Eine Frage an die Lehrer! (berufsbildende Schule)

Hallo zusammen!!

Eine Frage von großer Wichtigkeit für mich: Ist es in der Schule noch erlaubt, die Klausuren nach Noten sortiert zurückzugeben und die Note laut in der Klasse bekanntzugeben?
Mitschüle von mir haben Probleme bekommen, als sie sich dagegen aufgelehnt haben.

Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen!
Gruß, Nele

Hallo Nele,

ich studiere Wirtschaftspädagogik und werde demensprechend Lehrer am Berufskolleg.
Soweit ich weiss, spricht nichts dagegen, Klausuren nach Noten sortiert zurückzugeben. Das laute Vorlesen der Noten ist meines Erachtens auch erlaubt, aber ich finde, dass es jeder Lehrer den Wunsch der Klasse akzeptieren sollte, den Mund zu halten. Datenschutz fängt im Kleinen an, gell.
Ich empfand es als Schüler auch imemr extrem unangenehm, wenn die Klausuren nach Noten sortiert waren und ich würde es als Lehrer vermeiden.
Gross was unternehmen könnt Ihr jedenfalls nicht. Ich würde meinen Lehrer höflich bitten, sein Vehalten bei der Rückgabe zu ändern.
Gibt es denn heutzutage noch so verbohrte Lehrer, die deswegen Ärger machen?

GRuß Enno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ich meine, dies stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre eines jeden dar und darf daher nicht bekannt gegeben werden, sobald dieser eine Schüler dagegen ist, darf seine Note nich laut vorgelesen werden.

Gegen eine Sortierung der Noten spricht aber nichts.

In diesem Sinne…

Marco

Es steht nirgendwo geschrieben, dass es nicht so sein darf.
Da hat ein Lehrer „pädagogische Freiheit“.
Es fällt unter die Kategorie „Feingefühl“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Enno,

Es steht nirgendwo geschrieben, dass es nicht so sein darf.

Doch… ich zitiere mal einiges…

Vorwegschicken möchte ich, dass das GG für das gesamte deutsche volk gilt.

Artikel 3 dt. GG
Absatz 3

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Eine Sprach- und Lernbehinderung kann zu schlechten Noten führen. Es beruht also nicht nur auf Lernfleiß. Somit Punkt eins der Verletzung des GG.


Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Der Lehrer verstößt somit gegen Artikel 2 GG.


Es geht weiter…
Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und wenn der jugendliche es als einen Eingriff in seine persönliche Ehre empfindet? Punkt 2 der Verletzung des GG.


Zu guter letzt:
Artikel 19 GG:

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Da der Lehrer ein Angestellter des Staates ist, dieser wiederum die öffentliche Gewalt darstellt, sollte der Lehrer vorsichtig sein, dass er dies in Zukunft übergeht…

Dies ist zumindest meine Interpretation der Fakten…

In diesem Sinne…

Marco

Hallo Marco S.
na wer wird denn gleich zum GG greifen - wozu gibt es das Schulgesetz… das steht nämlich im §38 etwas von pädagogischer Verantwortung des Lehrers.
Eine Note gehört sicher zum Datenschutz und es gehört aber auch zum pädagogischen Feingefühl der Lehrperson, das zu veröffentlichen… und das geht m.W. und m.E. nur im Einverständnis mit der Klasse.
Ausserdem: die Schüler vergleichen doch alle ihre Noten, oder nicht?

Der Lehrer verstößt somit gegen Artikel 2 GG.

das ist doch ein bisschen weit hergeholt.

Es geht weiter…
Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze
der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Und wenn der jugendliche es als einen Eingriff in seine
persönliche Ehre empfindet? Punkt 2 der Verletzung des GG.


Zu guter letzt:
Artikel 19 GG:

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten
verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere
Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Da der Lehrer ein Angestellter des Staates ist, dieser
wiederum die öffentliche Gewalt darstellt, sollte der Lehrer
vorsichtig sein, dass er dies in Zukunft übergeht…

Dies ist zumindest meine Interpretation der Fakten…

In diesem Sinne…

Marco

Also ganz ehrlich, du lehnst dich da ziemlich weit aus dem Fenster heraus… du zitierst einfach nur GG-Artikel ohne den direkten Zusammenhang zum o.g. Fall zu erläutern.

Danke!
Danke an alle, die versucht haben, uns zu helfen. Wir werden versuchen, das „freundlich“ und friedlich zu klären!!

nele

Hallo Matthias,

da ich das Lehrergesetz nicht kenne, konnte ich es nicht zitieren…
Sicherlich vergleicht man seine Noten… nur viele sagen sie trotzdem nicht, weil sie sich manchmal auch schon wegen einer 2 schämen… Ehrgeiz… und so…

Und den Bezug dachte ich, hätte ich dargelegt… wobei mir deiner natürlich besser erscheint :smile:

In diesem Sinne…

Marco :smile: