Mich würde Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren,
bzw. seht Ihr einen Vorteil für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer?
Der Fall:
ich habe in diesem Jahr noch sehr viel Urlaub zu bekommen,
der a. mit dem Partner nicht zu koordinieren ist und b. zu
teuer werden wird.
Dieser Urlaub verfällt aber ausnahmsweise Ende diesen Jahres,
wenn ich ihn nicht nehme.
So habe ich mir gedacht, ich versuche auf Kosten des Arbeitgebers
eine Woche Schulung zu machen und lasse mir dafür eine eine Woche Urlaub streichen.
Wäre das ein faires und akzeptables Geschäft?
Vielen Dank!
Grüße
Caro
Mich würde Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren,
bzw. seht Ihr einen Vorteil für den Arbeitgeber oder den
Arbeitnehmer?
Der Fall:
ich habe in diesem Jahr noch sehr viel Urlaub zu bekommen,
der a. mit dem Partner nicht zu koordinieren ist und b. zu
teuer werden wird.
Dieser Urlaub verfällt aber ausnahmsweise Ende diesen Jahres,
wenn ich ihn nicht nehme.
So habe ich mir gedacht, ich versuche auf Kosten des
Arbeitgebers
eine Woche Schulung zu machen und lasse mir dafür eine eine
Woche Urlaub streichen.
Wäre das ein faires und akzeptables Geschäft?
Vielen Dank!
Grüße
Caro
Ob der AG darauf eingeht sei dahingestellt. Das liegt unter anderem an Deinem Verhandlungsgeschick. Mich irritiert zunächst: wenn der AG Dich eine Woche auf Schulung schicken kann, warum kann er Dir dann nicht auch 1 Woche Urlaub geben?
Als AG würde ich das nicht machen, bei 4 Wochen Urlaub gegen 1 Woche Schulung würde ich darüber nachdenken. Dann würde ich es wahrscheinlich auch nicht machen:smile:, da man den Erholungsurlaub im laufenden Arbeitsverhältnis nicht „abkaufen“ kann. Es bestünde also die Gefahr, daß Du erst zur Schulung gehst und danach Deinen Urlaub wieder einklagst.
Aber das müßt Ihr wissen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Genaueres kann man auch gar nicht sagen, da hier keiner weiß, um was für eine Schulung es sich handelt. Eine Woche Urlaub als IT-Kraft gegen eine 10.000,-Schulung im Bereich Architektur wäre irgendwie unverhältnismäßig.
Gruß,
LeoLo
Es geht mir darum, daß ich noch zu viel Urlaub habe,
um ihn komplett nehmen zu können/wollen.
Die Initiative geht von mir aus und es handelt sich um eine 3.000 DM Schulung.
Ich denke für mich, daß ich damit eine gute Lösung gefunden habe.
Aber ist das für beide Seiten OK?
Grüße
Caro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es geht mir darum, daß ich noch zu viel Urlaub habe,
um ihn komplett nehmen zu können/wollen.
Die Initiative geht von mir aus und es handelt sich um eine
3.000 DM Schulung.
Ich denke für mich, daß ich damit eine gute Lösung gefunden
habe.
Aber ist das für beide Seiten OK?
Grüße
Caro.
Wie bereits erwähnt: wenn der AG darauf eingeht, ist das gut. Rein rechtlich können Sie aber keinen Urlaub „verkaufen“. Daß Sie den Urlaub nicht nehmen können, stimmt so auch nicht. Letztendlich muß der AG Ihnen diesen gewähren (zumindest bis Ende März, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen). Da führt kein Weg dran vorbei. Der AG kann mit Ihnen alternativ auch eine Urlaubsübertragung über den 31.03. hinaus vereinbaren (schriftlich!). Ich unterstelle jetzt aber einmal, daß Sie gar nicht darauf aus sind, den Urlaub tatsächlich gewährt zu bekommen… Zumindest hat es den Anschein.
Ich streite Ihnen ja nicht ab, daß es für beide Seiten interessant ist, wenn der AG Ihnen anstatt der Urlaubsgewährung eine Fortbildung finanziert. Sie haben eine zusätzliche Qualifikation und der AG eine versiertere AN. Er schmeißt sein Geld also nicht zum Fenster heraus. Aber das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Theoretisch nicht möglich, praktisch alles Verhandlungssache. Die Relationen Ihres Angebotes scheinen zu stimmen, von daher spricht diesbezüglich in meinen Augen nichts dagegen. Letztendlich kann ich persönlich aber nur sagen, was ich als AG machen würde: ich würde nicht darauf eingehen. Wenn überhaupt nur eine Schulung ab April nächsten Jahres unter der Voraussetzung, daß Sie Ihren Urlaub bis Ende März unwiderruflich verfallen lassen. Das Ganze würde ich mit einer 12monatigen Bindungsklausel koppeln, durch die Sie bei vorzeitiger Kündigung die Kosten zurückzuerstatten hätten (1/12 pro Monat).
Wie Ihr AG allerdings darauf reagiert, werden Sie erst feststellen, wenn Sie ihm das Angebot unterbreitet und schmackhaft gemacht haben.
Alles Gute und viel Glück.
Gruß,
LeoLo