Hallo allerseits,
sei gegeben eine EU Bürgerin B mit deutschem Kind, die seit mehr als 8 Jahren in Deutschland (Hessen) lebt und der aufgrund des Getrenntlebens von ihrem deutschen Ehemann die Einbürgerung bisher verweigert wurde.
Offensichtlich kann sie laut § 10 StAG aufgrund der verbrachten Jahre hier in Deutschland, den Antrag zur Einbürgerung stellen.
- Wie viele und welche Formulare müssen in Hessen für diesen Antrag ausgefüllt werden (In anderen Bundesländern reicht offensichtlich ein Formular)
- Würde der Punkt Einnahmen nur durch Unterhalt ein Ausschlusskriterium darstellen?
- Würde die Angabe 0 bei Einnahmen und/oder Besitz zum Ausschluss führen?
Welche anderen Punkte führen zum Ausschluss, obwohl die Jahre bereits herum sind?
B erhielte derzeit noch Unterhalt, nach der Scheidung aber wahrscheinlich ALG II (basierend auf der Tatsache, dass sie ein deutsches Kind erziehen muss). Wäre dieser Punkt - sofern dem Amt bekannt - ein Ausschlusskriterium [Man berücksichtige, dass hier wohl ALG II ohnehin gezahlt werden müsste, mit oder ohne Einbürgerung] ?
Mit freundlichem Gruß
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