Wenn man Art. 65 GG überhaupt einen Inhalt zuschreibt, dann
ist es die Möglichkeit, den Ministern (der Kanzler hat ja kein
eigenes Ressort) ein bestimmtes Handeln in Grundzügen bis zT.
konkret vorzuschreiben und dieses bei Gegenwehr letztlich auch
vor dem BVerfG durchzusetzen.
Bei Gegenwehr wird die Kanzlerin letztlich nichts vor dem BVerfG durchfechten, sondern schlicht und einfach den betreffenden Minister entlassen. Natürlich nur, wenn sie kein Interesse mehr an der Fortführung der großen Koalition hat…Selbstverständlich wird die Kanzlerin nicht versuchen, gegenüber ihren Sozialdemokratischen Ministern irgendwelche Dinge durchzusetzen, die von der SPD so nicht akzeptiert werden können, deswegen überlegt man ja vorher im Koalitionsvertrag, auf welche Positionen man verzichten kann und auf welche nicht.
Dies spiegelt aber die Realität kaum wieder. Denn das Handeln
der Minister wird im Vorfeld und „in der Partei/Koalition“
entschieden.
Es mag doch das ein oder andere mal eine Frage auftauchen, die eben nicht in der Koalitionsvereinbarung bedacht wurde und bei der sich der zuständige Minister und die Kanzlerin eben nicht einig sind.
und Art. 65 GG wenig zu tun haben. Es mir nicht bekannt, dass
sich ein Kanzler in dieser Situation auf seine
Richtlinienkompetenz berufen und diese sogar rechtlich
durchgesetzt hat.
Angriff der USA aus Afghanistan, der war ja bei den Grünen Ministern nicht wirklich auf Unterstützung getroffen, Schröder damals:
„Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, und wer dagegen verstößt, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein.“
Export von Fuchs-Panzern an Saudi-Arabien, Aussage von Helmut Kohl im Prozess gegen Pfahls: „Das war allein meine Entscheidung und meine Richtlinienkompetenz“
Der Historiker Manfred Görtemaker: „Die Richtlinienkompetenz ist gewissenmaßen ein Disziplinierungsinstrument des Bundeskanzlers gegenüber widerspenstigen Kabinettskollegen. Das dringt meistens nicht nach außen, aber es wird trotzdem im Innern immer wieder angewendet, um tatsächlich diese starke Position des Kanzlers durchzusetzen.“
Konrad Adenauer hat gern und ausgiebig von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht, insbesondere in Streitfragen mit Ludwig Erhard: „Ihr ganzes Verhalten ist unmöglich. Ich muss Ihnen mein ernstes Befremden aussprechen. Sie verkennen völlig das Wesen einer Bundesregierung. Es hat kein Bundesminister das Recht, in entscheidenden Fragen Politik auf eigene Faust zu treiben und sich gegen die Beschlüsse des Kabinetts oder die Richtlinien des Bundeskanzlers an politische Parteien zu wenden“
Also ich würde nicht sagen, dass die Richtlinienkompetenz noch nie eine Rolle gespielt hat.
Dass Frau Merkel gut daran tut, auf Machtworte zu verzichten, um die Koalition nicht platzen zu lassen, ist eine andere Sache und sicherlich ist der Gebrauch der Richtlinienkompetenz gerade in einer großen Koalition der Beginn vom Ende - aber dass die Richtlinienkompetenz noch nie eine Rolle gespielt hätte, würde ich so nicht sagen.
natürlich hast Du vollkommen Recht, dass die Richtlinienkompetenz eine gewisse Rolle spielt. Tatsächlich war mir der Umfang nach den von Dir genannten Beispielen nicht so bekannt.
Worum es mir aber letztlich ging war einzig die (vielleicht auch ein wenig überspitzte) Darstellung, dass die Position/Person des Kanzlers im Gesamtgefüge der deutschen Politik eine wesentlich geringere Rolle spielt, als oftmals - wie sich auch aus dem Ausgangspostingt ergibt „ich wil nicht von Merkel regiert werden“ - angenommen.
Hauptkritikpunkt ist da auch viel eher die Konzentration der Wähler auf die Person des Kanzlers, was durch durch Fernsehduelle und andere Berichterstattung über die Personen noch gefördert wird, anstatt die Partei. Man glaubt, sich einfach Schrödi/Stoibi oder Merkli (?) anzuschauen und das ersetzt es, sich mit dem Parteiprogramm auseinander zu setzen.
Dagegen wollte nur darauf hinweisen, dass die Person des Kanzlers eben nur eine (eher) untergeordnete Rolle in der Gesamtpolitik spielt.
In diesem Sinne!
Gruß
Matze
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Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Was
sollte denn der Kanzler für eine Einflussmöglichkeit auf seine
Minister haben, wenn er die Richtlinien der Politik nicht
bestimmen könnte?
Also warum sollte man sich das anders nicht vorstellen können, verfassungspolitisch ist das doch so oder so denkbar? Der österreichische Bundeskanzler hat z.B. keine Richtlinienkompetenz wie der deutsche Bundeskanzler und es gibt eigentlich auch keine Bestrebungen, eine solche einzuführen.
Also warum sollte man sich das anders nicht vorstellen können,
verfassungspolitisch ist das doch so oder so denkbar?
Ich meinte damit, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass noch nie ein Kanzler von seiner Richtlinienkompetent gebrauch gemacht hat. Wie ich unten in einem weiteren Posting erläutert habe, ist das auch nicht so, wie ich nach einigem Nachlesen herausgefunden habe.
Das ist auch weniger eine verfassungspolitische als eine verfassungsrechtliche Frage, denn in Deutschland hat der Kanzler nunmal diese Richtlinienkompetenz, wie weit die auch immer gehen mag, da gehen die Ansichten ja auseinander. Jedenfalls ist das damit keine politische, sondern eine verfassungsrechtliche Situation. Man mag darüber streiten, ob diese Kompetenz sinnvoll ist oder nicht, Fakt ist aber: Sie besteht und ist in der Vergangenheit regelmäßig auch genutzt worden.
österreichische Bundeskanzler hat z.B. keine
Richtlinienkompetenz wie der deutsche Bundeskanzler und es
gibt eigentlich auch keine Bestrebungen, eine solche
einzuführen.
Der österreichische Bundeskanzler hat auch im Vergleich zum Kanzler in Deutschland weitaus weniger Einflussmöglichkeiten und eine weitaus geringere Bedeutung, dazu gleich mehr.
Die Ausgangslage ist eine andere. Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers macht in Deutschland deswegen Sinn, weil der Bundeskanzler der einzige im Kabinett ist, der direk vom Parlament gewhählt worden ist, er ist also ungleich stärker demokratisch legitimiert als die Minister, die ja nichteinmal dem Parlament angehören müssen.
Betrachten wir die Situation in Österreich, stellen wir als Deutsche überrascht fest, dass dort nichteinmal der Kanzler selbst vom Parlament gewählt wird und das Kabinett ein echtes Kollegialorgan ist, also alle Entscheidungen einstimmig ergehen müssen.
Die Tatsache, dass der Bundeskanzler also in Österreich im Vergleich zu Deutschland eine viel viel schwächere Stellung und geringere Bedeutung hat, kann ja nicht Anhaltspunkt dafür sein, wie die Richtlinienkompetent des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin in Deutschland zu bewerten, zu begründen und auszulegen ist.
natürlich hast Du vollkommen Recht, dass die
Richtlinienkompetenz eine gewisse Rolle spielt. Tatsächlich
war mir der Umfang nach den von Dir genannten Beispielen nicht
so bekannt.
Mir auch nicht, aber was man nicht im Kopf hat, kann man ja schnell mal nachlesen
Hauptkritikpunkt ist da auch viel eher die Konzentration der
Wähler auf die Person des Kanzlers
Da muss ich Dir natürlich Recht geben. So lange wir keinen Parteilosen Kanzler haben, sollte man sich auf die Parteien konzentrieren, denn der Kanzler wird nichts, ohne sich nicht die Ziele seiner eigenen Partei zu Eigen zu machen. Deswegen ist es in der Tat nicht wirklich ein Unterschied, ob die Kanzlerin Merkel heißt, oder der Kanzler Stoiber, Schäuble oder Koch - das mag ein wenig am Stil ändern, aber nichts an den Inhalten. Da muss ich Dir vollkommen Recht geben. Leider sind die Menschen sich dessen auch im Wahlkampf oft nicht bewusst, wie sonst ist es zu erklären, dass Menschen nun in Interviews auf der Straße äußern, dass sie einer Frau diese Aufgabe nicht zutrauen würden? Eine CDU-Bundeskanzlerin macht ja keine andere Politik als ein CDU-Bundeskanzler - soviel steht ja schhonmal fest. Alles andere ist Gerede über Äußerlichkeiten, die bekanntlich nichts über Inhalte verraten können.
Ich meinte damit, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass
noch nie ein Kanzler von seiner Richtlinienkompetent gebrauch
gemacht hat. Wie ich unten in einem weiteren Posting erläutert
habe, ist das auch nicht so, wie ich nach einigem Nachlesen
herausgefunden habe.
Das ist auch weniger eine verfassungspolitische als eine
verfassungsrechtliche Frage, denn in Deutschland hat der
Kanzler nunmal diese Richtlinienkompetenz, wie weit die auch
immer gehen mag, da gehen die Ansichten ja auseinander.
Jedenfalls ist das damit keine politische, sondern eine
verfassungsrechtliche Situation. Man mag darüber streiten, ob
diese Kompetenz sinnvoll ist oder nicht, Fakt ist aber: Sie
besteht und ist in der Vergangenheit regelmäßig auch genutzt
worden.
Ja klar, da habe ich dich im Zusammenhang falsch verstanden.
österreichische Bundeskanzler hat z.B. keine
Richtlinienkompetenz wie der deutsche Bundeskanzler und es
gibt eigentlich auch keine Bestrebungen, eine solche
einzuführen.
Der österreichische Bundeskanzler hat auch im Vergleich zum
Kanzler in Deutschland weitaus weniger Einflussmöglichkeiten
und eine weitaus geringere Bedeutung, dazu gleich mehr.
Die Ausgangslage ist eine andere. Die Richtlinienkompetenz des
Kanzlers macht in Deutschland deswegen Sinn, weil der
Bundeskanzler der einzige im Kabinett ist, der direk vom
Parlament gewhählt worden ist, er ist also ungleich stärker
demokratisch legitimiert als die Minister, die ja nichteinmal
dem Parlament angehören müssen.
Betrachten wir die Situation in Österreich, stellen wir als
Deutsche überrascht fest, dass dort nichteinmal der Kanzler
selbst vom Parlament gewählt wird und das Kabinett ein echtes
Kollegialorgan ist, also alle Entscheidungen einstimmig
ergehen müssen.
Ja das ist richtig und liegt an der stärkeren Stellung des Bundespräsidenten in Österreich. Der Bundeskanzler wird vom (direkt gewählten) Bundespräsidenten ernannt, die übrigen Minister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Allerdings hat das Parlament die Möglichkeit über ein Misstrauensvotum Minister oder die Regierung zu „stürzen“. Also im Endeffekt wählt das Parlament zwar nicht die Regierung oder deren Mitglieder, kann sie aber abwählen. Aber auch der Bundespräsident kann von sich aus die gesamte Regierung entlassen (oder einzelne Minister auf Vorschlag des Bundeskanzlers). Insgesamt führt dies faktisch zur Situation, dass sowohl Bundespräsident als auch Parlament für eine bestimmte Regierung sein müssen, gegeneinander geht das nicht.
Die Tatsache, dass der Bundeskanzler also in Österreich im
Vergleich zu Deutschland eine viel viel schwächere Stellung
und geringere Bedeutung hat, kann ja nicht Anhaltspunkt dafür
sein, wie die Richtlinienkompetent des Bundeskanzlers/der
Bundeskanzlerin in Deutschland zu bewerten, zu begründen und
auszulegen ist.
Natürlich nicht, habe ich auch nicht gesagt. Ich habe deine Aussage nur im Zusammenhang nicht richtig gedeutet.
Ja klar, da habe ich dich im Zusammenhang falsch verstanden.
Macht ja nix.
Ja das ist richtig und liegt an der stärkeren Stellung des
Bundespräsidenten in Österreich. Der Bundeskanzler wird vom
(direkt gewählten) Bundespräsidenten ernannt, die übrigen
Minister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des
Bundeskanzlers.
Spätestens hier muss ich Dir danken, dass Du das was ich geschrieben habe, falsch verstanden hattest. So hatte ich mal einen Grund, mich ein wenig mit dem österreichischen Bundeskanzler zu beschäftigen und einiges dazugelernt - vielen dank