Hallo
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Ein Mieter hat das treppenhaus nicht geputzt, es handelt sich um eine Etage. In 15 Minuten wäre die Arbeit getan.
Dies wird von der Verwaltung mit 19.92 € angemahnt.
Auch wenn es 30 Min. wären, sprechen wir hier von einen Stundenlohn von ca. 40 €.
Wie kann der Mieter dagegen angehen?
Danke
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Hallo,
bevor eine Hausverwaltung/ein Vermieter gegen Kosten das Treppenhauis putzen lässt, muss der Mieter abgemahnt und ihm muss angedroht sein, dass im Wiederholungsfall auf seine Kosten jemand beauftragt und die Kosten dem Mieter berechnet werden. Alles andere kann der Mieter zurückweisen. Der Stundenlohn für eine Arbeitskraft ist nun mal eben so hoch wenn eine gewerbliche Kraft eingesetzt wurde. Privatpersonen dürfen mit 7,50 € entlohnt werden.
Grüsse Günter
Ein Mieter hat das treppenhaus nicht geputzt, es handelt sich
um eine Etage. In 15 Minuten wäre die Arbeit getan.
Dies wird von der Verwaltung mit 19.92 € angemahnt.
Auch wenn es 30 Min. wären, sprechen wir hier von einen
Stundenlohn von ca. 40 €.
Wie kann der Mieter dagegen angehen?
Danke
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bevor eine Hausverwaltung/ein Vermieter gegen Kosten das
Treppenhauis putzen lässt, muss der Mieter abgemahnt und ihm
Wie kann der Mieter dagegen angehen?
Der Mieter könnte auch anbieten, dass er für einen anderen putzt.
PS: Hallo Günter, die CDs sind unterwegs.
Das ist doch ein richtiges Schnäppchen!!!
Hallo Angelika,
warum will der Mieter dagegen angehen?
Der Stundenlohn ist völlig in Rahmen, wenn man bedenkt, daß noch Anfahrhrtskosten, Mahngebühren etc. inbegriffen sind.
In 15 Minuten ist die Arbeit getan, wenn man anwesend ist. Wer aber erst anreisen muß, ist für eine solche Arbeit schnell eine Stunde unterwegs - da ist 20 Euro ein richtiges Schnäppchen!!!
Der Mieter kann sich in Zukunft entscheiden, die Treppe selber zu putzen, wenn er laut Hausordnung dran ist oder jemanden für weniger als 20 Euro zu beauftragen.
Verständnislose Grüße
Gordie
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