Eine Aldimitarbeiterin verweigerte mir den Einkauf

Eine Aldimitarbeiterin verweigerte mir den Einkauf von 9 kg Erdbeeren, mit der Begründung pro Person dürfen nur 2 kg verkauft werden und sonst hat Sie fürs Wochenende nicht mehr genug Ware. Ist das Rechtlich so vertretbar. Darf der Verkauf mir verweigert werden ???

Eine Aldimitarbeiterin verweigerte mir den Einkauf von 9 kg
Erdbeeren, mit der Begründung pro Person dürfen nur 2 kg
verkauft werden und sonst hat Sie fürs Wochenende nicht mehr
genug Ware. Ist das Rechtlich so vertretbar. Darf der Verkauf
mir verweigert werden ???

----------------------------------------- antwort:

Nein, darf sie dir nicht verweigern.ob es helfen würde bei dem Marktleiter sich zu beschweren, weiß ich nicht! Wenn du willst, kannst du direkt übers internet an den Betreiber(ALDI) schreiben. Ist efektiver!!

M:F:G. F.Päch

Eine Aldimitarbeiterin verweigerte mir den Einkauf von 9 kg
Erdbeeren, mit der Begründung pro Person dürfen nur 2 kg
verkauft werden und sonst hat Sie fürs Wochenende nicht mehr
genug Ware. Ist das Rechtlich so vertretbar. Darf der Verkauf
mir verweigert werden ???

Hi,

Gute Frage.
Ich würde sagen Nein.
Den es ist nicht Dein Problem das sie zu wenig Ware hat.

Schöne Grüsse

Eine Aldimitarbeiterin verweigerte mir den Einkauf von 9 kg
Erdbeeren, mit der Begründung pro Person dürfen nur 2 kg
verkauft werden und sonst hat Sie fürs Wochenende nicht mehr
genug Ware. Ist das Rechtlich so vertretbar. Darf der Verkauf
mir verweigert werden ???

Sorry, kann Dir leider nicht weiter helfen! L.G.

Hallo,
ein Einzelhändler darf den Verkauf von Ware an einzelne Kunden mengenmäßig beschränken. Die Angabe „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen“ oder „Abgabe nur … Stück pro Person“ in der Werbung, mit der die Mengenbegrenzung angekündigt wird, ist grundsätzlich wettbewerbsrechtlich erlaubt.
Fehlt ein entsprechender Hinweis, darf die Menge nicht begrenzt werden.
Diese wettbewerbsrechtliche Regelung hilft aber nur dem Mitbewerber - dem Verbraucher hat keinen Anspruch.
Gruß BH