Eine erbrechtsfrage

hallo werte rechtsexperten,

folgender, natürlich rein hypothetischer fall: also, mal angenommen, ein vater wurde vor ca. einem jahr von seiner frau verlassen. er würde sich nun doch gerne scheiden lassen, sie aber nicht.er und seine tochter vermuten(!) finanzielle gründe, zb. witwenrente und erbschaft.

da dieser vater demnächst 83 jahre alt wird, sie aber erst 64 jahre alt ist, ist es wahrscheinlicher, das er zuerst geht respektive eine scheidung, die sich auf grund der rechtsstreitigkeiten länger hinzieht, nicht mehr erleben wird. er möchte nun aber, das seine tochter alleinerbin wird und die noch-ehefrau nur den pflichtteil erhält für den fall, das die ehe im falle eines falles noch besteht. soweit so gut…sie haben 2002 geheiratet, ohne ehevertrag. gültig ist da wohl die gütertrennung… (?) nun möchte er sein haus (ist nicht super viel wert, aber ein bisschen schon) verkaufen. einen käufer gäbe es schon. der kaufvertrag würde sein wohnrecht auf lebenszeit beinhalten sowie die erstattung des kaufpreises in monatlichen (vergleichsweise geringfügigen) raten.
und nun kommt (endlich) meine frage :wink: :
wenn die noch-ehefrau nun ihren pflichtteil erbt, kann sie dann von der tochter ihren anteil am verkauf des hauses quasi komplett und prompt verlangen oder wäre sie an die im vertrag ausgehandelte monatliche tilgung ebenso gebunden (so das sie dann von der tochter bei einer rate von, sagen wir 800€ eben 200€ oder wieviel auch immer monatlich bekäme)?und, last but not least, kann der verkauf des hauses dem vater ähnlich wie eine schenkung ausgelegt werden, also dass er das der frau zustehende erbe vor ihr in sicherheit bringen will (was ja de facto auch stimmt)?

so, puhhh… vielen dank bis hierhin für eure geduld und im voraus dank für eure antworten!

lg, susanne

Hallo,

eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Sobald Rechtshängigkeit der Scheidung gegeben ist (also der Antrag durch das Gericht der anderen Partei zugestellt wurde) ist Ende mit dem gesetzlichen Ehegatten-Erbrecht. D.h. wenn der Mann schleunigst zum Anwalt geht, und den den Scheidungsantrag einreichen lässt, ist ein paar Tage später (mit Zustellung des Antrags an die Ehefrau) das Ehegatten-Erbrecht futsch, und gibt es auch keinen Pflichtteilsanspruch der Ehefrau mehr. Und dagegen kann sie auch nichts machen. D.h. es ist vollkommen egal, ob sie der Scheidung zustimmt.

Einzige, eher kleine Hürde ist, dass natürlich die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sein müssen, also die Ehe zerrüttet ist, und die Partner mindestens ein Jahr getrennt leben, oder ohne besondere Zerrüttung die Partner mindestens drei Jahre getrennt leben, bzw. ein Härtefall vorliegt, der eine sofortige Scheidung rechtfertigt.

Da diese Dinge aber erst eine Rolle spielen, wenn sie von der anderen Seite bestritten werden, und dann der Nachweis nicht gar so einfach ist (was will der Richter sagen, wenn der eine Partner behauptet, dass er - durchaus auch im gemeinsamen Haus - getrennt lebt, und der andere es bestreitet), sollte man sich deshalb nicht all zu graue Haare wachsen lassen.

Gruß vom Wiz

oh, super… vielen lieben dank für deine antwort!!!