Eine befreite Vorerbschaft

verpflichtet zur nachweisbaren Verwendung der Ausgaben ggf. zur Rückzahlung. Ein Problem bei Hartz 4 Empfängern wenn die Ausgaben bereits das Hartz 4 Einkommen gekürtzt haben. Wird in diesem Erbfall keine Anrechnung auf die Hartz 4 Bezüge genommen oder wird bei Rückzahlung die Hartz 4 Kürzung aufgehoben bzw. rückgezahlt ?

Hallo!

Ein „befreiter Vorerbe“ ist das hier :http://www.drmickel.de/tipps_e_der_befreite_vorerbe…

Und da er fast wie ein Alleinerbe über das vermachte Vermögen verfügen kann, wird das auch mit Sozialleistungen verrechnet, bzw. korrekt, die Sozialleistungen entfallen für bestimmte Zeit oder für immer.

Anders der „Nicht befreiter Vorerbe“. Der kann ja kaum über das Vermögen verfügen, also wäre auch kaum oder nichts mit Sozialleistungen verrechenbar.

MfG
duck313