Lesen müsste man können 
Was ist mit Art. 14 GG?
Art. 14 schützt nicht das Vermögen als solches, sondern nur Eigentum, also konkrete vermögensWERTE Positionen.
An der Uni werden Grundrechts- und
Staatsorganisationsrechtsvorlesungen doch wohl am Fachbereich
Rechtswissenschaften gehalten, oder?
Ja, aber du hast keine Möglichkeiten, gegen die Regierung vorzugehen; die Möglichkeiten, die du hast, sind jedenfalls nicht rechtlich, sondern politisch. Und soweit sie rechtlich sind, verstehen sie sich von selbst: Du kannst demonstrieren gehen, du kannst beim nächsten Mal wen-auch-immer-wählen etc. Dass du nicht die Kanzlerin abwählen kannst, versteht sich doch von selbst.
Das Sachen (vermeintlich) rechtlich klar sind, ist doch wohl
kein Grund, sie hier zu fragen oder zur Diskussion zu stellen,
oder? Alle drei Tage kommen hier Fragen zu
Garantie/Gewährleistung, von denen man das ebenfalls behaupten
könnte.
Das tun wir dann auch. 
Nein, das ist aber auch nicht nötig. Es genügt die Verletzung
der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 (vgl. Jarass/Pieroth,
Art. 20, Rn. 86). Allerdings reichen kurzfristige oder
vereinzelte Verletzungen natürlich nicht aus (ebda.).
Du kannst wirklich nicht lesen, ich zitiere jetzt mal die von dir genannte Fundstelle:
„Voraussetzung ist, das ein staatliches Organ oder ein Privater es unternimmt, die in Abs. 1 - 3 verankerte Ordnung des GG zu beseitigen, soweit diese Ordnung gem. Art. 79 III unabänderlich ist. Eine Beseitigung liegt bei kurzfristigen oder vereinzelten Verletzungen der Prinzipien des Art. 20 Abs. 1 - 3 nicht vor […]“
Es geht also nicht um einzelne Verstöße gegen Art. 20 III (jedes zivilgerichtliche Urteil, das ein Fehlurteil ist, ist bereits ein Verstoß dagegen!!!), sondern um die Beseitigung der Ordnung… das steht doch da so drin. Wenn du schon einen Kommentar zitierst, dann doch bitte richtig.
Hä, versteh´ ich nicht. Ich bin überzeugter Demokrat (traurig
und komisch zugleich, daß ich das hier wohl nun doch mal
ausdrücklich sagen muß…), aber es darf doch wohl - gerade in
einem Diskussionsforum - nicht von vornherein irgendwelche
Denkverbote geben, oder?
Nein. Mit dünnem Eis meine ich, dass der Gedanke, du könnest gegen Merkel ein „Widerstandsrecht“ haben, völlig abwegig ist.
Levay