Hallo,
Ich möchte in Zukunft hin und wieder den ein oder anderen ebay-Verkauf tätigen. Wie oft, oder wenig sollte man dies tun ohne in den Verdacht zu geraten ein gewerblicher Verkäufer zu sein? Es geht mir nur um private Artikel. Aber Man hat halt ne Menge Zeug was sich so im laufe der Jahre so ansammelt.
Vielen Dank!
Hallo,
also wenn du nur deine „alten“ Privatsachen verkaufst solltest keine Probleme bekommen.
Gewerblich wäre es eher (ohne das ich Jurist bin) wenn du täglich Artikel verkaufst und immer die gleichen Produkte.
Ich gehe aber mal davon aus das du keine 50 Kaffeemaschinen oder 30 Bügeleisen verkaufen möchtest.
Da du den Verkauf ja auch abwickeln musst und ev. am Tag arbeitest, hast vermutlich auch gar nicht soviel Zeit um 100 Artikel in der Woche zu verkaufen, versenden usw.
Im Zweifelsfall kannst aber auch bei eBay direkt anfragen. Das geht normalerweise recht fix.
Gruß
Tobi
Hallo,
in den Verdacht, gewerbsmässiger Verkäufer zu geraten, liegt hauptsächlich dann vor, wenn vermehrt neuartige Artikel und erstrecht in größeren Stückzahlen verkauft werden.
Fehlkäufe, die man über Ebay weiterverkaufen will, fallen somit nicht drunter.
Ich selbst bin aber auch kein Jurist und es ging ja auch nur darum, nicht in den Verdacht kommen zu wollen.
lg
stefan
Hallo,
meine mal gehört zu haben, man sollte nicht von einer Marke mehr als 10 Artikel verkaufen, besonders wohl bei Jeans Hosen (Kleidung) egal ob gleich oder andres design, sonst kommt wohl der Verdacht des Gewerbsmässigen Verkaufs!
Gruß
Hallo,
meine mal gehört zu haben, man sollte nicht von einer Marke
mehr als 10 Artikel verkaufen, besonders wohl bei Jeans Hosen
(Kleidung) egal ob gleich oder andres design, sonst kommt wohl
der Verdacht des Gewerbsmässigen Verkaufs!
Hallo,
habe evtl. vor meine alten Star Wars Figuren zu versteigern. Da sind auch noch einige Figuren in Originalverpackungen aus den 80ern dabei. Ist ja im Prinzip alles von einer Marke bzw. Hersteller. Was meinst Du dazu?
Viele Grüße!
Hallo,
meine mal gehört zu haben, man sollte nicht von einer Marke
mehr als 10 Artikel verkaufen, besonders wohl bei Jeans Hosen
(Kleidung) egal ob gleich oder andres design, sonst kommt wohl
der Verdacht des Gewerbsmässigen Verkaufs!
Hallo,
habe evtl. vor meine alten Star Wars Figuren zu versteigern.
Da sind auch noch einige Figuren in Originalverpackungen aus
den 80ern dabei. Ist ja im Prinzip alles von einer Marke bzw.
Hersteller. Was meinst Du dazu?
Hallo, habe schon mehrfach den Text „löse Sammlung auf“ bei Auktionen gesehen. Finde es auch okay, wenn man z.B. eine Sammlung auflöst, indem man sie bei ebay verkauft.
Ist es nicht schlimm, dass man sich vorher darüber informieren muss, um „nicht unter Verdacht“ zu geraten?
Liebe Grüße!
Viele Grüße!
Thema wird überbewertet
Ist es nicht schlimm, dass man sich vorher darüber informieren
muss, um „nicht unter Verdacht“ zu geraten?
Hallo,
ich denke, dieses Thema wird extrem überbewertet. Grundsätzlich ist natürlich korrekt, wenn man gewerbliche in die Schranken weißt. Aber mir ist kein Fall bekannt, bei dem jemand für das Auflösen der Sammlung „in Teufels Küche“ gekommen ist. Kennt jemand konkrete Beispiele?
Gruß
S.J.
Hallo,
späte Antwort, völlig vergessen zu antworten, Sorry.
Ja ich kenne einen Fall, den ich in einer Reportage gesehen habe, dort musste eine junge Dame einiges Zahlen, da Sie ihre Markenhosen verkauft hat, der Hersteller stufte Sie als Händler ein, welchen er nicht zuliess seine Marken Kleidung zu verkaufen, das ganze ging sogar bis vors Gericht, wo dann auch noch die junge Dame verlor!
Gruß
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Ja ich kenne einen Fall, den ich in einer Reportage gesehen
habe, dort musste eine junge Dame einiges Zahlen, da Sie ihre
Markenhosen verkauft hat, der Hersteller stufte Sie als
Händler ein, welchen er nicht zuliess seine Marken Kleidung zu
verkaufen, das ganze ging sogar bis vors Gericht, wo dann auch
noch die junge Dame verlor!
Hallo,
ich denke, dass der Sachverhalt von dir oder den Medien stark verzerrt oder falsch dargestellt wird. Ob jemand als Unternehmer oder Verbraucher einzustufen ist, entscheidet niemals ein Hersteller, der hier offensichtlich auch noch Prozessgegner war. Außerdem kann kein Hersteller einem Händler verbieten seine Produkte zu verkaufen, sofern dieser diese nicht direkt beim Hersteller gekauft hat.
Ich würde daher gerne das Urteil nachlesen.
PS: Die Medien schimpfen auch gerne und wiederholt öffentlich auf die EU-Bananenverordnung, die es nicht gibt und nie gab. Soviel zur Seriösität der Berichterstattung.
Gruß
S.J.