Eine 'Allgemeine Rechtsfrage'

ist meiner Ansicht nach die folgende (siehe auch den - aus mir unerfindlichen Gründen geschlossenen - Artikelbaum unten):

Welche (z.B. verfassungsrechtlichen) Möglichkeiten hat ein einfacher Bürger bezüglich des Vorgehens gegen eine/n Kanzler/in bzw. eine Regierung?

(Sollte jemand der Ansicht sein, die Frage wäre an einem anderen Brett besser aufgehoben, bitte ich um Mitteilung, an welchem.)

Was ist z.B. mit Art. 20 GG:

"Abs. 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Die Regierung wird z.B. vorsätzlich einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen. Art. 20 Abs. 4 GG gibt mir das Recht, Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Frage also: wie kann ich versuchen, „andere Abhilfe“ zu schaffen. Was meint das GG damit? Danach: was meint das GG mit „Widerstand“, wie kann dieser aussehen?

Puck

Hallo!

ist meiner Ansicht nach die folgende (siehe auch den - aus mir
unerfindlichen Gründen geschlossenen - Artikelbaum unten):

Auf Grund deiner vorigen Fragestellung ist mir klar, dass dir diese erfindlichen Gründe unerfindlich scheinen…

Was ist z.B. mit Art. 20 GG:

"Abs. 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.

Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Die Regierung wird z.B. vorsätzlich einen verfassungswidrigen
Haushalt vorlegen. Art. 20 Abs. 4 GG gibt mir das Recht,
Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Frage also: wie kann ich versuchen, „andere Abhilfe“ zu
schaffen. Was meint das GG damit? Danach: was meint das GG mit
„Widerstand“, wie kann dieser aussehen?

Wahrscheinlich nicht das, was du gerne hören willst. Durch das Vorlegen eines Haushaltes wird jedenfalls die verfassungsmäßige Ordnung nicht beseitigt. Die verfassungsmäßige Ordnung würde man allerdings beseitigen, wenn man eine verfassungsrechtlich rechtmäßig im Amt befindliche Regierung verfassungwidrig stürzt. Ein Demokrat muss nämlich auch akzeptieren können, dass Wahlen nicht immer so ausgehen, wie er gerne will - eigentlich ein ganz normaler Vorgang.

Aber wie ich schon sagte: wenn jemand nach außen den Eindruck erweckt nicht nur demokratisch, sondern doppelt demokratisch und besonders basisdemokratisch zu sein, dann hat er meist mit Demokratie nichts am Hut, sondern meint die Diktatur (das beste Beispiel dafür ist ja das eigentlich unsinnige Wort „Volksdemokratie“).

Gruß
Tom

Welche (z.B. verfassungsrechtlichen) Möglichkeiten hat ein
einfacher Bürger bezüglich des Vorgehens gegen eine/n
Kanzler/in bzw. eine Regierung?

Ok, dann hier die rechtliche Antwort: keine. Ausnahme: Er wird in seinen Grundrechten verletzt, dann kann er Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.

(Sollte jemand der Ansicht sein, die Frage wäre an einem
anderen Brett besser aufgehoben, bitte ich um Mitteilung, an
welchem.)

Politik. Rechtlich gesehen ist die Sache doch klar und zwar für jedermann. Es gibt hier keine Probleme.

Was ist z.B. mit Art. 20 GG:

"Abs. 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.

Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Die Regierung wird z.B. vorsätzlich einen verfassungswidrigen
Haushalt vorlegen. Art. 20 Abs. 4 GG gibt mir das Recht,
Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Sag mal, kannst du nicht lesen oder willst du nicht? Widerstand darfst du üben gegen jemanden, der die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen will (baut Merkel eine Diktatur auf oder was???) und zwar auch nur, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist (warte bis zur nächsten Wahl und gib deine Stimme den Grünen).

Frage also: wie kann ich versuchen, „andere Abhilfe“ zu
schaffen. Was meint das GG damit? Danach: was meint das GG mit
„Widerstand“, wie kann dieser aussehen?

Du bewegst dich auf dünnem Eis. Gaaaaaaaaaaaaaaaaanz dünn.

Levay

PS. Es gibt keinen allg. Gesetzesvollziehungsanspruch der Bürger. Du selbst kannst nur klagen, wenn du in deinen Rechten verletzt wirst, nicht einfach nur, wenn der Staat gegen ein Gesetz verstößt. Deinen Einfluss auf die Politik übst du durch die Wahlen aus.

Wahrscheinlich nicht das, was du gerne hören willst.

Wieso meinst Du, zu wissen, was ich hören will (außer einer Antwort auf meine Frage)?

Durch das
Vorlegen eines Haushaltes wird jedenfalls die
verfassungsmäßige Ordnung nicht beseitigt.

Wenn sich eine Regierung sehenden Auges und vorsätzlich einen feuchten Kehrricht um die Verfassung kümmert und einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegt, wird man sich aber doch fragen dürfen, an was sich die Regierung dann überhaupt halten will.

Die
verfassungsmäßige Ordnung würde man allerdings beseitigen,
wenn man eine verfassungsrechtlich rechtmäßig im Amt
befindliche Regierung verfassungwidrig stürzt.

Du wiederholst Dich. Das bestreitet ja auch niemand. Und das will auch niemand - ich habe von Anfang an nach legalen Möglickeiten gefragt.

Ein Demokrat
muss nämlich auch akzeptieren können, dass Wahlen nicht immer
so ausgehen, wie er gerne will - eigentlich ein ganz normaler
Vorgang.

Oh, welch salbungsvolle Worte, deren Anlaß ich jedoch nicht sehe. Ich sehe das nämlich ganz genauso und habe meiner Ansicht nach keinen Anlaß für solch eine Belehrung gegeben.

Aber wie ich schon sagte: wenn jemand nach außen den Eindruck
erweckt nicht nur demokratisch, sondern doppelt demokratisch
und besonders basisdemokratisch zu sein, dann hat er meist mit
Demokratie nichts am Hut, sondern meint die Diktatur (das
beste Beispiel dafür ist ja das eigentlich unsinnige Wort
„Volksdemokratie“).

Das ist jetzt sowas von offtopic, daß ich dazu mal lieber gar nix sage…

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noch was

Die Regierung wird z.B. vorsätzlich einen verfassungswidrigen
Haushalt vorlegen.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie. Die Regierung kann so was vorlegen, aber beschließen wird den Haushalt (das ist nämlich ein Gesetz) der Bundestag. Könntest du klagen, dann also auch nur gegen ihn.

Levay

Ok, dann hier die rechtliche Antwort: keine. Ausnahme: Er wird
in seinen Grundrechten verletzt, dann kann er
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
erheben.

Was ist mit Art. 14 GG? Durch den verfassungswidrigen Haushalt wird die Neuverschuldung über das zulässige Maß hinaus betrieben mit der Folge, daß ich (anteilig) an den Folgen dieser Verschuldung über verschiedene Steuern etc. mitzahle.

(Sollte jemand der Ansicht sein, die Frage wäre an einem
anderen Brett besser aufgehoben, bitte ich um Mitteilung, an
welchem.)

Politik. Rechtlich gesehen ist die Sache doch klar und zwar
für jedermann. Es gibt hier keine Probleme.

An der Uni werden Grundrechts- und Staatsorganisationsrechtsvorlesungen doch wohl am Fachbereich Rechtswissenschaften gehalten, oder?
Das Sachen (vermeintlich) rechtlich klar sind, ist doch wohl kein Grund, sie hier zu fragen oder zur Diskussion zu stellen, oder? Alle drei Tage kommen hier Fragen zu Garantie/Gewährleistung, von denen man das ebenfalls behaupten könnte.
Ich dachte, man könnte hier auch mal ein paar weniger ausgelatschte Pfade kreativ beackern…

Sag mal, kannst du nicht lesen oder willst du nicht?
Widerstand darfst du üben gegen jemanden, der die
verfassungsgemäße Ordnung beseitigen will (baut Merkel eine
Diktatur auf oder was???)

Nein, das ist aber auch nicht nötig. Es genügt die Verletzung der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 (vgl. Jarass/Pieroth, Art. 20, Rn. 86). Allerdings reichen kurzfristige oder vereinzelte Verletzungen natürlich nicht aus (ebda.).

Frage also: wie kann ich versuchen, „andere Abhilfe“ zu
schaffen. Was meint das GG damit? Danach: was meint das GG mit
„Widerstand“, wie kann dieser aussehen?

Du bewegst dich auf dünnem Eis. Gaaaaaaaaaaaaaaaaanz dünn.

Hä, versteh´ ich nicht. Ich bin überzeugter Demokrat (traurig und komisch zugleich, daß ich das hier wohl nun doch mal ausdrücklich sagen muß…), aber es darf doch wohl - gerade in einem Diskussionsforum - nicht von vornherein irgendwelche Denkverbote geben, oder?
Unser Alt-BuPrä. Herzog spricht lapidar von „beliebigen Formen des Widerstands, auch wenn sie dem geltenden Recht nicht entsprechen“ (MD IX 56).

Puck

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Wenn sich eine Regierung sehenden Auges und vorsätzlich einen
feuchten Kehrricht um die Verfassung kümmert und einen
verfassungswidrigen Haushalt vorlegt, wird man sich aber doch
fragen dürfen, an was sich die Regierung dann überhaupt halten
will.

Hi,
und wenn Du noch so wetterst, deine Aussage ist falsch.
Zitat: Laut Grundgesetz dürfen Kredite die Investitionen nicht übersteigen. Eine höhere Neuverschuldung ist nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Es wird kaum möglich sein zu argumentieren, dass bei knapp 4,5Mio Arbeitslosen in der Republik keine „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ vorliegt.

Die Chuzpe, mit der die FDP gegen die Absichten der Bundesregierung wettert, wirkt leicht lächerlich, wenn man die Haushalte der Länder beschaut, in denen genau diese Partei an der Regierung beteiligt ist.

Die Haushalte von 11 der 16 Bundesländer weisen derzeit eine höhere Verschuldung als Investitionen auf und kollidieren deshalb in gleicher weise mit dem Verfassungsgebot. Und auch in diesen Ländern wird mit der „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ argumentiert.

Aber diese Diskussion hat eigentlich im Rechtsbrett nichts verloren, sondern sollte im Brett „Innenpolitik“ stattfinden.

E.

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Hallo,

Ein verfassungswidriger Haushall ist ein verfassungswidriges Gesetz. Nicht mehr und nicht weniger. Von denen gab es schon viele ohne, dass die verfassungsmäßige Ordnung iSd. Art. 20 IV GG bedroht wäre.

Das Vorgehen gegen verfassungswidrige Gesetze ist abschließend geregelt. Abstrakt können hiergegen die Antragsbefugten der abstrakten Normenkontrolle vorgehen (Bund, Land, 1/3 der Mitglieder des Bundestages). Der Bürger kann hiergegen nicht vorgehen (jedenfalls nicht, solange das Gesetz nicht gegen ihn vollzogen wird).

Ein Verstoß gegen Art. 14 I GG kommt einereits kaum in Betracht. Die Auferlegung von Steuern ist hier erst dann relevant, wenn diese eine sogenannte „erdrosselnde Wirkung“ haben. Das wird vom BVerfG nur seltenst bejaht. Und selbst wenn, dann kann man sich erst im konkreten Steuerverfahren wehren.

Nochmal zu Art. 20 IV GG: Die Norm hat nicht die Absicht, eine unerwünschte oder ggf. auch selbst in Teilen rechtswidrig handelnde Regierung (oder sonstige staatliche Institution) abzuschaffen. Für die Ahnung rechtswdidriger Handlungen gibt es genug Verfahren im GG. Dieses Prinzip greift erst, wenn der Staat sich anschicken würde, wieder zB. ein Drittes Reich aufzubauen. Daher und nur daher kommt diese Regelung. Wie hoch die Voraussetzungen hier sein müssen, kann man sich dann vielleicht vorstellen.
Zudem, was wäre die Alternative? Jeder der meint, die Regierung (oder wer auch immer im Staat) handele nach einem Fall des Art. 20 IV GG, könnte mal lustig einen Staatsstreich ausführen. Merke: Das würde dann ggf. auch passieren, wenn man selbst mit dem Staat zufrieden ist (es geht auch andersrum).

Ob der Haushalt verfassungswidrig ist, stellt sich iÜ. eh immer heraus, da die Oppositon im Bundestag grundsätzlich wie ein Schießhund darauf lauert, den Haushalt (der ja am meisten umstritten wird) vor dem BVerfG zu kippen. Insofern muss man sich gerade diesbezüglich wirklich keine Sorgen machen.
Matze

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Lesen müsste man können :wink:

Was ist mit Art. 14 GG?

Art. 14 schützt nicht das Vermögen als solches, sondern nur Eigentum, also konkrete vermögensWERTE Positionen.

An der Uni werden Grundrechts- und
Staatsorganisationsrechtsvorlesungen doch wohl am Fachbereich
Rechtswissenschaften gehalten, oder?

Ja, aber du hast keine Möglichkeiten, gegen die Regierung vorzugehen; die Möglichkeiten, die du hast, sind jedenfalls nicht rechtlich, sondern politisch. Und soweit sie rechtlich sind, verstehen sie sich von selbst: Du kannst demonstrieren gehen, du kannst beim nächsten Mal wen-auch-immer-wählen etc. Dass du nicht die Kanzlerin abwählen kannst, versteht sich doch von selbst.

Das Sachen (vermeintlich) rechtlich klar sind, ist doch wohl
kein Grund, sie hier zu fragen oder zur Diskussion zu stellen,
oder? Alle drei Tage kommen hier Fragen zu
Garantie/Gewährleistung, von denen man das ebenfalls behaupten
könnte.

Das tun wir dann auch. :wink:

Nein, das ist aber auch nicht nötig. Es genügt die Verletzung
der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 (vgl. Jarass/Pieroth,
Art. 20, Rn. 86). Allerdings reichen kurzfristige oder
vereinzelte Verletzungen natürlich nicht aus (ebda.).

Du kannst wirklich nicht lesen, ich zitiere jetzt mal die von dir genannte Fundstelle:

„Voraussetzung ist, das ein staatliches Organ oder ein Privater es unternimmt, die in Abs. 1 - 3 verankerte Ordnung des GG zu beseitigen, soweit diese Ordnung gem. Art. 79 III unabänderlich ist. Eine Beseitigung liegt bei kurzfristigen oder vereinzelten Verletzungen der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 nicht vor […]“

Es geht also nicht um einzelne Verstöße gegen Art. 20 III (jedes zivilgerichtliche Urteil, das ein Fehlurteil ist, ist bereits ein Verstoß dagegen!!!), sondern um die Beseitigung der Ordnung… das steht doch da so drin. Wenn du schon einen Kommentar zitierst, dann doch bitte richtig.

Hä, versteh´ ich nicht. Ich bin überzeugter Demokrat (traurig
und komisch zugleich, daß ich das hier wohl nun doch mal
ausdrücklich sagen muß…), aber es darf doch wohl - gerade in
einem Diskussionsforum - nicht von vornherein irgendwelche
Denkverbote geben, oder?

Nein. Mit dünnem Eis meine ich, dass der Gedanke, du könnest gegen Merkel ein „Widerstandsrecht“ haben, völlig abwegig ist.

Levay

An der Uni werden Grundrechts- und
Staatsorganisationsrechtsvorlesungen doch wohl am Fachbereich
Rechtswissenschaften gehalten, oder?

Ja, aber du hast keine Möglichkeiten, gegen die Regierung
vorzugehen; die Möglichkeiten, die du hast, sind jedenfalls
nicht rechtlich, sondern politisch. Und soweit sie rechtlich
sind, verstehen sie sich von selbst: Du kannst demonstrieren
gehen, du kannst beim nächsten Mal wen-auch-immer-wählen etc.
Dass du nicht die Kanzlerin abwählen kannst, versteht sich
doch von selbst.

Meine Frage bezieht sich aber doch gerade auf eventuell doch vorhandene rechtliche Möglichkeiten - was will ich denn damit im Politik-Brett?

dann auch. :wink:

Nein, das ist aber auch nicht nötig. Es genügt die Verletzung
der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 (vgl. Jarass/Pieroth,
Art. 20, Rn. 86). Allerdings reichen kurzfristige oder
vereinzelte Verletzungen natürlich nicht aus (ebda.).

Du kannst wirklich nicht lesen, ich zitiere jetzt mal die von
dir genannte Fundstelle:

„Voraussetzung ist, das ein staatliches Organ oder ein
Privater es unternimmt, die in Abs. 1 - 3 verankerte Ordnung
des GG zu beseitigen, soweit diese Ordnung gem. Art. 79 III
unabänderlich ist. Eine Beseitigung liegt bei kurzfristigen
oder vereinzelten Verletzungen der Prinzipien des Art. 20 Abs.
1 - 3 nicht vor […]“

Es geht also nicht um einzelne Verstöße gegen Art. 20 III
(jedes zivilgerichtliche Urteil, das ein Fehlurteil ist, ist
bereits ein Verstoß dagegen!!!), sondern um die Beseitigung
der Ordnung… das steht doch da so drin. Wenn du schon einen
Kommentar zitierst, dann doch bitte richtig.

Wer kann hier nicht lesen? Was habe ich denn anderes geschrieben? Ich habe ausdrücklich mitzitiert, daß kurzfristige oder vereinzelte Verletzungen natürlich nicht ausreichen.

Nein. Mit dünnem Eis meine ich, dass der Gedanke, du könnest
gegen Merkel ein „Widerstandsrecht“ haben, völlig abwegig ist.

Ich habe nicht den Gedanken, ich könnte gegen die Merkelin ein Widerstandsrecht haben. Ich möchte die Sache nur mal durchdiskutieren. Hier werden einem aber wohl immer gleich irgendwelche persönlichen Einstellungen und Haltungen angedichtet…

Puck

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Es ist ganz logisch:
Du suchst offensichtlich nach irgendeinem vergessen geglaubten „Paragraphen“, nach dem man die aktueller Regierung wegen eines ‚Formfehlers‘ oder aus irgendeinem Grundrecht heraus „aus dem Amt jagen“ kann.

Die Frage ist nur: Wenn so ein Paragraph existiert, warum hat dann seit Bestehen der Bundesrepublik stehts die Mehrheit im Bundestag gereicht, um eine Regierung zu bilden? Dabei darf man nicht vergessen, daß der Anteil an Juristen unter den Politikern aller Parteien überdurchschnittlich hoch ist. Warum hat dann nicht einer dieser Juristen zu irgendeinem Zeitpunkt diesen „Stein der Weisen“ entdeckt und damit die ihm gerade nicht genehme Regierung einer anderen Partei „abgeschossen“?

LG
Stuffi

Hallo,

wenn es Dir darum geht, nicht von einer Frau regiert zu werden, finde ich Deine Idee auszuwandern ganz attraktiv. Jedenfalls für den Rest der Bevölkerung. Such Dir ein kleines Land. Dann sind nicht so viele von Dir betroffen.

Der Haushalt wird jedes Mal von der Opposition geprüft und unter Umständen wird auch Klage erhoben. Das musst Du nicht machen, weil es tatsächlich auch gemacht wird. Natürlich kannst Du dich dem anschließen.

Wenn Du Dir allerdings die Haushalte der letzten Jahre angesehen hast, wirst Du sehen, das alle wenigstens am Rande der Legalität sind.

Gruß

Peter

wenn es Dir darum geht, nicht von einer Frau regiert zu
werden

Nein, darum geht es mit nicht.
Es ginge mir nur um diese spezielle Frau.
Eigentlich geht es mir aber um die Rechtsfrage, egal ob Frau oder Nichtfrau.

Es ginge mir nur um diese spezielle Frau.

Also wenn es Dir nur um die Person des Kanzlers/Kanzlerin geht, dass tröstet es Dich vielleicht, dass der Kanzler in Deutschland gar nicht so viel Macht hat, wie man meist glaubt.
Die tatsächlich wichtigen Entscheidungen werden vom Gesetzgeber, also vom Bundestag getroffen. Hieran ist weniger die Kanzlerin, als vielmehr die gesamte Partei inkl. Koalitionspartner beteiligt. Und da haben doch deutlich mehr mit zu reden. Auch der Verweis auf die Richtlinienkompetenz hilft nicht weiter. Diese wurde meines Wissens bisher fast nie in Anspruch genommen.

Wenn man also eine bestimmte Regierung nicht will, dann sollte man das auf die Regierungspartei/en beziehen und nicht die Person des Kanzlers. Insofern ist auch der gesamte Hype um dessen Person, inkl. Rededuelle, usw. völliger Unsinn (wie auch in den USA). Es zählen die Abgeordneten im Bundestag.
Matze

Wer kann hier nicht lesen? Was habe ich denn anderes
geschrieben? Ich habe ausdrücklich mitzitiert, daß
kurzfristige oder vereinzelte Verletzungen natürlich nicht
ausreichen.

Das weiß ich; aber du hast irgendwo zwischen den Zeilen gelesen (das ergibt sich spätestens dann, wenn man deine anderen Postings liest), dass Verstöße gegen Art. 20 III generell ein Widerstandsrecht begründen.

Noch mal: Stell dir mal vor, du klagst vor dem Zivilgericht auf die Zahlung von 10 Euro. Auf Grund eines Irrtums des Gerichts verlierst du den Prozess. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20 III… und so was passiert wohl nicht allzu selten.

Es geht nur um die Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung. Das ist das, was du nicht verstehen willst. Wenn (!) ein verfassungswidriger Haushalt verabschiedet wird, ist das noch lange, lange, laaaaange kein Angriff auf die verfassungsgemäße Ordnung und schon mal gar nicht die Beseitigung derselben. Und du suchst hier zu suggieren, dass bei J/P etwas anderes stünde.

Ich habe nicht den Gedanken, ich könnte gegen die Merkelin ein
Widerstandsrecht haben. Ich möchte die Sache nur mal
durchdiskutieren. Hier werden einem aber wohl immer gleich
irgendwelche persönlichen Einstellungen und Haltungen
angedichtet…

Das liegt wohl daran, dass du heute mit den Worten begonnen hast: „Ich will nicht von Merkel regiert werden.“ Ist also irgendwie deine Schuld.

Levay

Der Haushalt wird jedes Mal von der Opposition geprüft und
unter Umständen wird auch Klage erhoben. Das musst Du nicht
machen, weil es tatsächlich auch gemacht wird. Natürlich
kannst Du dich dem anschließen.

Nein, kann er nicht. Es gibt einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch des Bürgers. Keine Klage ist möglich, weder ist er beteiligtenfähig, noch irgendwie klagebefugt.

Levay

Ich habe nicht den Gedanken, ich könnte gegen die Merkelin ein
Widerstandsrecht haben. Ich möchte die Sache nur mal
durchdiskutieren. Hier werden einem aber wohl immer gleich
irgendwelche persönlichen Einstellungen und Haltungen
angedichtet…

Das liegt wohl daran, dass du heute mit den Worten begonnen
hast: „Ich will nicht von Merkel regiert werden.“ Ist also
irgendwie deine Schuld.

Ich habe, als mir anhand von Tom´s Posting klar wurde, daß dieser flapsige Einstieg wohl zu ernst genommen wurde, sofort folgendes geschrieben:

„Meine Frage hätte - ernsthafter formuliert - also auch lauten können: Welche (z.B. verfassungsrechtlichen) Möglichkeiten hat ein einfacher Bürger bezüglich des Vorgehens gegen eine/n Kanzler/in bzw. eine Regierung?“

Ich dachte, daß spätestens von da klar wäre, worum es mit geht.

Hallo!

Koalitionspartner beteiligt. Und da haben doch deutlich mehr
mit zu reden. Auch der Verweis auf die Richtlinienkompetenz
hilft nicht weiter. Diese wurde meines Wissens bisher fast nie
in Anspruch genommen.

Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Was sollte denn der Kanzler für eine Einflussmöglichkeit auf seine Minister haben, wenn er die Richtlinien der Politik nicht bestimmen könnte? Falls Du Dir Richtlinienkompetenz als „Gesetzgebungskompetenz“ verstehen solltest, ist klar, dass davon noch nie Gebrauch gemacht wurde, denn die Richtlinienkompetenz hat mit Gesetzgebung herzlich wenig zu tun.

Frank

Hallo!

„Meine Frage hätte - ernsthafter formuliert - also auch lauten
können: Welche (z.B. verfassungsrechtlichen) Möglichkeiten hat
ein einfacher Bürger bezüglich des Vorgehens gegen eine/n
Kanzler/in bzw. eine Regierung?“

Da lautet die Antwort: So lange keine Grundrechte verletzt werden, gibt es da keinerlei Möglichkeiten. Und ein Verfassungswidriger Haushalt ist genauso wenig wie sonst ein Verfassungswidriges Gesetz gleichzeitig auch für jede Person ein Grundrechtseingriff und eine Verletzung eines Grundrechts. Du musst selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein. Was bei Gesetzen sowieso höchst selten zu bejahen ist, kann erst Recht durch ein Haushaltsgesetz, das ja keinerlei Außenwirkung entfaltet, nicht möglich sein.

Frank

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Hallo,

mir ist sehr wohl bekannt, dass die Richtlinienkompetenz nicht zum Erlass von Gesetzen führt. Danke!

Es geht hier um etwas völlig anderes. Der Inhalt der Richtlinienkompetenz ist verfassungsrechtlich sehr unklar und stellt sich eher als politologisches Phänomen, denn als Regierungsmittel dar. Entsprechend sind die Kommentierungen hierzu mehr als vage.

Wenn man Art. 65 GG überhaupt einen Inhalt zuschreibt, dann ist es die Möglichkeit, den Ministern (der Kanzler hat ja kein eigenes Ressort) ein bestimmtes Handeln in Grundzügen bis zT. konkret vorzuschreiben und dieses bei Gegenwehr letztlich auch vor dem BVerfG durchzusetzen.

Dies spiegelt aber die Realität kaum wieder. Denn das Handeln der Minister wird im Vorfeld und „in der Partei/Koalition“ entschieden. Hier gelten ganz andere Gesetze, die mit dem GG und Art. 65 GG wenig zu tun haben. Es mir nicht bekannt, dass sich ein Kanzler in dieser Situation auf seine Richtlinienkompetenz berufen und diese sogar rechtlich durchgesetzt hat. Das ist reine Parteipolitik.
Daher kam dieses Thema ja auch erst jetzt im Zuge der großen Koalition plötzlich auf. Denn eben diese Willensbildungsgrundsätze sind nun nicht mehr gegeben und ein Kanzler sieht sich Ministern gegenüber, die an sich aus dem „feindlichen Lager“ kommen. Aber auch das wird eher partei- und koalitionsintern gelöst, als das Frau Merkel ihr Recht aus Art. 65 GG tatsächlich in Anspruch nimmt.
Gruß
Matze

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