Eine dringende Frage

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo an alle ,

ein 13jähriges Kind begeht einen Ladendiebstahl (Wert ca. 5 Euro) und wird von den Kaufhausdetektiven gestellt. Diese rufen, weil Kind minderjährig nicht die Polizei, sondern die Mutter an, um das Kind abzuholen. Bei der Abholung wird der Mutter erklärt, sie hätten nicht die Polizei angerufen, weil sie der Meinung wären, zuhause würde es genügend Strafe geben und haben ein 1jähriges Hausverbot ausgesprochen.

Die Mutter nimmt das Kind mit nach Hause und es folgt natürlich eine Strafe inclusive Diskussionen und Erklärungen. Nach ca. 3 Wochen erhält die Mutter einen Brief von der Polizei, diese läd das Kind als Tatverdächtigen vor zu eben genau diesem oben beschriebenen Fall. Und schreibt in diesem Brief, dass das Kind erscheinen soll und zum bearbeitenden Ermittlungsverfahren befragt werden soll, zudem wird darum gebeten einen amtlichen Lichtbildausweis des Kindes mitzubringen.

Frage: Muss das Kind dieser Vorladung nachkommen, oder kann es jede weitere Aussage über diesen Fall verweigern, weil der Fall mit dem Lebensmittelmarkt ja geklärt wurde. Könnte es zudem sein, dass die Polizei, trotzdem das Geburtsdatum des Kindes in dem Brief steht, dass sie sich beim Geburtsdatum vertan haben, denn ein amtlicher Lichtbildausweis wird erst ab dem 16. Lebensjahr benötigt.

Die Mutter sieht einfach ein Problem darin, dass die Staatsanwaltschaft einen Bericht ans Jugendamt schickt , sie ist alleinerziehend, das Kind hat ADHS und ist seit 11 Jahren in therapeutischer Behandlung. Ein Diebstahl ist zwar nicht zu entschuldigen, und Kind hat auch gehörige Strafe bekommen, dennoch ist es weder der Polizei noch den Ämtern bekannt, dass eben stehlen und lügen zu den Vermeidungsstrategien eines ADHS Kindes gehört, eben um andere Misserfolge dadurch zu kompensieren. Daher empfindet die Mutter eine eventuelle Meldung an die Staatsanwaltschaft als problematisch.

Was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen? Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG Heidi

Hallo Heidi,

wegen eines kleinen Ladendiebstahls macht das Jugendamt sicherlich keinen Stress.

Zur Polizei mußt Du nicht gehen, auch wenn Du vorgeladen wirst, nur staatsanwaltschaftlichen Vorladungen muß man Folge leisten.
Im Übrigen würde ich der Polizei mitteilen, dass Dein Sohn mit 13 noch immer strafunmündig ist, die Sache sowieso keine strafrechtliche Relevanz hat.

Gruß Peter

Hallo,

Frage: Muss das Kind dieser Vorladung nachkommen,

Nein.

oder kann es

jede weitere Aussage über diesen Fall verweigern,

Ja, als Beschuldigter kann man die Aussage generell verweigern.

weil der

Fall mit dem Lebensmittelmarkt ja geklärt wurde.

Das ist kein Grund - offenbar haben die ja was Falsches erklärt oder es sich doch anders überlegt.

Könnte es

zudem sein, dass die Polizei, trotzdem das Geburtsdatum des
Kindes in dem Brief steht, dass sie sich beim Geburtsdatum
vertan haben, denn ein amtlicher Lichtbildausweis wird erst ab
dem 16. Lebensjahr benötigt.

Ich gehe davon aus, dass die Polizei sicher gehen will, dass das Kind noch keine 14 Jahre alt ist. Wenn sie das ermittelt haben, werden sie die Akten der Staatsanwaltschaft übersenden, die dann das Verfahren wegen Strafunmündigkeit einstellen werden. Ist kein Lichtbildausweis vorhanden, würde ich eine Geburtsurkunde mitnehmen.

Die Mutter sieht einfach ein Problem darin, dass die
Staatsanwaltschaft einen Bericht ans Jugendamt schickt , sie
ist alleinerziehend, das Kind hat ADHS und ist seit 11 Jahren
in therapeutischer Behandlung. Ein Diebstahl ist zwar nicht zu
entschuldigen, und Kind hat auch gehörige Strafe bekommen,
dennoch ist es weder der Polizei noch den Ämtern bekannt, dass
eben stehlen und lügen zu den Vermeidungsstrategien eines ADHS
Kindes gehört, eben um andere Misserfolge dadurch zu
kompensieren.

Das muss ja auch jetzt nicht bekannt gegeben werden. Entscheidend ist nur das Alter. Wenn ein Diebstahl vorkommt, wenn das Kind über vierzehn ist, ist das was anderes.

Daher empfindet die Mutter eine eventuelle

Meldung an die Staatsanwaltschaft als problematisch.

Was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen?

Mutter und Kind sollten mit Ausweis / Geburtsurkunde zur polizeilichen Vernehmung gehen und nur das Alter belegen, ansonsten keine Angaben machen.

Auf Antworten würde

ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Michael

Hallo Heidi,

zunächst kann ich Dir mitteilen, dass Dein Kind KEINE Strafe bekommen wird, weil es mit unter 14 Jahren noch nicht strafmündig ist.

Eine Verpflichtung, auf die Ladung, zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, besteht ebenfalls nicht. Die Polizei wird aber einen Bericht ans Jugendamt schicken. Insoweit würde ich denken, dass es vielleicht ganz sinnvoll ist, wenn Du mit Kind doch zur Polizei gehst. So könnt ihr - für etwaige künftige Verfahren - guten Willen zeigen. Dein Kind sollte einsichtig sein und es sollte darüber gesprochen werden, dass es zuhause schon Sanktionen gab.

(Von der Staatsanwaltschaft gibt’s dann übrigens einige Wochen später Post, dass das Verfahren wegen Strafunmündigkeit eingestellt wurde.)

Viele Grüße
OpiWahn