Mein Bekannter hat ein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Unf wohnz schon 25 Jahre in Deutschland. Nun ist er arbeitslos bezieht Alg 1 und möchte sich einbürgern lassen. Im Internet steht man darf kein Alg 2 beziehen. Wie ist es mit Alg 1?
Hallo!
problemlos, ALG 1 ist eine Versicherungsleistung auf Grund von eigenen Beiträgen.
ALG 2 ist eine Sozialleistung.
Wenn er schon ein Vierteljahrhundert hier lebt dann sollte einer Einbürgerung nichts im Wege stehen. Schon gar nicht eine (hoffentlich) kurze Zeit bis zu einer neuen Arbeit.
MfG
duck313