Ich hoffe, daß ich hier eine Antwort auf meine Frage finden kann. In der Klausurvorbereitung bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich so leider nicht beantworten kann. Die Frage möchte ich gerne im besonderen an den Guenter richten, da er wohl von der GKV kommt:
„In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nach § 4 SGB V sieben Arten der Krankenkassen. Begründen Sie, weshalb es überhaupt diese geben muss oder immer noch gibt.“
Die einzige Antwort liegt bei mir in der historischen Begründung. Vielleicht weiß ja jemand mehr.
Hallo,
das ist ja ein dicker Hund - in etwa könnte ich ja schon was sagen aber lass mich erst mal
in meinen Unterlagen nachschauen und unsere Azubis befragen - melde mich Montag oder
Dienstag - wenn es dann noch reichen sollte.
Hallo,
habe etwas über die Geschichte der deutschen Krankenversicherung gefunden (pdf) 68 Seiten
in der die KAssenarten auch vorkommen - wenn du die DCatei haben willst bitte ein
E-Mail an mich.
Hallo Marco,
also wenn die 18.000 € den Monatsverdienst darstellen muss er für die im Februar gezahlten 5000€
nix mehr zahlen - er hat ja in 2004 jeweils die Höchstbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
gezahlt.
Die Märzklausel besagt im Grundsatz ja nur dass die Beitragsbemessungsgrenzen für das
vergangene Jahr „aufgefüllt“ werden.
Sollte ich da was falsch gelesen haben, bitte nochmal präzisieren.
die 18k waren der Jahresverdienst in meinem Beispiel. Und die 5k waren Sonderzahlung im Folgejahr für das abgelaufene Jahr, sodass der eigentliche Verdienst im Vorjahr nun bei 23k wäre.