Eine frage zu kündigungen im mietrecht

Hallo, ich habe mal eine frage,
und zwar geht es um eine Mietwohnung in dem 2 Parteien wohnen( quasi ne wg). Beide sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertrag von „Landesverband Haus & Grund Westfalen E.V.“ vor 2 Monaten hat Partei A gekündigt (die andere Partei B hab nichts unterschrieben wurde nur in Kenntnis gesetzt) .Nach der Kündigungsfrist muss A bis zum 30.11.09 raus sein. nun ist A aber schon nach 2 Wochen ausgezogen und B muss nach Ersatz suchen welchen B auch schnell fand. die neue Partei C ist eingezogen weil alles sehr spontan war und der Vermieter nicht zugegen war erstmal ohne irgendwas unterschrieben zu haben. Das sollte dann 2 Tage später nachgeholt werden… aufgrund von privaten Problemen ist C aber nach nur 2 Tagen wieder ausgezogen( ohne was zu unterschreiben). Nun will B die Miete nicht mehr zahlen weil ja C dafür zuständig sein soll ab dem zeitpunkt wo diese hier gewohnt hat Meine Frage nun:

  1. ist die Kündigung rechtens obwohl A nichts unterschrieben hat?
  2. hat B ein Recht darauf den Teil der Miete nicht zu zahlen aufgrund der Vorkommnisse obwohl C nirgendwo als mieter eingetragen ist und der vertrag mit B noch bis zum 30.11.09 geht?

Wäre nett wenn ihr mir helfen könnten

David

Hallo,

einen gemeinsamen Mietvertrag können nur beide Parteien rechtswirksam kündigen. D.h. Mieter A ist gegenüber dem VM nach wie vor in der Pflicht.

D.h. nicht, dass Mieter B einfach gar nix mehr bezahlen muss.

Letztendlich ist es die Entscheidung des VM, ob er einer Partei allein oder mit einem neuen Mieter C zusammen die Wohnung überlässt, oder ob auch Partei B ausziehen muss. Die Entscheidung wird dem VM sehr viel einfacher gemacht, wenn B keine Miete bezahlt!

Aber wie gesagt: auch A ist haftbar (gegenüber dem VM). Es ist de facto noch gar keine rechtlich haltbare Kündigung vorgenommen worden, da B’s Unterschrift fehlt.

Gruß
Nita

oh ich habe A und B einmal verwechselt …

A ist ausgezogen und A will nicht mehr zahlen weil A meint, dass durch den nicht vertraglich festgehaltenen 2Tageseinzug von C A nicht mehr zahlen muss.

B ist nur das „Opfer“, welches die Miete der gesamten Wohnung nicht alleine zahlen will und meint, dass A dazu verpflichtet sei, mindestens solange bis die Kündigung wirksam ist, den Teil der Miete zu zahlen. Unabhängig davon, ob die Kündigung nun rechtens ist oder nicht.

So sollte es passen.

Hallo,

ich glaube ich hatte das schon verstanden. :smile:

A und B haben nur ein vertragliches Verhältnis mit VM. Nur beide können den Vertrag gegenüber VM kündigen!

Ob jetzt C, D oder X 2 Tage in der Wohnung gewohnt haben ist völlig unerheblich. Der VM hätte C (oder alle anderen) auch nicht akzeptieren müssen, C hätte womöglich sowieso wieder ausziehen müssen. Das kann weder A noch B wissen. Man kann nicht durch Wohnungs- oder Hausbesetzung ein Mietrecht erzwingen!

Der VM wird sich immer an seine Vertragspartner halten. Und zwar an A und B, da der Vertrag weiterhin gültig ist. A ist in der Pflicht für alle entsprechenden Leistungen wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen etc.

Es sei denn, A hält eine schriftliche Erwiderung des VM in Händen in der dieser der Kündigung zustimmt und der Übertragung dessen Pflichten auf einen Dritten.

Also: A ist weiter Mieter, B muss mit kündigen, beide könnten die Wohnung verlieren, insbesondere wenn keine Miete mehr kommt.

Gruß
Nita