Eindeutig falsche Behördenbehauptungen -Unterlagen

Folgender fiktiver Fall:
Ein EU-Rentner 100 % erwerbsunfähig und Bezieher von ergänzender Grundsicherung, wird komischerweise vom Job-Center betreut, obwohl im Rentenbescheid steht, er sei nur 2 Std. täglich unter zahlreichen Einschränkungen arbeitsfähig. Somit ist EU zu 100% beschieden.

Dieser Rentenbescheid liegt dem Job-Center und dem Landratsamt vor. Plötzlich taucht beim Job-Center angeblich ein Schreiben vom LA auf, in dem behauptet wird, der EU-Rentner könne 3-6 Std./tägl arbeiten und sei somit kein EU- sondern Arbeitsmarkt-Rentner.

Einige Monate zuvor, hat das Job-Center die Behauptung aufgestellt, die Angaben des Rentners über die Rentenhöhe seien lt. Aussage der AOK, eigenartiger Weise eines nicht zuständigen Bezirkes, falsch. Nach Rücksprache mit der AOK wurden diese Aussage jedoch bestritten, weil die AOK die gleichen Rentendaten und -Zahlen zur Verfügung hat, die der Rentner auch dem Job-Center vorgelegt hat.

Frage: Wie kann der Rentner solcherlei, wider besseren Wissens, aufgestellten falschen Behauptungen, von Seiten der Behörden, wirkungslos abstellen? Könnte hinter dieser Vorgehensweise letztendlich sogar der Dienstherr d.h. der Landrat stecken? Diese Frage ist insofern wichtig, denn dann braucht sich der Rentner nicht beim Landrat über die Vorgehensweise beschweren.

Im voraus Danke für die Antworten

Hallo

Frage: Wie kann der Rentner solcherlei, wider besseren Wissens, aufgestellten falschen Behauptungen, von Seiten der Behörden, wirkungslos abstellen?

Ob falsche Behauptungen wirklich wider besseres Wissen oder aus grober Fahrlässigkeit aufgestellt werden, das würde ich mich nicht so festlegen.

Wichtig ist, dass der Rentner sich so verhält, dass er im Falle einer Klage alles Wichtige beweisen kann.

Also: Gespräche mit Zeugen, oder mit Protokoll, das hinterher unterschrieben wird. Briefe mit Empfangsbestätigung. Telefonate mit Aktennotiz und dann Brief hinterher, bei dem auf das Telefonat Bezug genommen wird. Und alles geordnet aufbewahren.

Könnte hinter dieser Vorgehensweise letztendlich sogar der Dienstherr d.h. der Landrat stecken?

So direkt wohl nicht, Einzelpersonen sind dafür zu unwichtig, höchstens in der allgemeinen Tendenz.

Es wird aber wohl auch die Bundesregierung dahinter stecken, die ja vom Verfassungsgericht aus gehalten ist, die Argen neu zu ordnen. Diese Neuordnung wird aber wohl bis nach den Wahlen vor sich hergeschoben. Anscheinend hat das nicht sehr günstige Auswirkungen.

Viele Grüße

Zunächst mal Danke für die Antwort.
Fahrlässigkeit ist meines Erachtens auszuschließen, denn der Rentner (62 Jahre) ist ja schon 11 Jahre EU-Rentner und hat bei jedem Gespräch sowohl mehrfach auf diesen Status hingewiesen, als auch den Bescheid mehrfach vorgelegt.

Es ist zu befürchten, dass bei manchen Behörden tatsächlich interne Anweisungen bestehen, den Antragstellern möglichst viele Schwierigkeiten zu bereiten, damit ein Großteil Abstand von berechtigten Anträgen nimmt. Interne Anweisungen sollten jedoch nicht interessieren, die bestehenden Gesetze sind maßgebend und nicht die Auffassung eines Sachbearbeiters. Deshalb ist es auch fraglich, ob z.B. eine Dienstaufsichtsbeschwerde einen Sinn hätte, denn über diese Beschwerde entscheidet letztlich vermutlich die Person, die diese fragwürdigen Anweisungen zu verantworten hat.

Der Rentner hat sich nun vorgenommen, möglichst keine persönlichen Gespräche mehr zu führen und wegen der Beweiskraft alles nur noch schriftlich abzuwickeln. Denn woher soll der Rentner für jedes Gespräch einen Zeugen nehmen, die Gespräche finden tagsüber statt, wo andere Leute arbeiten. Oder wie ein Protokoll anfertigen, wenn er diesbezüglich unerfahren ist?

Hallo,

Es ist zu befürchten, dass bei manchen Behörden tatsächlich
interne Anweisungen bestehen, den Antragstellern möglichst
viele Schwierigkeiten zu bereiten, damit ein Großteil Abstand
von berechtigten Anträgen nimmt.

Ich habe es ja schon einmal geschrieben und möchte es nochmals allen Verschwörungstheoretikern nahelegen: Solche internen Anweisungen gibt es nicht!

Der Rentner hat sich nun vorgenommen, möglichst keine
persönlichen Gespräche mehr zu führen und wegen der
Beweiskraft alles nur noch schriftlich abzuwickeln. Denn woher
soll der Rentner für jedes Gespräch einen Zeugen nehmen, die
Gespräche finden tagsüber statt, wo andere Leute arbeiten.
Oder wie ein Protokoll anfertigen, wenn er diesbezüglich
unerfahren ist?

In ,meiner" ARGE ist es in der Regel so, dass solch ein Fall so lange von der ARGE betreut wird, bis die tatsächliche Arbeitsfähigkeit festgestellt ist. Die betroffene Person sollte also darauf hinwirken, dass es zu einem Gutachten kommt. Danach müsste feststehen, bei wem die Zuständigkeit liegt.

Viele Grüße!

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Wie schon gesagt, ist der Grund hauptsächlich die Folge eines schweren Verkehrsunfalls im Jahre 1972. Diese Unfallverletzungen (Trümmerbrüche beider Knie) sind unreparabel und amtsärztlich diagnostiziert und als Dauerschäden bekannt, deshalb wird ja auch die BU-Rente schon seit 1998 auf Dauer bezahlt. Zuvor war der Rentner seit 1972 berufsunfähig, und deshalb jahrzehntelang (weil unvermittelbar) als selbständiger und freiberuflich Tätiger tätig. Nach zusätzlich erlittenen Schlaganfall 1994 ist er nun seit 1998 erwerbsunfähig. Auch die Schäden am Herzen durch 2 Herzinfarkte 2004 und der unheilbaren Lungen-Krankheit COPD sowie Diabetes seit 2005, sind bleibende Schäden.

Die Frage ist doch auch, ist das Job-Center überhaupt die richtige und zuständige Stelle für die Berechnung und Bewilligung der ergänzenden Grundsicherung. Der Rentner wurde vom LA an das Job-Center verwiesen. Unabhängig davon, ist es meines Erachtens ein Unding, dass die vorliegenden ärztlichen Gutachten und erlassenen Rentenbescheide von diesen Behörden (LA und Job-Center) ignoriert werden.

Die Frage ist doch auch, ist das Job-Center überhaupt die
richtige und zuständige Stelle für die Berechnung und
Bewilligung der ergänzenden Grundsicherung. Der Rentner wurde
vom LA an das Job-Center verwiesen. Unabhängig davon, ist es
meines Erachtens ein Unding, dass die vorliegenden ärztlichen
Gutachten und erlassenen Rentenbescheide von diesen Behörden
(LA und Job-Center) ignoriert werden.

Solange keine endgültige Klärung zwischen den Behörden zustande gekommen ist, bleibt zunächst die ARGE zuständig.

Was ich hierbei nicht ganz nachvollziehen kann: Wenn der Betroffene bereits beim LA betreut wurde, muss es ja schon Entscheidungen bzgl. der Arbeitsfähigkeit gegeben haben - warum also auf einmal der Verweis an das Jobcenter? Waren die Gutachten in irgend einer Form befristet? Gibt es neue medizinische Erkenntnisse oder andere relevante Änderungen?

Ich denke am Sinnvollsten wäre es, wenn der Betroffene sich die Sachlage in einem persönlichen Gespräch (LA oder Jobcenter) erklären ließe…

Früher waren die Rentenbewilligungen befristet, seit Jan. 2007 ist diese Befristung in dauerhaft umgewandelt worden. Die Hinweise auf EU hat zunächst sogar zu Unverständnis beim Job-Center geführt, der Rentner wurde jedoch vom LA dort hin verwiesen.

Meines Erachtens ist dieser Rentner 1. nicht arbeitsuchend, sondern Rentner, 2. nicht arbeitsfähig, sondern erwerbsunfähig, steht somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dieser Zustand wird sich bis zu seinem Tod nicht ändern. Somit ist des Job-Center meines Erachtens der falsche Ansprechpartner. Sowohl das LA, als auch das Job-Center hat bei der BfA sowohl telefonisch, (ich war dabei) als auch schriftlich angefragt, von dort wurde die 100 %ige EU noch mal bestätigt und auf den Rentenbescheid von 1998 und das ergangene, amtsärztliche Gutachten von 1996 verwiesen.

Die nächste Frage: Sollte das Job-Center tatsächlich für den Rentner zuständig sein, weshalb dann das Schreiben des LA (das dann ja dann nicht zuständig wäre) an das Job-Center mit der eingangs fälschlich behaupteten arbeitsfähigkeit von 6 Std. tägl.?

Mir drängt sich hier die Vermutung auf, dass durch unsinnige Anfragen und Aufforderungen, sowie fälschliche Behauptungen, der Rentner dazu gebracht werden soll, einer Aufforderung mal nicht nachzukommen, um genau dieses Verhalten dann als Ablehnungsgrund heranzuziehen.