Eine Angestellte stellt sich quer

Eine Angestellte der Behoerde, wo ich die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen wollte, habe nichts von Inkrafttreten der Neufassung des §19 des AuslG gehoert und verwies mich auf das alte Gesetz. Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus.

Hi,
leg ihr doch einfach das neue Gesetz vor, Du solltest es in Bibliotheken finden.

Gruß,
Micha

Bibliothek braucht’ nicht. Das AuslG (Stand 1.6.2000) gibt’s bei:

http://www.info4alien.de/

Gruß abi

Hi,

stimmt schon, aber I-Net haben die auf dem Amt womöglich nicht und ob eine soche Angestellte, die das Gestz nicht kennt, einem selbstgemachten Ausdruck glauben schenkt, ist eher fraglich. Deshalb sollte man sich am Besten gleich mit der gedruckten Version „bewaffnen“. Wenns nix nützt, kann man damit wenigstens noch werfen :wink:

Gruß,
Micha

Eine Angestellte der Behoerde, wo ich die unbefristete
Aufenthaltserlaubnis beantragen wollte, habe nichts von
Inkrafttreten der Neufassung des §19 des AuslG gehoert und
verwies mich auf das alte Gesetz. Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus.

Hallo Xana,

und noch ein kleiner praktischer Tipp:

Lass’ Dich nicht entmutigen, bleib nett und freundlich und frage - zwischenzeitlich mit dem schriftlichen Beweis „bewaffnet“ - nach Ihrem Vorgesetzten:wink: Wichtig ist vor allem, dass Du Dich keinesfalls provozieren lässt.

Viel Erfolg !

Gruss
Eve*

hallo Xana !

Eine Angestellte ist eben nur eine Angestellte. Weiterbildungen sind oft ein Fremdwort. Anwesende Angestellte ausgeschlossen !
Nimm dein gesetz und hole Dir einen termin bei Ihrem Vorgesetzten. Das Recht hast Du ! weiterhin hast Du das Recht, die Sachbearbeiterin zu wechseln. natürlich wird Dich Deine Angestellte darüber nicht informieren. Meistens reich es schon, wenn man den betreffenden Personen, denen man ja bei Ämtern oft einfach ausgeliefert ist deutlich klar macht, daß man sich jetzt einen Termin bei ihren Vorgesetzten geben läßt. Beim nächsten Gescpräch fragst Du die Angestellte höflich und ruhig nach dem Namen und dem Zimmer ihres Vorgesetzten. Nett wird sie nicht darauf reagieren. Es ist aber Dein Recht ! Nimm es in Anspruch.
Viel Glück