Einbürgerung EU Ausländerin

Howdy,

das hessische Formular zur Einbürgerung sieht in einem Feld für den Fall, dass man Unterhalt erhält, die Angabe des Einkommens des Unterhaltszahlers/-pflichtigen vor.

Dazu die Fragen:

Wird der Antrag per-se abgelehnt, wenn die Antragstellerin hier „0“ einträgt, weil sie den tatsächlichen Betrag gar nicht kennt?

Wird der Antrag per-se abgelehnt, wenn die Antragstellerin hier „unbekannt“ einträgt?

Hat die Behörde in diesem Fall gegenüber dem Unterhaltszahler bzw. Unterhaltspflichtigen (das müssen nicht dieselben Personen sein) ein Auskunftsrecht (und auf welche §§ würde dieses beruhen)?

Muss in das Einkommensfeld, der Unterhaltsbetrag eingetragen werden oder die Summe der Einkünfte (in diesem Fall dann zuzüglich Kindergeld)

Vielen Dank schon mal für sachliche Antworten
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