Ein Versicherungsvertreter A, hat eine Angestellte. Jetzt kommen zwei andere Versicherungsvertreter B und C(wollen die Angestellte mitnutzen) ins Spiel. Die Stunden der Angestellten werden mehr und der Versicherungsvertreter A will den anderen Beiden B und C die Kosten für die Dame in Rechnung stellen.
Als Versicherungsvertreter hat er nur USt freie Umsätze. Da er auch kein Kleinunternehmer ist gehe ich davon aus, dass er hierfür USt abführen muss (Lohnkosten+USt)?
Und muss er eine Gewerbe dafür anmelden?
zwei andere Versicherungsvertreter B und C (wollen die
Angestellte mitnutzen)
rauhe Sitten, muss schon sagen…
Ja, die Weiterberechnung der anteiligen Lohnkosten ist USt-pflichtig. Dadurch wird die Sache für die Mitnutzer einigermaßen teuer.
Und muss er eine Gewerbe dafür anmelden?
Das kann im Rahmen des bestehenden Gewerbes stattfinden, da muss nichts neu angemeldet werden. Es kann allerdings je nach Ausgestaltung im Einzelnen eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen, für die eine besondere Erlaubnis notwendig ist. Der damit verbundene Papierkrieg lässt sich in der gegebenen Situation aber wahrscheinlich durch eine geeignete Gestaltung der Verträge und deren Durchführung vermeiden.