meine frage ist was muss ich machen fur dem Staat wen die sagen.
Samtliche Unterlagen fugen sie als beglaubigte Kopien dem Antrag bei.
meine frage ist was muss ich machen fur dem Staat wen die sagen.
Samtliche Unterlagen fugen sie als beglaubigte Kopien dem Antrag bei.
meine frage ist was muss ich machen fur dem Staat wen die
sagen.Samtliche Unterlagen fugen sie als beglaubigte Kopien dem
Antrag bei.
Beglaubigte Copien sind Copien die zB. die Polizei das
Ordnungsamt -oder Anwalt ( der kostet ) diese anhand des vorliegenden Originales mit dem Siegelungstempel versehen samt Unterschrift betaetigt sind.
Genau dies will der Staat- immer. (denn normale Copieen koennen ja gefaelscht sein, oder )
gruss
meine frage ist was muss ich machen fur dem Staat wen die
sagen.Samtliche Unterlagen fugen sie als beglaubigte Kopien dem
Antrag bei.
Kleiner Tipp: Auch Schulen und Universitäten können Kopien beglaubigen, ich glaube auch Kirchen, da bin ich mir aber nicht so sicher…
Servus !
Grundsätzlich bedeutet beglaubigte Kopie, daß eine Institution, die ein offizielles Dienstsiegel verwendet, die Übereinstimmung von Original und Kopie von Amts wegen bestätigt. Dieses können Rechtsanwälte, Notare, Gerichte, Polizei, aber auch kirchliche Institutionen sein. Meines Wissens kostet es bei der Kirche (z.B. Gemeindeamt) nichts, derweil anderweitig meistens Gebühren verlangt werden. Bei ausländischen Dokumenten (z.B. lebe ich als Deutscher in Österreich und mußte eine Urkunde aus Deutschland beglaubigen lassen) hilft die jeweilige Botschaft weiter.
Grüße aus Wien
Helmut
Kleiner Tipp: Auch Schulen und Universitäten können Kopien
beglaubigen,
Stimmt, aber nur für schulinterne Zwecke (Einschreibung etc.)
ich glaube auch Kirchen, da bin ich mir aber
nicht so sicher…
Stimmt auch. Die dürfen sogar generell beglaubigen und nehmen (normalerweise) nichts, oder bitten um eine Spende.
Gandalf
meine frage ist was muss ich machen fur dem Staat wen die
sagen.Samtliche Unterlagen fugen sie als beglaubigte Kopien dem
Antrag bei.
Beglaubigen darf (eigentlich) jeder, der einen RUNDEN Stempel führen darf.
Antal