Mach mal halblang
Ich habe den Eindruck, daß das verantwortungslose
Verhalten einzelner beim Telefonieren im Auto, das es ja
zweiffellos gibt, als willkommener Anlass dient, allen(!)
anderen, die sich eben nicht(!) wie die Idioten im
Straßenverkehr bewegen, jegliche Fähigkeit zur
Selbstverantwortung abzusprechen und alle (!) Autofahrer als
Deppen hinzustellen, und, unter dem Deckmäntelchen der
„Gefahrenabwehr“ (für was dieser Begriff alles herhalten
muß…), eine neue, lukrative Geldquelle zu erschließen.
Zumindest, was das Telefonieren im Stand bei laufendem Motor
und anderen völlig unkritischen Situationen betrifft.
Ist ja sooooooooo toll, daß DU auch beim telefonieren gut Autofahren kannst, bist echt ein Hecht…
Es gibt auch Menschen, die besoffen gut fahren können, sollte man deshalb das betrunkene Fahren erlauben???
Hab heut morgen ein Fernschreiben zur neuen Rechtslage gelesen, wonach das telefonieren bei stehendem Fz, also z.B. rote Ampel, nicht verboten ist, ebensowenig, wie die Annahme von Arufen während der fahrt.
Die bisherige Rechtslage hat jedenfalls immer gereicht, um
Verkehrsgefährdung u.ä. angemessen zu ahnden. Da musste man
wenigstens nicht noch zahlen, obwohl man garnichts angestellt
hatte (meistens).
Die bisherige Rechtslage hat es zugelassen, das iregndwelche Hirnis vor mir rumgeschlichen sind und nicht in der Lage waren vernünftig zu fahren, weil sie telefoniert haben.
Dies ist nun zum Glück verboten.
Und unser aller „ADAC“ unterstützt diesen Unsinn auch noch.
Das ist absolut kein Unsinn, wenn man sich die oben genannten Untersuchungen anschaut.
Ich glaube, wenn die Herren Entscheidungsträger ihre Fahrzeuge
mal wieder selbst steuern müssten, und nicht hochbezahlt im
Fond irgendwelcher Limousinen mit dem Hörer am Ohr durchs Land
chauffiert würden, sähe die Situation auch schon wieder etwas
anders aus.
Das mag sein.
Die denken doch, wenn die das nicht können, können
wir das auch nicht:wink:)).
Trotzdem wäre ich froh, wenn ich auf meine ursprüngliche Frage
noch eine klare, juristisch abgesicherte Meinung hören würde,
ob ein Einspruch vielleicht doch etwas bewirken könnte, und
wenn
ja, wie man da argumentieren müsste:
Ein Gesetz (die Verordnung) ist Verfassungswidrig, wenn es formell oder materiell gegen das GG verstößt.
Formell bedeutet: Ist die Verordnung rechtmäßig zu Stande gekommen?
Steht hier wohl außer Frage.
Materiell bedeutet Inhaltlich.
Hier sind mehrere Punkte zu prüfen, einzig problematisch wären, wenn überhaupt der GDV und die Wesensgehaltsgarantie.
GdV ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er setzt sich zusammen aus
Geeignetheit:
das Gesetz (hier die Verordnung) müßte geeignet sein die
dem mit ihr verfolgten Zweck, also Abwehr von Gefahren im Straßenvk durch die Benutzung von Handys vorschub zu leisten.
Das ist sie ohne Frage, wenn nicht telefoniert wird kann dadurch keine Gefahr entstehen.
Erforderlikeit:
Ist das Gesetz die mildeste Maßnahme um diese Gefahr abzuwehren?
Ja ein einfacher apell an die Autofahrer nutzt nicht, da ja die meisten denken sie könnten trotzdem ihr Fahrzeug sicher führen.
Angemessenheit:
Steht das Gesetz zu dem Eingeschränkten Grundrecht außer Verhältnis?
Nein, die allgemeine Handlungsfreiheit wird nur unwesentlich eingeschränkt, der Fz-Führer kann ja anhalten und dann telefonieren. Er darf sogar anrufe annehmen und sagen, daß er sofort zurück ruft- falls ich das FS heute morgen um 05.30 noch richtig wahrgenommen habe - anhalten, zurückrufen. Dies steht gegenüber der zu erwartenden Gefährdung von Menschenleben keineswegs außer Verhältnis.
Zur wesensgehaltsgarantie aus Art. 19 II:
Kein GR darf durch ein Gesetz/Verordnung in seinem Wesen angetastet werden.
Durch den Handy §§ könnte das GR auf allgemeine Handlungsfreiheit in seinem Wesen angetastet sein.
Dies wäre der Fall wenn durch das Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit dermaßen beschränkt würde, daß ein freies Handeln nicht mehr möglich ist…
naja muß ich wohl nix mehr zu ausführen oder - ich hoffe das reicht jetzt.
Das Auto ist nun mal keine Telefonzelle,
Abschließend noch eines, ich hab das in einem anderen Forum
schon mal erwähnt, wenn das so weitergeht, mit den
Reglementierungen und der „Gefahrenabwehr“, dann werden
demnächst
noch Schaltwagen verboten und nur noch Automatik- Fahrzeuge
erlaubt, damit man nicht mehr eine Hand vom Lenkrad nehmen
muß,
um den nächsten Gang einzulegen. Was dabei alles passieren
kann…
))))
Wenn sich herausstellen würde, daß der Unfallanteil mit Schaltwagen wesentlich höher liegt als mit Automatikfz. wäre das eine gute Sache.
Allerdings brauch ich doch wohl jetzt nicht erklären, wo der Unterschied zwischen telefonieren und schalten liegt…???
M.