Hallo, ich habe mal eine frage,
und zwar geht es um eine Mietwohnung in dem 2 Parteien wohnen( quasi ne wg). Beide sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertrag von „Landesverband Haus & Grund Westfalen E.V.“ vor 2 Monaten hat Partei A gekündigt (die andere Partei B hab nichts unterschrieben wurde nur in Kenntnis gesetzt) .Nach der Kündigungsfrist muss A bis zum 30.11.09 raus sein. nun ist A aber schon nach 2 Wochen ausgezogen und B muss nach Ersatz suchen welchen B auch schnell fand. die neue Partei C ist eingezogen weil alles sehr spontan war und der Vermieter nicht zugegen war erstmal ohne irgendwas unterschrieben zu haben. Das sollte dann 2 Tage später nachgeholt werden… aufgrund von privaten Problemen ist C aber nach nur 2 Tagen wieder ausgezogen( ohne was zu unterschreiben). Nun will B die Miete nicht mehr zahlen weil ja C dafür zuständig sein soll ab dem zeitpunkt wo diese hier gewohnt hat Meine Frage nun:
ist die Kündigung rechtens obwohl A nichts unterschrieben hat?
hat B ein Recht darauf den Teil der Miete nicht zu zahlen aufgrund der Vorkommnisse obwohl C nirgendwo als mieter eingetragen ist und der vertrag mit B noch bis zum 30.11.09 geht?
einen gemeinsamen Mietvertrag können nur beide Parteien rechtswirksam kündigen. D.h. Mieter A ist gegenüber dem VM nach wie vor in der Pflicht.
D.h. nicht, dass Mieter B einfach gar nix mehr bezahlen muss.
Letztendlich ist es die Entscheidung des VM, ob er einer Partei allein oder mit einem neuen Mieter C zusammen die Wohnung überlässt, oder ob auch Partei B ausziehen muss. Die Entscheidung wird dem VM sehr viel einfacher gemacht, wenn B keine Miete bezahlt!
Aber wie gesagt: auch A ist haftbar (gegenüber dem VM). Es ist de facto noch gar keine rechtlich haltbare Kündigung vorgenommen worden, da B’s Unterschrift fehlt.
A ist ausgezogen und A will nicht mehr zahlen weil A meint, dass durch den nicht vertraglich festgehaltenen 2Tageseinzug von C A nicht mehr zahlen muss.
B ist nur das „Opfer“, welches die Miete der gesamten Wohnung nicht alleine zahlen will und meint, dass A dazu verpflichtet sei, mindestens solange bis die Kündigung wirksam ist, den Teil der Miete zu zahlen. Unabhängig davon, ob die Kündigung nun rechtens ist oder nicht.
A und B haben nur ein vertragliches Verhältnis mit VM. Nur beide können den Vertrag gegenüber VM kündigen!
Ob jetzt C, D oder X 2 Tage in der Wohnung gewohnt haben ist völlig unerheblich. Der VM hätte C (oder alle anderen) auch nicht akzeptieren müssen, C hätte womöglich sowieso wieder ausziehen müssen. Das kann weder A noch B wissen. Man kann nicht durch Wohnungs- oder Hausbesetzung ein Mietrecht erzwingen!
Der VM wird sich immer an seine Vertragspartner halten. Und zwar an A und B, da der Vertrag weiterhin gültig ist. A ist in der Pflicht für alle entsprechenden Leistungen wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen etc.
Es sei denn, A hält eine schriftliche Erwiderung des VM in Händen in der dieser der Kündigung zustimmt und der Übertragung dessen Pflichten auf einen Dritten.
Also: A ist weiter Mieter, B muss mit kündigen, beide könnten die Wohnung verlieren, insbesondere wenn keine Miete mehr kommt.