Ist es rechtlich verboten eine mir geschickte E-mal an einen Dritten ohne vorheriger Genehmigung des Autors der E-mail weiterleiten, bzw. unseren Briefwechsel an einen dritten weiterzuleiten oder in einem Forum zu veröffentlichen? Wenn es verboten ist, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie auch den Paragraph nännten.
Wenn Dir jemand mailt, dass morgen Schienbein 08 gegen SV Kopfstoß in der Rotkäppchen-Arena spielt, brauchst Du keine Bedenken gegen die Weitergabe zu haben.
Aber natürlich gibt es vielerlei Inhalte, die man nicht ohne weiteres weitergeben darf.
Beispiel: Dein Chef schickt Dir eine Mail mit dem Detail einer laufenden Entwicklung, an der Du gerade arbeitest. Wenn Du diese Mail ohne ausdrückliche Genehmigung an einen Dritten weitergibst, darfst Du Dich glücklich schätzen, wenn Du nur den Job los bist.
Oder: Deine Freundin teilt Dir per Mail das Ergebnis ihrer gynäkologischen Untersuchung mit und Du hast nichts Eiligeres zu tun, als diese Mail an den Wirt Deiner Stammkneipe zu schicken.
Brauchst Du wirklich Paragraphen, um zu erkennen, dass es vertrauliche Inhalte gibt, die niemanden etwas angehen?
Ansonsten geht es um ein Mail, in dem eine Dame mir Preise und
Bedingungen für ihre Leistungen mitteilt.
Solche Angaben können durchaus vertraulich sein. Aber ohne Details (die für den konkreten Fall nicht in dieses Forum gehören) lässt sich dazu nicht viel sagen.
Ansonsten geht es um ein Mail, in dem eine Dame mir Preise und
Bedingungen für ihre Leistungen mitteilt.
Unddann schickt sie das offen als E-Mail?
E-Mail ist kein Brief im Kuvert, sondern wie eine Postkarte, die kann auch jeder lesen, der sie in die Hand bekommt.
E-Mail ist kein Brief im Kuvert, sondern wie eine Postkarte,
die kann auch jeder lesen, der sie in die Hand bekommt.
Ach? Und wann bekommt sie einer in die Hand? Wenn er ein fremdes Mailkonto hackt? Wenn er auf einem fremden Rechner herumschnüffelt? Wenn er erfolgreich einen Trojaner an den Mailempfänger versenden konnte?
Und weil ein Krimineller erfolgreich war, ist seine Handlung auf einmal legal? Du hast schon ein seltsames Rechtsverständnis…
ne, mich interessiert, ob ich das Mail weiterleiten darf
Das ist ganz einfach zu beantworten: Du darfst es, wenn es erlaubt ist, und du darfst es nicht, wenn es nicht erlaubt ist!
Beispiele dafür, wann so etwas rechtswidrig sein könnte, hast du hier genug bekommen. Der von dir gesuchte Paragraf 3A74kleinB BGB, welcher besagte Pavelasd
darf Nuttenmail nach Belieben weiterleiten ist hingegen leider gestern von der Bundesversammlung gekippt worden.
Wenn er ein
fremdes Mailkonto hackt? Wenn er auf einem fremden Rechner
herumschnüffelt? Wenn er erfolgreich einen Trojaner an den
Mailempfänger versenden konnte?
alles nicht notwendig. ich sagte ja: E-Mail ist so offen wie Postkarte.
Und weil ein Krimineller erfolgreich war, ist seine Handlung
auf einmal legal? Du hast schon ein seltsames
Rechtsverständnis…
Du hast kein technisches Verständnis, sonst würdest du nicht auf Grund falschen Verständnisse solchen Unfug verzapfen.
Du hast kein technisches Verständnis, sonst würdest du nicht
auf Grund falschen Verständnisse solchen Unfug verzapfen.
Quatschkopf! Auf meine berufliche Qualifikation speziell in diesem Bereich will ich hier gar nicht weiter eingehen, mit Ochsen diskutiert ein Experte nicht.
Nur für den Fall, dass ein Dritter deinen Unsinn in den falschen Hals bekommen könnte: Private Mail ist selbstverständlich auch dann privat und ihr Inhalt vom Datenschutz- und anderen Gesetzen geschützt, wenn Sender oder Empfänger sie völlig unverschlüsselt senden oder empfangen.
Niemand ist verpflichtet, Formvorschriften einzuhalten, um in den Genuß selbstverständlicher Rechte zu gelangen.
Wenn er ein
fremdes Mailkonto hackt? Wenn er auf einem fremden Rechner
herumschnüffelt? Wenn er erfolgreich einen Trojaner an den
Mailempfänger versenden konnte?
alles nicht notwendig. ich sagte ja: E-Mail ist so offen wie
Postkarte.
Meine Briefe sind genauso unverschlüsselt wie meine Postkarten, also kannst du jeden meiner Briefe lesen?
Ich schreibe jetzt mal eine Email, bitte zitiere zum Beweis des Mitlesens den dritten Absatz.