Einbürgerung D einer EU Bürgerin nach § 10 StAG

Hallo allerseits,

sei gegeben eine EU Bürgerin B mit deutschem Kind, die seit mehr als 8 Jahren in Deutschland (Hessen) lebt und der aufgrund des Getrenntlebens von ihrem deutschen Ehemann die Einbürgerung bisher verweigert wurde.

Offensichtlich kann sie laut § 10 StAG aufgrund der verbrachten Jahre hier in Deutschland, den Antrag zur Einbürgerung stellen.

  1. Wie viele und welche Formulare müssen in Hessen für diesen Antrag ausgefüllt werden (In anderen Bundesländern reicht offensichtlich ein Formular)
  2. Würde der Punkt Einnahmen nur durch Unterhalt ein Ausschlusskriterium darstellen?
  3. Würde die Angabe 0 bei Einnahmen und/oder Besitz zum Ausschluss führen?

Welche anderen Punkte führen zum Ausschluss, obwohl die Jahre bereits herum sind?

B erhielte derzeit noch Unterhalt, nach der Scheidung aber wahrscheinlich ALG II (basierend auf der Tatsache, dass sie ein deutsches Kind erziehen muss). Wäre dieser Punkt - sofern dem Amt bekannt - ein Ausschlusskriterium [Man berücksichtige, dass hier wohl ALG II ohnehin gezahlt werden müsste, mit oder ohne Einbürgerung] ?

Mit freundlichem Gruß
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Hallo

lies mal hier

ALG II schliesst die Einbürgerung aus - Ausnahme könnte die Erziehung eines Kleinkindes sein.

Gruss, Sama