Eine Azubi wurde abgemahnt. Wie wehren?

Hallo,

eine Azubi im 2. Lehrjahr (Rechtsanwaltsfachangestellte) wurde abgemahnt. Sie hat vergessen, einen Gerichtstermin im Kalender einzutragen. Obwohl der Termin gar nicht statt gefunden hat und letztendlich nichts passiert ist, hat sie deswegen eine Abmahnung erhalten. Sie hat sich sonst nichts zu schulden kommen lassen.
nun fragt Sie sich, wie sie sich dagegen wehren kann.

Über jeden Tip wäre sie sehr, sehr dankbar.

Gruß, Maho

Hallo,

die einfache Antwort dürfte lauten: gar nicht!

Ich finde es zwar deutlich überzogen hier eine Abmahnung auszusprechen, andererseits wäre das Versäumen eines Gerichtstermins (auch wenn er hier nicht stattgefunden hat) mit weitreichenden Folgen für Dritte verbunden. Insofern mag die Abmahnung gerechtfertigt sein.

Gruss Ivo

Hallo Maho,

Obwohl der Termin gar nicht statt gefunden hat
und letztendlich nichts passiert ist,

Es kommt nicht darauf an, ob letztendlich etwas passiert ist oder nicht - es hätte etwas passieren können. Welch verheerende Folgen Schlamperei bei der Führung des Fristen-/Terminkalenders haben kann, kannst Du zum Beispiel hier nachlesen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Und hier noch ein interessantes Urteil des BVerfG zur Versäumnis von Gerichtsterminen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Über jeden Tip wäre sie sehr, sehr dankbar.

Die Abmahnung zähneknirschend akzeptieren, Besserung geloben und in Zukunft die Eintragungen lieber zweimal kontrollieren. :wink:

Grüße
Renee

Hallo,

mal was ganz grundsätzliches. Abgesehen von meiner Einschätzung, dass ich die Abmahnung zwar schon als hart, dennoch aber als in der Sache unangreifbar und möglich ansehe, sollte man auch bei ungerechtfertigten Abmahnungen oder Ermahnungen mit Reaktionen sehr zurückhaltend sein. Denn erst wenn es aufgrund der Abmahnung zu einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage kommt, muss der AG im Bestreitensfall beweisen, dass das abgemahnte Verhalten wirklich stattgefunden hat. Bis dahin kommt es aber oft nicht, und nur „um recht zu behalten“ oder „um seinen eigenen Standpunkt klar zu machen“ jetzt eine Sache über die sonst schnell Gras wächst „am Leben zu halten“ geht üblicherweise nach hinten los. D.h. einerseits vergibt man sich nichts, wenn man jetzt einfach mal die Backen zusammenkneift und spielt für den Fall des Falles sogar die Zeit eher für den AN, andererseits muss man damit rechnen, dass ein AG, der bereit gewesen wäre die Sache damit als erledigt zu betrachten, im Falle einer weitere Aktivität des AN dann natürlich alle Hebel in Bewegung setzen wird den AN los zu werden.

BTW: In diesem speziellen Fall wird sich der Kollege vermutlich einfach auch haftungsrechtlich absichern wollen. D.h. wenn er bemerkt hat, dass eine Reno beim Führen des Kalenders geschlampt hat, und es dann später mal aufgrund eines ähnlichen Vorfalls zu einem Schaden kommen sollte, muss er nachweisen, dass er bei jedem entsprechenden Vorfall angemessen reagiert hat und solche Dinge für die Zukunft auszuschließen. Würde es mal zu einem Regress kommen und die Reno dann munter erzählen, dass ihr schon mal Ähnliches unterlaufen ist, der Kollege dies aber nicht weiter verfolgt hätte, dann hätte dieser dann ganz schlechte Karten.

Also hier besser mal einsehen, dass man Mist gemacht hat und ansonsten die Klappe halten. Dann ist die Sache in wenigen Tagen wieder vergessen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erst mal danke für die wertvollen Tips. Werde diese gleich weiterleiten.
Das ist schon einige Wochen her, inzwischen wurde Sie auch für andere Arbeiten gelobt. Denke, die Zusammenarbeit stimmt -momentan.

Mich würde auch interessieren, was die Abmahnung noch für Folgen hat? z.B. kann das später im Arbeitszeugnis oder so auftauchen?

Hallo maho,

Mich würde auch interessieren, was die Abmahnung noch für
Folgen hat?

Wenn sich sowas nicht wiederholt (und da wird sie sicher in Zukunft sehr drauf achten, dass es das nicht tut), dann hat die Abmahnung keine Folgen.

z.B. kann das später im Arbeitszeugnis oder so
auftauchen?

Nein, sollte es eigentlich nicht.

MfG

Abmahnungsbrief ganz schön hart
hallo,

hier das Schreiben:
Abmahnung vom x.x.2006

Sehr geehrte Frau xxx,

leider habe ich heute Veranlassung, Sie in aller Form abzumahnen wegen folgenden Verhaltens:

Sie haben am Montag und heute unter anderem zwei Akten für Frau XXX bearbeitet, in denen uns Gerichtstermine zugegangen sind.

In der Akte x ./. ist ein Termin vor dem Amtsgericht x bestimmt worden, den Sie nicht im Termin-/Fristenkalender eingetragen haben.

In der Akte x ./. ist ein Termin des Landgerichts bestimmt worden, den Sie ebenfalls nicht im Terminkalender eingetragen haben.

Ich möchte Sie dringendst bitten zukünftig sorgfältiger zu arbeiten und in sämtlichen Akten die einen Posteingang haben, diese Akten Frau x zur Prüfung vorzulegen, so dass gewährleistet ist, dass Termine auch eingetragen werden.

Falls sich Frau x im Urlaub befindet sind die Akten Frau x vorzulegen.

Soweit Sie zukünftig gegen die Anordnung verstoßen sollten müssen Sie damit rechnen, dass wir den

!!AUSBILDUNGSVERTRAG MIT IHNEN NICHT MEHR FORTSETZEN KÖNNEN!!

Mit freundlichem Gruß

Dr. xxx
Rechtsanwalt

Hier die Aussage von der Azubi:

vielen Dank für deine Hilfe. Hab’s mir durch gelesen. Das was im Forum stand, hab ich auch gelesen und denk mal auch,
dass @Wiz Recht hat. Wir sollten wegen der Sache mit der Abmahnung lieber nichts veranlassen.

>Zu „In der Akte x ./. ist ein Termin vor dem Amtsgericht x bestimmt worden, den Sie nicht im Termin-/Fristenkalender eingetragen haben.“

–> Diesen Termin habe ich gesehen und hab es absichtlich NICHT eingetragen, weil mir Frau x (Ausbilderin) gesagt hatte, dass man Zwangsversteigerungstermine nicht im Kalender eintragen soll/muss. Also war das KEIN FEHLER von mir! Dies habe ich der Frau x schon gesagt und sie hatte es darauf auch Herrn Dr. x und der Frau x mitgeteilt, dass wir die Termine nicht eintragen. Übrigens hab ich das mir auch nicht gefallen lassen und bin dann schließlich zur Frau x hingegangen und hab sie drauf angesprochen, dass ich es NICHT eingetragen habe weil ich schon von damals den Auftrag von Frau x bekommen hatte, Zwangsversteigerungstermine (kein Gerichtstermin) nicht einzutragen. Der Termin wird deshalb nicht eingetragen, weil KEIN Anwalt zu diesem Termin hingeht (laut Frau x).

>Zu „In der Akte x ./. x ist ein Termin des Landgerichts bestimmt worden, den Sie ebenfalls nicht im Terminkalender eingetragen haben.“

-> Das war mein einziger Fehler und nichts anderes. Aber das können wir jetzt auch nicht mehr ändern, dass die andere Sache mit dem Zwangsversteigerungstermin NICHT mein FEHLER gewesen ist.

Also, ich finde, das ihr zu unrecht gedroht wird, sie zu kündigen, sobald sie noch einmal solch einen oder ähnlichen Fehler macht. Das ist doch übertrieben!

Sie musste übrigens nichts unterschreiben, nur der Rechtsanwalt hat unterschreiben.

Wegen dem „Kündigungssatz“, ist sie nicht automatisch damit einverstanden, wenn Sie nicht dagegen schriftlich protestiert?
Ich habe den Eindruck, die wollen Sie los werden und die Abmahnung ist nun der Freibrief dafür.

Ich bin mir in diesem Fall nicht sicher, ob es das Richtige wäre, nichts zu unternehmen. Evtl. mit dem Anwalt darüber reden? Nur was…

Wir sind für jeden weiteren Tip sehr dankbar.

Gruß, Maho

Also, ich finde, das ihr zu unrecht gedroht wird, sie zu
kündigen, sobald sie noch einmal solch einen oder ähnlichen
Fehler macht. Das ist doch übertrieben!

Hallo maho, da steht nichts von „ähnlichen Fehler“ (man sollte nicht was reinlesen, was da nicht steht). Die Form der Abmahnung ist konkret und es wird aufgeführt, was abgemahnt wird.
Nun ja, es kommt darauf an, was sich daraus ergeben würde, wenn sie so einen Fehler nochmal macht. Bis jetzt ist kein Schaden entstanden, aber es könnte zu einem Schaden kommen (z.B. weil ein Termin verpasst wird) und dann wirds eben unter Umständen happig.

Sie musste übrigens nichts unterschreiben, nur der
Rechtsanwalt hat unterschreiben.

Eine Abmahnung muss man auch nicht zwangsläufig unterschreiben. Sie hat sie ja zur Kenntnis genommen.

Wegen dem „Kündigungssatz“, ist sie nicht automatisch damit
einverstanden, wenn Sie nicht dagegen schriftlich protestiert?

Nein, das hat damit nichts zu tun, aber sie sollte überlegen zu dem einen abgemahnten Sachverhalt, der so nicht zutrifft, eine Gegendarstellung zu schreiben. Die muss dann mit zur Personalakte genommen werden.

Ich habe den Eindruck, die wollen Sie los werden und die
Abmahnung ist nun der Freibrief dafür.

Nein, den Eindruck habe ich nicht bekommen. Loswerden äußert sich anders, glaub mir.

Ich bin mir in diesem Fall nicht sicher, ob es das Richtige
wäre, nichts zu unternehmen.

Siehe Gegendarstellung.

Evtl. mit dem Anwalt darüber
reden? Nur was…

Kommt drauf an, wie das Verhältnis der Kollegen untereinander und zum Chef ist. Fehler macht jeder mal und ihr solltet jetzt ruhigen Kopf bewahren. Vielleicht noch paar Nächte drüber schlafen und dann mal einen Gesprächstermin machen, da haben sich die Wogen auch wieder etwas geglättet. :wink:

MfG