Eine Aktie=Stimmrecht, also Redefreiheit ?

Hallo Wissende,
ich bin in einem Chat, der von einer AG betrieben wird, also haben die wohl auch Aktien ud ich kann eine davon kaufen.
Nun gibt es da Probleme in dem Chat, was hier nicht von Belang ist.
Nun haben wir uns gerade darüber unterhalten (in dem Caht) ob es was bringt eine Aktie der Ag zu kaufen und bei der Hauptversammlung mal die Missstände in dem Chat (ist klar der Vorstand wird sich über so Peanuts sehr freuen*g) aufzuzeigen.
Meine Meinung ist, sobald ich eine einzige Aktie besitzem habe ich volles Stimmrecht, darf mich also zu Wort melden, zur Not mit vorher in irgendne Liste eintragen.
Andere sagten es gäbe da ne Mindestanzahl an Aktien, jetzt mal egal absolut oder relativ.
Was stimmt denn nun?
Ich denke zwar meine Meinung ist richtig, aber andrerseits, wenn jeder der Millionen Betrogenen der T Aktie sich zu Wort melden würde, auweia, die Sitzung lief heute noch :smile:
Danke fürs Mitlesen und freu mich über jede Antwort, am liebsten mit Paragraphenhintergrund zum Nachlesen
Gruß
Reinhard

Lieber Reinhard!

Das Problem fängt schon viel früher an: die GEschäftsführer einer AG sind NICHT weisungsgebunden.
Wegen den Aktien: Es gibt verschiedene Arten von Aktien, das Stimmrecht muss nicht zwingend gegeben, des weiteres wirstd u mit einer AKtie nicht viel tun, bzw ist der Sinn der Aktie wohl nicht der dass jeder kleine Aktionär hier mitreden soll, bzw tatkräftig hier Entscheidungen treffen kann - würde ja dazu führen dass keine GEschäfte mehr möglich wären…usw…

Schätze mal unter www.wikipedia.de findest du einige Infos zur AG und zu den Aktien.

Lg
Viktoria

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Hi,

Meine Meinung ist, sobald ich eine einzige Aktie besitzem habe
ich volles Stimmrecht, darf mich also zu Wort melden, zur Not
mit vorher in irgendne Liste eintragen.

ob mit der Aktie ein Stimmrecht verbunden ist, hängt davon ab, ob es sich um eine sog. Stammaktie oder doch nur um eine Vorzugsaktie handelt. So oder so hast Du die Möglichkeit, an der Hauptversammlung teilzunehmen und Dich dort zu Wort zu melden. Reines Geschwafel ist dort allerdings eigentlich nicht erlaubt, obwohl das vielfach so gehandhabt wird (leider). Wortmeldungen erfolgen auf der Hauptversammlung im Rahmen des § 131 AktG, der den Aktionären ein Auskunftsrecht einräumt.

Andere sagten es gäbe da ne Mindestanzahl an Aktien, jetzt mal
egal absolut oder relativ.

Eine Mindestzahl an Aktien ist nur dann notwendig, wenn Du einen neuen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen lassen willst. Mit dem Rederecht hat das nicht zu tun.

Ich denke zwar meine Meinung ist richtig, aber andrerseits,
wenn jeder der Millionen Betrogenen der T Aktie sich zu Wort
melden würde, auweia, die Sitzung lief heute noch :smile:

Betrogen wurde niemand und an der Hauptversammlung nicht regelmäßig nur ein geringer Bruchteil der Aktinäre teil. Außer in Krisenfällen dauern Hauptversammlungen nur einige Stunden, wobei die längsten üblicherweise die der Energieerzeuger sind, weil dort immer ein Satz von Atomkraftgegnern mit sinnlosem Geschwafel die Zeit anderer Leute verschwendet. Im Falle von E.On wird das ganze noch durch die Viterra-Problematik verschärft. Vermeintlich entrechtete Mieter verlangen auf der HV gerne mal ein neues Badezimmer oder eine Verbesserung des Hausmeisterdienstes.

Gruß,
Christian

Dank für die Infos o.w.T