Hallo Zusammen!
Es hat mir mal jemand erzählt, dass ein Politiker,
der in der Partei gerade aufsteigt,
von der Opposition und von eigenen Parteigenossen überprüft werden ob er auch nicht vorbestraft ist.
Denn wäre er vorbestraft, könnte das der Partei schaden.
Nun meine frage. Was ist das für eine Überprüfung, die die Opposition und die Parteigenossen machen?
Wie geht das von statten? Wo schauen sie denn nach?
Bezahlen/Bestechen sie jemanden, der beim Bundeszentralregister arbeitet?
Denn beim Bundeszentralregister sind ja für einige Jahre (bis irgendwann ne Löschung erfolgt) vergangene Straftaten gespeichert.
Oder WIE wollen die Leute von der Gegenpartei oder die eigenen Parteigenossen es SONST herausbekommen ob jemand vorbestraft ist?
Denn beim Bundeszentralregister sind ja für einige Jahre (bis
irgendwann ne Löschung erfolgt) vergangene Straftaten
gespeichert.
Oder WIE wollen die Leute von der Gegenpartei oder die
eigenen Parteigenossen es SONST herausbekommen ob jemand
vorbestraft ist?
Als Arbeitgeber kannst du, bei Bedarf eine eben solche Anfrage stellen. Dazu kommt, dass bei Politikern in Spitzenpositionen sowieso eine Überprüfung seitens des Geheimdienstes und/oder Verfassungsschutzes ansteht.
Das wär mir neu, das kann NICHT jeder Arbeitgeber.
Bundeszentralregister darf nur gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Auskunft erteilen, also dann müsste der Arbeitgeber wohl schon bei einer Behörde arbeiten, dann vielleicht ja…
Gehört zu dieser Überprüfung des Spitzenpolitikers auch,
dass dieser Politiker für eine Zeitlang abgehört wird, also sein Telefon, seine Wohnung, seine ganze familie, frau und Kinder, durchleuchtet werden?
Wie kommt es, dass du dich so gut auskennst, Anwar?
Hallo Anwar,
ich verstehe deine Antwort leider immer noch nicht.
Es ist doch egal was irgendein Arbeitgeber als Grund angeben könnte beim Bundeszentralregister.Der kann dem Bundeszentralregister 1000 Günde nennen warum er die Auskunvt über eine bestimmte Person will.
Die geben keinem Auskunft außer Polizei und Staatsanwaltschaft.
Oder meinst du mit dem Wort „könnte“, das ein normaler Arbeitgeber in der Wirtschaft tätig(also nicht bei einer Behörde) sich ausgeben könnte als jemand, der bei der Polizei oder beim Gericht arbeitet und dann Auskunft erhält?
Es ist doch egal was irgendein Arbeitgeber als Grund angeben
könnte beim Bundeszentralregister.Der kann dem
Bundeszentralregister 1000 Günde nennen warum er die Auskunvt
über eine bestimmte Person will.
Es gibt Arbeitsstellen, die eine besondere Sensibilität haben. Wenn du dich auf diese Arbeitsstellen bewirbst, musst du dich mit einer Anfrage an das Zentralregister einverstanden erklären. Dies kann auch eine selektive Anfrage sein, also z.B. nur bestimmte Deliktsgruppen umfassen, je nach Art der Arbeitsstelle. Dies trifft natürlich auf 99% aller Arbeitsstellen nicht zu, daher KÖNNTE.
Natürlich kann der AG einen entsprechenden Nachweis verlangen, aber abgesehen von Behörden erhält niemand die Auskunft direkt.
Der Nachweis würde hier auf einen Antrag des AN hinauslaufen, dessen Ergebnis er dem AG vorlegen müsste.
Gibt es in manchen Branchen durchaus und ist auch sinnvoll… wer will shcon einen ehemaligen Bankräuber an den Schalter einer Bank Stellen oder einen veruteilten Pädophilen in einem privat (weil staatlich wäre es ja wiede reine Behörde die zuständig wäre) geführten Kindergarten?
Naja, Fahrer von Werttransportern z.b. .
Ich kann mir auch gut vorstellen dass z.b. bei Geldzählunternehmen
oder Goldschmieden eine derartige Prüfung verlangt wird.
Mein Vater muss z.b. als Geschäftsführer seiner Firma bei jedem
ISO-9002-Audit einen BZR-Ausdruck beilegen.