Eine Frage zum 'Handy-Verbot':

Hallo zusammen, ab 1.Februar tritt ja nun wohl das Gesetz im Kraft, welches das Telefonieren im Auto während der Fahrt und bei laufendem Motor(!) ohne Freisprechanlage bei Bußgeld-Androhung verbietet.
Meiner Meinung nach verstösst es jedoch gegen die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit, zumindest in dieser Form, evtl. auch noch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dazu zwei Beispiele, (etwas laienhaft vielleicht.)

  1. Halte ich den Hörer des Telefons während der
    Fahrt ans Ohr, um zu telefonieren, und werde dabei erwischt, kostet das 60,- DM. Halte ich aber stattdessen den Handhörer
    meines Funkgerätes ans Ohr, (ich bin liz. Funkamateur), um zu
    funken, kostet das garnichts, solange ich keine Fahrfehler und/oder Gefährdungen begehe. (so stand es zumindest in verschiedenen Fachzeitschriften.)
  2. Esse ich während der Fahrt einen Hamburger und ein Polizist
    sieht das, passiert garnichts, obwohl die Gefahr einer Reflexbewegung, durch die dann eine Gefährdung verursacht werden könnte, sollte mir das Ketchup auf die Hose tropfen, erheblich größer ist, als bei jedem Telefonat.
    (Ich habe übrigens seit ca. 20 Jahren in meinen Fahrzeugen immer
    Telefone gehabt und bin dadurch nie in eine brenzlige Situation gekommen, da ich mein Telefonierverhalten immer der Verkehrssituation angepasst habe, wie wahrscheinlich Tausende anderer Verkehrsteilnehmer auch.)
    Jetzt meine Frage an die Experten: Hätte ein Widerspruch auf einen eventuellen Bußgeldbescheid irgendwie Aussicht auf Erfolg,
    zumal die Beschränkung auf Telefonate mit dem Hörer bei abgeschaltetem Motor ja wohl sehr unverhältnismässig wirkt?

Und was ich am wenigsten verstehe:
Ich verbrenne mir wohl kaum den S… (sorry, muß sein), wenn mir das Handy in den Schoss fällt. Warum darf dann jeder qualmend, d.h. mit offenem Feuer hantierend, Auto fahren?

HomerJ

Damit ist zwar meine Frage nicht beantwortet, aber Recht hast Du trotzdem. (oder andersrum auch wieder nicht, bring die bloß noch auf solche Ideen, dann kommen die uns da auch noch mit!)

Ich habe den Eindruck, daß das verantwortungslose
Verhalten einzelner beim Telefonieren im Auto, das es ja zweiffellos gibt, als willkommener Anlass dient, allen(!) anderen, die sich eben nicht(!) wie die Idioten im Straßenverkehr bewegen, jegliche Fähigkeit zur Selbstverantwortung abzusprechen und alle (!) Autofahrer als Deppen hinzustellen, und, unter dem Deckmäntelchen der „Gefahrenabwehr“ (für was dieser Begriff alles herhalten muß…), eine neue, lukrative Geldquelle zu erschließen. Zumindest, was das Telefonieren im Stand bei laufendem Motor und anderen völlig unkritischen Situationen betrifft.

Die bisherige Rechtslage hat jedenfalls immer gereicht, um
Verkehrsgefährdung u.ä. angemessen zu ahnden. Da musste man wenigstens nicht noch zahlen, obwohl man garnichts angestellt hatte (meistens).

Und unser aller „ADAC“ unterstützt diesen Unsinn auch noch.

Ich glaube, wenn die Herren Entscheidungsträger ihre Fahrzeuge
mal wieder selbst steuern müssten, und nicht hochbezahlt im Fond irgendwelcher Limousinen mit dem Hörer am Ohr durchs Land chauffiert würden, sähe die Situation auch schon wieder etwas
anders aus. Die denken doch, wenn die das nicht können, können wir das auch nicht:wink:)).
Trotzdem wäre ich froh, wenn ich auf meine ursprüngliche Frage
noch eine klare, juristisch abgesicherte Meinung hören würde,
ob ein Einspruch vielleicht doch etwas bewirken könnte, und wenn
ja, wie man da argumentieren müsste.(Das mit dem Hamburger und dem Funkgerät halte ich nicht für so passend, hinterher wissen die garnicht, was ein Hamburger ist…)

Abschließend noch eines, ich hab das in einem anderen Forum schon mal erwähnt, wenn das so weitergeht, mit den Reglementierungen und der „Gefahrenabwehr“, dann werden demnächst
noch Schaltwagen verboten und nur noch Automatik- Fahrzeuge
erlaubt, damit man nicht mehr eine Hand vom Lenkrad nehmen muß,
um den nächsten Gang einzulegen. Was dabei alles passieren kann…:smile:))))

mfg caligula.

Meiner Meinung nach verstösst es jedoch gegen die
grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit, zumindest in
dieser Form, evtl. auch noch gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Jetzt meine Frage an die Experten: Hätte ein Widerspruch auf
einen eventuellen Bußgeldbescheid irgendwie Aussicht auf
Erfolg,

Der Widerspruch hätte überhaupt keine Aussicht auf Erfolg. Bei Bußgeldsachen geht die Sache zur Staatsanwaltschaft, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Es folgt eine Gerichtsverhandlung, die du wahrscheinlich auch verlieren würdest. Ich nehme aber mal an, dass man gegen dieses Urteil Berufung einlegen könnte. Dann musst du halt weiterklagen bis zum Bundesverfassungsgericht, denn nur dieses kann, soviel ich weiß, die Verfassungswidrigkeit (so sie vorliegt) feststellen.

Gruß,
Delia

Hallo caligula,

erst einmal ein link, wo du das entsprechende Gesetz nebst begründung dazu findest.
http://www.bmvbw.de/
kurz ein Auszug daraus:
„Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 1997 hat ergeben, dass 1996 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte dem Telefonieren am Steuer zumindestens mitursächlich zuzurechnen waren. Hinzu kam eine nicht abschätzbare Dunkelziffer. 1996 gab es in Deutschland rund 5,5 Millionen Mobiltelefone, heute dürften es über 20 Millionen sein und es ist davon auszugehen, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter dynamisch ansteigen wird…“

Also zu a)
wieviel Funkamateure gibt es? Weit mehr als 20 Millionen?
b) es geht hier nicht um Hamburgeressen, sondern um akute Gefahren, die das Telefonieren beim führen eines Fahrzeuges mit sich bringt und die sich durch eine Freisprecheinrichtung erheblich vermindern lassen.

Möchtest DU eins deiner Kinder, deine Frau, Mann oder,oder durch jemanden verlieren, der gerade ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, wenn eine solche dieses hätte eventuell verhindern können?
Es geht bei der Strassenverkehrsordnung im übrigen nicht darum, dass Fahren ABSOLUT sicher zu machen, ist nie und nimmer möglich, sondern sicherer.

Gruss Alex (übrigens ein Handyvieltelefonierer, ca 1.000,00DM Handykosten im Monat)

Hallo delia, das ist mir ja klar, daß nicht die Bußgeldstelle
die Verfassungswidrigkeit eines Bescheides feststellen kann und ich dann nichts zahlen muß.
Daß das im Falle eines Falles durch einige Instanzen geht, dessen bin ich mir auch bewusst.
Meine Frage ging jedoch eher dahin, ob unter den Gesichtspunkten
„Handlungsfreiheit“ und „Gleichheitsgrundsatz“ irgendeine reele
Chance bestehen könnte, mit einer angemessenen Begründung die Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes in dieser Form in Frage zu stellen.
Trotzdem, danke für Deine Antwort, mfg caligula :smile:)))

Hi Caligula,

deine Frage lautete: Hätte ein Widerspruch auf einen eventuellen Bußgeldbescheid irgendwie Aussicht auf Erfolg?

Gruß,
Delia

Sicherlich ist es so, was ich ja auch garnicht bestreiten will,
daß es einzelne Menschen gibt, die im sich beim Telefonieren im Auto absolut verantwortungslos verhalten und dadurch Straßenverkehrsgefährdungen und Schlimmeres verursachen.

Deshalb halte ich sinnvolle Regelungen ja auch keinesfalls für
falsch. Daß jedoch die Entgegennahme eines Anrufs von der Ampel
bei eingeschaltetem Motor ohne Freisprecheinrichtung (ich selbst
habe übrigens seit über 6 Jahren eine, nur zur Info, allerdings mit Zusatzhörer, daher kann ich die Situation des Telefonierens
während der Fahrt recht gut aus der Praxis beurteilen) mit DM 60 Bußgeld geahndet werden soll, halte ich irgendwie für unverhältnismässig. Daher schrieb ich ja auch
„…das Gesetz in dieser Form!“

Ich kann mir allerdings vorstellen, daß die Personen, die das
Handy im Handschuhfach mit sich führen und, wenn es dann klingelt, während der Fahrt(!) es erst mühsam suchen (müssen), einen erheblichen Teil der Unfall-Statistik darstellen, so daß eine Vorschrift bzgl. vernünftiger und vom Fahrersitz gut erreichbarer Halterungen auch ihren Zweck erfüllen würde, bzw. ausreichend wäre, um die Gefahren zu reduzieren.

Und das mit den Funkamteuren…, damit wollte ich lediglich ein Beispiel für Personengruppen bringen, die während der Fahrt in die Situation kommen können, Funkgeräte bedienen zu müssen bzw. ungeahndet zu dürfen, Betriebsfunk, „Kieskutscher“, CB-Funk,
Servicedienste aller Art kann man dem genauso zurechnen. Und
dann steigen die Zahlen auch relativ schnell.

In diesem Sinne, ich hoffe, Du kannst irgendwie nachvollziehen,
auf was ich hinaus will.
Danke für Deinen Beitrag, viele Grüsse, caligula.

Ja, da hast Du ja recht, daß ich mich etwas laienhaft mit
den Begriffen ausgedrückt habe, nun weisst Du aber, wie ich das
meinte. *gg* MfG c.

Hallo,

neben dem unstreitbar erhoehten Unfallrisiko durch Handybenutztung geht es ja nicht um ein ‚Handy-Verbot‘ sondern um eine Vorschrift zur Benutzung von Freisprecheinrichtungen.
Der Gesetzgeber verbietet also nicht das Telefonieren im Auto, er schreibt nur vor, wie es zu geschehen hat. Im Interesse der Verkehrssicherheit.
Du kannst also waehlen zwischen der Benutzung der Freisprecheinrichtung (was fuer Vieltelefonierer sicher ein gangbarer Weg ist, da die Kosten fuer diese Einrichtung verglichen mit den Telefonkosten dort eher gering sind) und dem Anhalten und Motor aus, was fuer Gelegenheitstelefonierer bestimmt nicht unzumutbar ist.

Alles andere hiesse, seine persoenliche Freiheit (wenn sie denn so sehr von der direkten Benutzung des Handys waehrend der Fahrt abhaengt) ueber die Verkehrssicherheit zu stellen.

Dass es aehnliche Verhaltensweisen gibt, die eine Gefaehrdung darstellen (Rauchen, Essen, Karte lesen) und nicht ausdruecklich verboten sind, hat damit zunaechst mal wenig zu tun.

Gruss, Niels

ebenfalls ein auszug aus dem artikel des bmvk:
„Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheits-Fehler (spätes Bremsen, nichteinhalten der Fahrspur etc.) als auch die Fahrfehler (Übersehen von Verkehrszeichen…)…im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50% reduzieren lassen“

Zu den Verkehrszeichen gehören eben auch rote Ampeln.
Ich denke, dass u.a. genau diese 50% dieses Gesetz in dieser Form rechtfertigen.
Wenn du ganz ehrlich bist, wirst du dort auch zustimmen, denke nur mal wie in deinem Beispiel an das anfahren, wenn die Ampel auf grün springt.
z.B. 4-Fahrspuren, strasse mündet ebenfalls in einer 4-spurigen, Ampel wird grün, anfahren, schalten, lenken, auf die anderen spuren achten, eventuell noch Fußgänger und dabei noch den Höhrer am Ohr?
Viel spass, da musst du einen Arm mehr haben. *gg*
Gruss Alex

Deshalb halte ich sinnvolle Regelungen ja auch keinesfalls für
falsch. Daß jedoch die Entgegennahme eines Anrufs von der
Ampel
bei eingeschaltetem Motor ohne Freisprecheinrichtung (ich
selbst
habe übrigens seit über 6 Jahren eine, nur zur Info,
allerdings mit Zusatzhörer, daher kann ich die Situation des
Telefonierens
während der Fahrt recht gut aus der Praxis beurteilen) mit DM
60 Bußgeld geahndet werden soll, halte ich irgendwie für
unverhältnismässig.

Diese Vorschrift will verhindern, daß an der Ampel ein hektisches Telefiónieren losgeht.

Ich kann mir allerdings vorstellen, daß die Personen, die das
Handy im Handschuhfach mit sich führen und, wenn es dann
klingelt, während der Fahrt(!) es erst mühsam suchen (müssen),
einen erheblichen Teil der Unfall-Statistik darstellen, so daß
eine Vorschrift bzgl. vernünftiger und vom Fahrersitz gut
erreichbarer Halterungen auch ihren Zweck erfüllen würde, bzw.
ausreichend wäre, um die Gefahren zu reduzieren.

Auch schon ein Fahrer, der Versucht mit Handy am Ohr abzbiegen (habe ich schon mehrfach im Münchner Stadtverkehr erlebt und wäre einmal fast unter diesem Auto gelegen, weil der Typ nicht mal die Hand für den Blinker frei hatte.

Gruß, Karin

Mach mal halblang

Ich habe den Eindruck, daß das verantwortungslose
Verhalten einzelner beim Telefonieren im Auto, das es ja
zweiffellos gibt, als willkommener Anlass dient, allen(!)
anderen, die sich eben nicht(!) wie die Idioten im
Straßenverkehr bewegen, jegliche Fähigkeit zur
Selbstverantwortung abzusprechen und alle (!) Autofahrer als
Deppen hinzustellen, und, unter dem Deckmäntelchen der
„Gefahrenabwehr“ (für was dieser Begriff alles herhalten
muß…), eine neue, lukrative Geldquelle zu erschließen.
Zumindest, was das Telefonieren im Stand bei laufendem Motor
und anderen völlig unkritischen Situationen betrifft.

Ist ja sooooooooo toll, daß DU auch beim telefonieren gut Autofahren kannst, bist echt ein Hecht…
Es gibt auch Menschen, die besoffen gut fahren können, sollte man deshalb das betrunkene Fahren erlauben???
Hab heut morgen ein Fernschreiben zur neuen Rechtslage gelesen, wonach das telefonieren bei stehendem Fz, also z.B. rote Ampel, nicht verboten ist, ebensowenig, wie die Annahme von Arufen während der fahrt.

Die bisherige Rechtslage hat jedenfalls immer gereicht, um
Verkehrsgefährdung u.ä. angemessen zu ahnden. Da musste man
wenigstens nicht noch zahlen, obwohl man garnichts angestellt
hatte (meistens).

Die bisherige Rechtslage hat es zugelassen, das iregndwelche Hirnis vor mir rumgeschlichen sind und nicht in der Lage waren vernünftig zu fahren, weil sie telefoniert haben.
Dies ist nun zum Glück verboten.

Und unser aller „ADAC“ unterstützt diesen Unsinn auch noch.

Das ist absolut kein Unsinn, wenn man sich die oben genannten Untersuchungen anschaut.

Ich glaube, wenn die Herren Entscheidungsträger ihre Fahrzeuge
mal wieder selbst steuern müssten, und nicht hochbezahlt im
Fond irgendwelcher Limousinen mit dem Hörer am Ohr durchs Land
chauffiert würden, sähe die Situation auch schon wieder etwas
anders aus.

Das mag sein.

Die denken doch, wenn die das nicht können, können
wir das auch nicht:wink:)).
Trotzdem wäre ich froh, wenn ich auf meine ursprüngliche Frage
noch eine klare, juristisch abgesicherte Meinung hören würde,
ob ein Einspruch vielleicht doch etwas bewirken könnte, und
wenn
ja, wie man da argumentieren müsste:

Ein Gesetz (die Verordnung) ist Verfassungswidrig, wenn es formell oder materiell gegen das GG verstößt.
Formell bedeutet: Ist die Verordnung rechtmäßig zu Stande gekommen?
Steht hier wohl außer Frage.

Materiell bedeutet Inhaltlich.
Hier sind mehrere Punkte zu prüfen, einzig problematisch wären, wenn überhaupt der GDV und die Wesensgehaltsgarantie.
GdV ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er setzt sich zusammen aus
Geeignetheit:
das Gesetz (hier die Verordnung) müßte geeignet sein die
dem mit ihr verfolgten Zweck, also Abwehr von Gefahren im Straßenvk durch die Benutzung von Handys vorschub zu leisten.
Das ist sie ohne Frage, wenn nicht telefoniert wird kann dadurch keine Gefahr entstehen.
Erforderlikeit:
Ist das Gesetz die mildeste Maßnahme um diese Gefahr abzuwehren?
Ja ein einfacher apell an die Autofahrer nutzt nicht, da ja die meisten denken sie könnten trotzdem ihr Fahrzeug sicher führen.
Angemessenheit:
Steht das Gesetz zu dem Eingeschränkten Grundrecht außer Verhältnis?
Nein, die allgemeine Handlungsfreiheit wird nur unwesentlich eingeschränkt, der Fz-Führer kann ja anhalten und dann telefonieren. Er darf sogar anrufe annehmen und sagen, daß er sofort zurück ruft- falls ich das FS heute morgen um 05.30 noch richtig wahrgenommen habe - anhalten, zurückrufen. Dies steht gegenüber der zu erwartenden Gefährdung von Menschenleben keineswegs außer Verhältnis.

Zur wesensgehaltsgarantie aus Art. 19 II:
Kein GR darf durch ein Gesetz/Verordnung in seinem Wesen angetastet werden.
Durch den Handy §§ könnte das GR auf allgemeine Handlungsfreiheit in seinem Wesen angetastet sein.
Dies wäre der Fall wenn durch das Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit dermaßen beschränkt würde, daß ein freies Handeln nicht mehr möglich ist…

naja muß ich wohl nix mehr zu ausführen oder - ich hoffe das reicht jetzt.

Das Auto ist nun mal keine Telefonzelle,

Abschließend noch eines, ich hab das in einem anderen Forum
schon mal erwähnt, wenn das so weitergeht, mit den
Reglementierungen und der „Gefahrenabwehr“, dann werden
demnächst
noch Schaltwagen verboten und nur noch Automatik- Fahrzeuge
erlaubt, damit man nicht mehr eine Hand vom Lenkrad nehmen
muß,
um den nächsten Gang einzulegen. Was dabei alles passieren
kann…:smile:))))

Wenn sich herausstellen würde, daß der Unfallanteil mit Schaltwagen wesentlich höher liegt als mit Automatikfz. wäre das eine gute Sache.
Allerdings brauch ich doch wohl jetzt nicht erklären, wo der Unterschied zwischen telefonieren und schalten liegt…???

M.

Hallo Mike, nach all diesen Zuschriften auf meine Anfrage, muß
ich feststellen, daß ich da manches falsch und „blauäugig“ gesehen habe.
Speziell Deine Ausführungen, lieber Mike, und natürlich auch alle anderen, die meinem Standpunkt kritisch
gegenüberstehen, haben durch nachvollziehbare, sachlich begründete Statements selbst einen „Querkopf“ wie mich dazu gebracht, meine Meinung noch mal zu überdenken und dieses
Gesetz von einer anderen Perspektive zu betrachten.

Da sieht man einmal mehr, wie sinnvoll eine Anfrage zu einem Thema in „wer-weiss-was“ sein kann.
Bei mir hat die Resonanz
darauf zumindest bewirkt, daß ich, auch wenn ich selbst vielleicht in 20 Jahren noch nie in eine gefährliche Situation
durchs Telefonieren geraten bin, und vielleicht auch dadurch, daß
ich nach zwei Führerscheinentzügen vor ca. 10 Jahren mir doch
eine insgesamt besonnere Fahrweise angeeignet habe, mich mit
der „Freisprechregelung“ anfreunden werde, aber nicht nur,
weil das jetzt Vorschrift ist, sondern weil mich die Argumente
im Forum überzeugt haben. Nochmals danke, mit freundlichen
Grüssen, caligula.

Nur kurz…
Hallo Ihr beiden,

möchte nur kurz „dazusenfen“:

Ich muß hier Mike voll beipflichten, als er argumentierte, daß nur wegen ein paar unfähiger Spinner dieses Gesetz kommen mußte. Da mir allerdings in den letzten beiden Monaten beinahe zweimal ein Auto jeweils ins Privatauto und einmal in den Linienbus gefahren wäre, „muß“ Ich dem Gesetz innerlich beipflichten, da es mich (hoffentlich) schützt, insofern die Polizei durchgreift.

Auch wenn Ich selbst Handy-Nutzer bin.

dennis