Ich bitte ein Entschuldigung fuer mein Deutsch. Wir moechten einen (gemeinnuetzige) Verein (in bereich Geschichte und Kultur) in Deutschland gruenden. Es steht eine Frage: darf ein Verein einen ehrenamtlichen Mitarbeiter aus Ausland (z.B. Russland) einladen?
Er benötigt ggf. eine Einreisevisum oder eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis, wenn er länger als 1-2 Wochen (Richtwert; ungefähr wie Urlaubsdauer) in Deutschland ist.
Den Rest fragen Sie bitte einfach bei der Russischen Botschaft in Berlin mal an. Sonst kann man auch sicherlich mal das Auswärtiges Amt mal fragen.
Link: www.auswaertiges-amt.de/