selbst drum kümmern. Bei einigen Ländern gibt es Ausnahmen. Da wird dann die sogenannten Mehrstaatigkeit hingenommen und die Person hat dann die deutsche und die bisherige ausländische Staatsangehörigkeit.
Du solltest die für Deinen Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde mal fragen, wie das in Deinem Fall ist.
Beste Grüße Maike
Hallo,
es gibt eine doppelte Staatsbürgerschaft, das ist legal.
Formaljuristisch könnte das ein Problem sein - da müsste man aber einen Juristen fragen.
Hallo,
ohne details kann ich keine genauen angaben machen. sie sind in deutschland ordentlich angemeldet, haben paß und deutsche stattsangehörigkeit.dann gibt es hier keine probleme.
In dem Land aus dem sie nicht abgemeldet waren halten sie sich als Entwicklungshelfer (über eine Organisation, die eigentlich alles regelt)auf. Sie dürfen dieses Land verlassen und un Deutschland einreisen. wo ist dann das Problem?
Hallo,
soweit mir bekannt, ist die beantragung der Ausbürgerung nicht die Aufgabe der hiesigen Behörden. Dies muss man schon selber in die Hand nehmen. Wenn nicht, haben Sie die Konsequenzen zum Teil schon selbst erfahren. Also bitte aktiv werden.
zunächst einmal ist zu sagen, dass ein Reiesepass IMMER Eigentum des ausstellenden Staates ist und bleibt. Ein anderer Staat kann zwar im Zuge ausländerrechtlicher Maßnahmen einen Reisepaß einbehalten und sozusagen aufbewahren, aber mir ist absolut unbekannt, dass in einem Falle wie Ihrem eine Einbürgerungsbehörde einen Reisepaß an Ihr bisheriges Land zurückgibt oder sogar selbst für Sie die Ausbürgerung betreibt. Das ist meines Erachtens nach Ihre Aufgabe im Rahmen der Einbürgerungsphase.
Ich habe Sie jedoch so verstanden, dass Sie ingebürgert, also deutscher Staatsbürger sind, was Ihnen so keiner mehr nehmen kann. Der einige „Nachteil“, der Ihnen jetzt entstanden sein könnte ist die Doppelstaatlichkeit, denn offensichtlich sind Sie nach vor nicht ausgebürgert worden. Da es sich dabei um eine Fehlleistung des Einbürgerungsamtes handelt, haben Sie nichts zu befürchten, Trotzdem empfehle ich Ihnen zur rechtlichen Beurteilung der Sache, einen Fachanwalt aufzusuchen und sich in Bezug auf die Äußerungen udn Handlungen ds Einbürgerungsamtes beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans W. Nilles
Vorsitzender
pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg