Eine Frage, wegen Hauskauf, Bereitstellungszinsen

Hallo. ich habe eine Frage. so ein Fall. wir haben lätztes Jahr dez. 2011 ein Haus zum kaufen angeschaut. wegen einer Krankheit der Eigentümerin wurde der Kauf ans Betreuungsgericht abgegeben. wir haben noch mal extra den Makler gefragt ob es wegen dem Betreuungsgericht länge dauern wird, als Antwort kam nein, eigentlich nicht. so im Februar haben wir bei der Bank nach einem Kredit gefragt. wurde auch im März alles genehmigt. Anfang April waren wir beim Notar und habe das Kaufvertrag unterschrieben. danach haben wir auf eine Genehmigung vom Betreuungsgericht gewarten und zwar bis 28.06. da wir aber schon im Februar bei der Bank waren, will die Bank natürlich die Bereitsstellungszinsen. ab Mai+Juni haben wir schon ca.750€ an Bereitsstellungszinsen gezahlt. meine Frage wäre. können wir die Bereitsstellungszinsen vom Notar oder Makler verlangen, weil es nicht unsere Schuld war, das es so lange gedauer hat.
Danke für die Antworten

Auf Ideen kommen manche …tztz
Nein, natürlich nicht!

Hallo,

in aller Kürze:
Ich verstehe Sie so, dass auch der Notar und der Makler nicht „schuld“ daran, sind, dass sich die Eigentumsübertragung verzögert hat, sondern es am Betreuungsgericht schlicht länger gedauert hat, als erwartet. Ein Anspruch Ihrerseits könnte vielleicht dann gegeben sein, wenn abzusehen war, dass es länger dauert und der Makler bzw. der Notar das hätten erkennen müssen. Schwierig könnte zudem sein, dem Makler nachzuweisen, dass er Sie nicht entsprechend beraten hat.
Tendenziell dürfte es also schwierig sein, hier Forderungen gegen den Makler/Notar durchzusezen.
Gruß
NobbyNic