Guten Tag.
Ich habe eine Frage zum Markenrecht und hoffe Sie können mir für die ganz grobe Orientierung eine Auskunft dazu geben.
Der Rennsteig-Höhenweg des Thüringer Waldes wurde vor ca 70 Jahren einmal mit einheitlichen Holzschildern beschildert. Da die Schilder aber begehrtes Objekt von Wanderern und Touristen waren, existieren heute nur noch 2 dieser Schilder, welche aber auf Privatgrundstücken stehen.
Nun wird der Rennsteig in einem vom Land finanzierten Projekt komplett neu saniert, bearbeitet und auch beschildert. Ich fertige dafür die „alten“ Schilder neu und möchte mir nun die originalgetreue Fertigung irgendwie schützen lassen.
Nach all meinen Recherchen ist das originale Schild nicht geschützt.
Es müsste also irgendwie die Form des Schildes in Verbindung mit dem enthaltenen Text gesichert werden.
Geht sowas? Macht sowas Sinn?
vielen Dank, Ronny Weiß