Eine Frage korrekt stellen um Info zu erlangen

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt.

Ich, weiß von Person A und Person B, anhand von Material, dass diese beiden Personen kürzlich gemeinsam an einem Ort waren. Beide Personen wissen NICHT, dass ich es weiß.

Ich habe Person A bereits indirekte fragen können, mit ein wenig blah blah, wann diese Person an diesem Ort das letzte Mal war. Antwort: Vor 5 Jahren -> gelogen -> Korrekte Antwort mit 100 Punkten wäre gewesen: Vor 2 Wochen, gemeinsam mit Person B.

Ich möchte nun noch Person B fragen, wann sie diesen Ort das letzte Mal aufgesucht hat. NICHT sagen möchte ich ihr, dass ich weiß, dass der oben genannte Sachverhalt besteht.

Welche möglichkeit besteht nun, eine Frage an Person B so zu formulieren, dass Person sich verhaspelt bzw. mit einer Gegenfrage kontert so dass ICH sagen könnte es macht mich stutzig, dass wegen so einer (offiziell vermeintlichen) Info, eine Gegenfrage kommt.

Hat jemand evtl. einen Lösungansatz? Ein Forum Pyschologie habe ich leider nicht gefunden. Aber in der Kriminalistik wird ja sicherlich auch ne Menge mit Fragen gearbeitet.

Bitte helft mir!

Danke und Gruß

forumsgeographie ot
Hallo,

Direkt hier untendrunter gibt es unter der
Themenüberschrift „Naturwissenschaften“ das
Brett „Psychologie“.

Gruß
Elke

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt.

Ich, weiß von Person A und Person B, anhand von Material, dass
diese beiden Personen kürzlich gemeinsam an einem Ort waren.
Beide Personen wissen NICHT, dass ich es weiß.

Ich habe Person A bereits indirekte fragen können, mit ein
wenig blah blah, wann diese Person an diesem Ort das letzte
Mal war. Antwort: Vor 5 Jahren -> gelogen -> Korrekte
Antwort mit 100 Punkten wäre gewesen: Vor 2 Wochen, gemeinsam
mit Person B.

Ich möchte nun noch Person B fragen, wann sie diesen Ort das
letzte Mal aufgesucht hat. NICHT sagen möchte ich ihr, dass
ich weiß, dass der oben genannte Sachverhalt besteht.

was bringt dir das?

du weißt doch, dass die beiden sich dort getroffen haben und person a dir schon (vorsätzlich) falsch geantwortet hat.
du kannst also auch von einer falschen antwort der person b ausgehen.

inwieweit willst du dann diesen „wissen“, dass dir beide eine falsche angebe gemacht haben, nutzen?
sag den beiden doch gleich, dass dir der sachverhalt bekannt ist.

Leider kann ich es ihr nicht direkt sagen, da ich die Infos die ich habe, eigentlich gar nicht haben kann bzw. dürfte. Diesbzgl. werde ich mich bei der betreffenden Person auch noch outen. Aber das wäre jetzt noch zu früh.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rückfrage o.T.
Hallo,
kann es sein, dass Du bei einer evt. Scheidung immer noch vom Schuldprinzip ausgehst?
Gruß
loderunner

Hallo,

kann es sein, dass Du bei einer evt. Scheidung immer noch vom
Schuldprinzip ausgehst?

Nach einem zufälligen Blick ins Psychologiebrett sehe ich klarer. Vielleicht solltest Du die Diskussion hier beenden und dort weitermachen.
Gruß
loderunner